Ratgeber Weiterbildung

Viele Arbeitnehmer haben den Wunsch sich beruflich weiterzubilden. Während manche Arbeitgeber weiterführende Qualifizierungen ebenfalls gutheißen, gibt es leider auch Betriebe und Institutionen, die das Thema Fortbildung vernachlässigen. Das frustriert und wirkt demotivierend auf Berufstätige. Tatsächlich gibt es ein sehr großes und flexibles Weiterbildungsangebot für essentielle Qualifikationen, welches sogar finanziell von der Agentur für Arbeit gefördert wird.

 

Zahlt der Staat eine Weiterbildung für Arbeitnehmer?

Ja, unter den Voraussetzungen des § 82 SGB III übernimmt das Arbeitsamt die Kosten einer Weiterbildung. Der Anspruch auf Übernahme der Weiterbildungskosten umfasst

  • Lehrgangskosten,
  • Kosten für die Eignungsfeststellung,
  • Fahrkosten und
  • Verpflegungs- und Unterbringungskosten (nur wenn eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung erforderlich sein sollte – Lebenshaltungskosten sind nicht damit gemeint) und
  • Kosten für die Betreuung von Kindern während der Qualifizierung.

Zusätzlich kann auch ein Arbeitsentgeltzuschuss beantragt werden.

 

Muss die Weiterbildung während der Arbeit stattfinden?

Ja, die Qualifizierungsmaßnahme ist entweder während der Arbeitszeit zu absolvieren oder aber auch nebenberuflich am Abend oder als Wochenendseminar. Voraussetzung für die Förderung der Weiterbildung ist stets, dass der Arbeitnehmer weiter ein Gehalt erhält. Denn die staatlich geförderte Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer nicht zum Verlust eines Arbeitnehmers bei Arbeitgebern führen. Andererseits möchte der Staat nicht für die Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers aufkommen. Deswegen gibt § 82 SGB III nur einen

 

Ist es schwierig eine Finanzierung zu bekommen?

Nein, eigentlich nicht, denn: Der Vorteil des § 82 SGB III liegt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der fehlenden Voraussetzung der „Notwendigkeit“ der Weiterbildung: Der Kostenträger übernimmt somit die Weiterbildungskosten einer vorteilhaften Qualifizierung, stellt aber keine hohen Anforderungen, wie Sicherung des Arbeitsplatzes und zukünftiger Erwerbschancen gerade durch diese Maßnahme.

 

Unter welchen Voraussetzungen bekommt der Arbeitnehmer eine Weiterbildung finanziert?

Nach § 82 SGB III müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Beschäftigte hat,
4. die Maßnahme außerhalb des Betriebs, dem sie angehören, durchgeführt wird,
5. Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, und
6. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

§ 82 SGB III möchte Arbeitnehmern ab 45 Jahren Qualifizierungsmaßnahmen erleichtern, die aufgrund der länger zurückliegenden Ausbildung zur Aufgabenbewältigung erforderlich sein können und insgesamt die Attraktivität von älteren Arbeiternehmern für den Arbeitsmarkt fördern.

 

Geförderte Weiterbildung: Während der Arbeit oder nach dem Job?

In der Praxis problematisch ist regelmäßig § 82 Nr. 2 SGB III, wonach die Weiterbildung während des normalen Arbeitsverhältnisses stattfinden können muss. Tatsächlich bedeutet dies, dass der Arbeitgeber sich bereit erklärt, seinem Arbeitnehmer weiter ein Gehalt zu zahlen, obwohl er von Arbeitnehmer keine unmittelbare Arbeitsleistung bekommt. Denn der Arbeitnehmer ist für die Umschulung bei einem Träger außerhalb des Betriebs, siehe § 82 Nr. 4 SGB III.

Vor, während und nach einer Weiterbildung können Fragen auftauchen. Die wichtigsten Fragen wollen wir hier für Sie beantworten:

 

Welche Frage rund um Weiterbildungen brennt Ihnen noch unter den Nägeln? Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht.