Aus- und Weiterbildung für Flüchtlinge

Bildung ist der entscheidende Punkt in der Integration Geflüchteter.
Bildung ist der entscheidende Punkt in der Integration Geflüchteter.

Jene Anzahl der Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, ist derzeit stark gestiegen. Viele Flüchtlinge verfügen über keinen Bildungsabschluss, denn unter den Flüchtlingen sind auch viele Kinder und Jugendliche zu finden. Hier ist die Frage nach Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge besonders drängend. Aber auch hochqualifizierte Menschen suchen derzeit in Deutschland um ein Bleiberecht an.

Neben den Themen Unterbringung und aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen stellen die Integration ins Bildungssystem sowie diverse Initiativen der informellen Bildung eine zentrale Bedeutung für die weitere Zukunft von Flüchtlingen dar.

Erste Online-Anlaufstelle für Flüchtlinge in Bezug auf Aus- und Weiterbildung ist der Deutsche Bildungsserver. Auf dem Deutschen Bildungsserver werden zum Thema Bildung für Flüchtlinge zahlreiche Informationen zusammengefasst. Darunter auch einige Förderinitiativen, die Flüchtlingen den Zugang zu Ausbildung und Studium ermöglichen sollen sowie die Metasuchmaschine InfoWeb, um Weiterbildungsmöglichkeiten für Fachkräfte und Flüchtlinge zu finden. Das Netzwerk IQ – Integration durch Qualifzierung berät und hilft bei der Qualifizierung von Menschen, deren Bildungsabschlüsse in Deutschland nicht anerkannt sind. Dazu zählt auch die kostenlose Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen. Alle Personen, die im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können jedenfalls einen Antrag auf Anerkennung stellen, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.

Eine wichtige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die in Deutschland um Asyl ansuchen, ist der Bundesverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge. Hier wird eine umfassende Jugendhilfe inklusive Zugang zu Unterkünften und eine Betreuung für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge geboten. Rechtlich gesehen können jugendliche Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung bereits nach drei Monaten mit einer betrieblichen Ausbildung beginnen. Für schulische Ausbildungen sind in vielen Bundesländern keinerlei Genehmigungen notwendig.

Generell ist zu sagen, dass die rechtlichen Bestimmungen für die Aus- und Weiterbildung von Flüchtlingen stark von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, der gewünschten Qualifizierungsmaßnahme sowie vom Asylstatus des Flüchtlings abhängen, weshalb Flüchtlinge, die eine Aus- oder Weiterbildung anstreben, sich bezüglich der individuellen rechtlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Bundesland oder an den oben genannten Stellen im Detail informieren können. Insgesamt wird bei den Bestimmungen aber zwischen schulpflichtige und nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge unterschieden sowie zwischen Asylsuchende, Asylberechtigte und internationale Schutzberechtigte, Nationale Schutzberechtigte und Migranten mit einer Duldung unterschieden. Die Informationsbroschüre „Recht auf Bildung für Flüchtlinge“ bietet eine umfassende Aufklärung hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen zu Aus- und Weiterbildung von Flüchtlingen.

Weiterbildung für Flüchtlinge mit Hochschulabschluss

Der Zugang zur Universität, und somit einer Weiterbildung für Flüchtlinge mit Hochschulabschluss, ist in den meisten Bundesländern an keinen Asylstatus gebunden. Jeder, der über ein entsprechendes universitäres Zeugnis verfügt, kann an einer Universität inskribieren und sich dementsprechend weiterbilden. Allerdings müssen Zeugnisse und bereits absolvierte Abschlüsse zuvor anerkannt werden. Der Anerkennungs-Finder informiert, wie und wo asylsuchende Menschen ihren Berufsabschluss anerkennen lassen können. Für die Antragstellung spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Auch eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht notwendig. Das Verfahren bis zur Anerkennung kann allerdings bis zu drei Monate dauern. Nähere Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulqualifikationen und der Zeugnisbewertung bietet zudem die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder an.

Weiterbildung für Flüchtlinge mit Ausbildung

Flüchtlinge, die bereits eine nicht akademische Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, müssen diese in Deutschland anerkennen lassen. Nähere Information zur Fort- und Weiterbildung für Flüchtlinge mit Ausbildung bietet zum einen das BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung, zum anderen der Deutsche Bildungsserver, der ebenfalls umfassende Informationen und Möglichkeiten rund um eine Weiterbildung mit abgeschlossener Berufsausbildung anbietet. Weitere Ansprechpartner und Förderer von beruflicher Fort- und Weiterbildung sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die Otto Benecke Stiftung.

Aus-/ Weiterbildung für Flüchtlinge ohne Ausbildung

Für Kinder und Jugendliche gilt in Deutschland jedenfalls das Recht auf Bildung, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Dabei gilt der Besuch der Grundschule als Pflicht. Für weiterführende allgemein oder berufsbildende Schulen soll der Zugang für alle Kinder und Jugendliche möglich sein. Im Rahmen dieser schulischen Ausbildung werden in den Bundesländern auch eigene Förderklassen für das Erlernen der deutschen Sprache eingerichtet. Obwohl in Deutschland zwar die allgemeine Schulpflicht gilt, sind die Bestimmungen für Flüchtlingskinder von Bundesland zu Bundesland jedoch verschieden. Insgesamt gibt es 16 unterschiedliche Bestimmungen zu der Schulpflicht für um Asyl suchende Kinder und Jugendliche, wobei in manchen Bundesländern hinsichtlich des Schulbesuchs bei unsicherem Aufenthaltsstatus unterschiedlich umgegangen wird. Im Wesentlichen wird aber schulpflichtigen Flüchtlingen der gleiche Zugang zur Bildung geboten, wie inländischen schulpflichtigen Schülern.

Für nicht mehr schulpflichtige Asylsuchende hängt der Zugang zur Bildung von der Art der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis ab. Hat der Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis von über einem Jahr erhalten, kann er an einem Integrationskurs teilnehmen. In diesem Bildungsangebot wird zum einen ein Augenmerk auf das Erlernen der deutschen Sprache gerichtet, zum anderen Fachkenntnisse im jeweils gewählten Berufsfeld vermittelt. Diese berufsbezogene Sprachförderung mit Berufsqualifizeriung, auch ESF-BAMF-Programm genannt, wird aus den Mitteln des Europäischen Sozialfond finanziert. Der Sprachkurs ist nur dann Zugangsvoraussetzung für die anschließende berufsspezifische Bildungsmaßnahme, wenn der Flüchtling über keine entsprechenden Deutschkenntnisse verfügt. Liegen ausreichend Deutschkenntnisse vor, kann der Asylsuchende direkt in die Qualifizierungsmaßnahme einsteigen, die eine Vermittlung von berufsspezifischem Fachwissen, ein Praktikum in einem Betrieb sowie die Besichtigung von Betrieben und Institutionen vorsieht. Am ESF-BAMF-Programm können Flüchtlinge allerdings erst nach neun Monaten Aufenthalt in Deutschland teilnehmen. Es ist bundesweit das einzige kostenfreie Sprachkursprogramm. Leider gibt es bisher kein anderes kostenfreies Sprachprogramm, das unmittelbar nach der Einreise angeboten wird. In manchen Städten Deutschlands werden allerdings kommunal finanzierte Weiterbildungsprogramme für Flüchtlinge geboten. Bayern beispielsweise bietet seit 2013 an über 30 staatlichen Berufsschulen eine zweijährige Ausbildung für Flüchtlinge zwischen 16 und 25 Jahren an. Im Rahmen dieser Qualifizierungsmaßnahme sollen junge Menschen die Möglichkeit erhalten, einen Bildungsabschluss nachzuholen und die Ausbildungsreife zu erlangen.

Studienmöglichkeiten für Flüchtlinge

Möchten Flüchtlinge in Deutschland studieren, muss zuerst an der Hoch- oder Fachschule eine Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung stattfinden. Welche Schulabgangszeugnisse aus anderen Ländern anerkannt werden, kann auf der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen geprüft werden. Je nach Herkunftsland können auch bestimmte Studienzeiten oder bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen zu einer Zugangsberechtigung zur Hochschule führen. Erfolgt keine Anerkennung der Zugangsberechtigung für die Universität, muss zuvor ein Studienkolleg besucht werden. Voraussetzung für die Zulassung zu einem Fachstudium sind jedenfalls angemessene Deutschkenntnisse. Diesbezüglich finden Flüchtlinge entsprechende Informationen über die zugelassenen Sprachzertifikate bei der jeweiligen Hochschule. Manche Hochschulstudien können aber auch in englischer Sprache absolviert werden, weshalb in diesem Fall ein Nachweis über adäquate Englischkenntnisse notwendig ist.

An vielen Hochschulen in Deutschland werden zudem kostenlose Deutschkurse geboten, die ehrenamtlich durch Studierende abgehalten werden. Erlaubt ist das Studieren für Flüchtlinge in fast allen Bundesländern. Nur in Berlin dürfen nur jene Flüchtlinge studieren, die selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und bei denen feststeht, dass sie für längere Zeit in Deutschland bleiben werden. Auch in anderen Bundesländern ist es wichtig, sich vorab über die genauen Voraussetzungen für ein Studium zu informieren. Denn an manchen Universitäten gelten, insbesondere in Hinblick auf den Status des Asylverfahrens, unterschiedliche Regelungen. Dies hängt mit der Finanzierung des Studiums zusammen. Denn studierende Flüchtlinge erhalten finanzielle Leistungen durch den BAföG, die nur geduldete Flüchtlinge und Flüchtlinge mit Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Dieses Finanzierungsmodell setzt voraus, dass der Antragsteller bereits seit vier Jahren in Deutschland lebt. Ab Januar 2016 soll es aber möglich sein, den Antrag auf BAföG bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland zu stellen. Asylwerber erhalten aber weiterhin keine staatliche Förderung. Auch einen Anspruch auf staatliche Sprachkurse haben derzeit nur jene Flüchtlinge, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Nähere Informationen zum Studieren für Flüchtlinge bietet unter anderem das Deutsche Studentenwerk.

Spezielle Angebote für geflüchtete Menschen nach Orten

In der Folge werden nähere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsangeboten für Flüchtlinge in den größten Städten Deutschlands aufgelistet, die einen näheren Einblick geben sollen, welche Qualifizierungsmöglichkeiten in Deutschland für Flüchtlinge geboten werden.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Berlin

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Hamburg

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in München

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Köln

  • mibeg-Institut Medizin in Köln
    Am Institut mibeg werden unterschiedliche Qualifizierungsmaßnahmen für Flüchtlinge in Gesundheitsberufen angeboten. Darunter Intensivkurse für Humanmedizin, Vorbereitungskurse zur Kenntnisprüfung in NRW für Ärzte sowie Kurse zum Erlernen der medizinischen Fachsprache. Auch Ausbildungen in den Berufsfeldern Pflege und Medizinische Assistenzberufe können Flüchtlinge am mibeg Institut absolvieren.
  • IHK Köln in Köln
    Anpassungs- und Nachqualifizierungen in den Berufen des dualen Systems sind in Köln am IHK möglich.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Frankfurt am Main

  • VHS Frankfurt am Main in Frankfurt am Main
    In der Volkshochschule Frankfurt am Main werden Kurse zum Erlernen und zur Vertiefung der deutschen Grammatik angeboten. Zudem kann hier von Migranten und Migrantinnen die Vorbereitung auf die Prüfung zum Einbürgerungstest absolviert werden.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Stuttgart

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Düsseldorf

  • Westdeutscher Handwerkskammer AG in Düsseldorf
    Menschen mit Migrationshintergrund und einer im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildung können in der Westdeutschen Handwerkskammer AG eine Nach- und Anpassungsqualifizierung in den Berufen des dualen Systems absolvieren.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Dortmund

  • Handwerkskammer Dortmund in Dortmund
    Flüchtlinge, die eine Ausbildung im Ausland absolviert haben, können in der Handwerkskammer Dortmund eine Anpassungs- und Nachqualifizierung in den Berufen des dualen Systems vornehmen.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Essen

  • Universität Duisburg-Essen in Essen
    Die UDE bietet für Flüchtlinge verschiedene Angebote für die Nachqualifizierung und Weiterbildung. Zum einen wird für Schülerinnen und Schüler ein Förderunterricht in Kleingruppen geboten. Auch als Gasthörer können volljährige Asylwerber und Asylwerberinnen ein Studium beginnen. Im Rahmen des Gasthörer-Studiums können an der Universität auch Deutschkurse besucht sowie die Angebote des Hochschulsports genutzt werden. Zudem ist ein Studium an der UDE, bei Erfüllung der Voraussetzungen, für Flüchtlinge möglich.Flüchtlinge, die bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, können am Projekt „OnTOP|UDE“ teilnehmen. Im Rahmen des Projekts können Flüchtlinge die im Ausland absolvierten Hochschulabschlüsse anerkennen lassen, einen gleichwertigen deutschen Abschluss erlangen sowie einen Beruf finden, der den eigenen Qualifikationen entspricht.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Bremen

  • Paritätisches Bildungswerk LV Bremen e.V. in Bremen
    Flüchtlinge können an dieser Bildungseinrichtung den Brückenkurs für Wirtschaftswissenschaftler/innen sowie ein Vertiefungsmodul zum Anpassungslehrgang für Erzieher/innen absolvieren.
  • Universität Bremen – Akademie für Weiterbildung in Bremen
    Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ werden an der Universität Bremen Brückenmaßnahmen für akademische Berufe geboten. Diese richten sich vor allem an Migranten/innen die in den Bereichen Softwareentwicklung & Software Engineering, Umwelt-Energie-Nachhaltigkeit sowie Anwendungsentwicklung für Digitale Medien eine akademische Weiterbildung absolvieren möchten.
Alternative: Weiterbildungen ohne nötige Vorausbildung
Eine Alternative für bereits gut deutsch sprechende Flüchtlinge stellen Weiterbildungsmöglichkeiten ohne zwingende Vorausbildung dar: