Förderung einer Weiterbildung durch die Arbeitsagentur

weiterbildung förderungEs gibt vielerlei Möglichkeiten, sich seine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit bezahlen zu lassen. Im Artikel „Weiterbildung ohne vorherige Ausbildung: Möglichkeiten“ sind wir bereits ausführlich auf das Programm „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ eingegangen, mit dem die Arbeitsagentur besonders Ungelernten, gering Qualifizierten und Arbeitslosen ohne Berufsausbildung über 25 Jahren unter die Arme greift.

Doch es gibt noch eine Menge anderer Möglichkeiten, durch die Agentur für Arbeit bei Weiterbildungen gefördert zu werden, zum Beispiel für ältere gering qualifizierte Arbeitnehmer. Mehr Infos zu diesem Thema wollen wir Ihnen nun im folgenden geben.

Die berufliche Weiterbildung Beschäftigter

Interessant für viele Arbeitnehmer können zum Beispiel die Förderprogramme der Agentur für Arbeit sein, die sich an Firmen richten. So haben viele kleine und mittlere Unternehmen nicht unbedingt die Möglichkeit oder die Mittel, ihrer Belegschaft Weiterbildungen anzubieten. In diesem Fall kann die Agentur für Arbeit einspringen. Sie bietet den Firmen zunächst einmal Infos, welche Qualifikationsmaßnahmen angeboten werden. Dazu informiert die Arbeitsagentur interessierte Firmen über die Voraussetzungen für Zuschüsse und andere Leistungen in Hinsicht auf die Weiterbildung ihrer Angestellten.

Wichtig: Die Arbeitsagentur kommt nicht von sich aus auf die Betriebe zu, die in Frage kommen, vielmehr müssen diese den Kontakt suchen. Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit.

Das Programm WeGebAU

Zwar ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Arbeitsagentur, für die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu sorgen, sondern darum müssen sich die Firmen und ihre Beschäftigten selbst kümmern. Doch gibt es gewisse Ausnahmen von dieser Regel. So haben alle gering qualifizierten Arbeitnehmer vergleichsweise ein sehr viel höheres Risiko, arbeitslos zu werden, ebenso auch ältere Arbeitnehmer im Vergleich zu jungen. Ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer tragen das höchste Risiko von allen Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt. Genau diese Hochrisikogruppen beteiligen sich aber am wenigsten von allen an Weiterbildungsmaßnahmen.

Es liegt daher im Interesse der Allgemeinheit, diese Gruppen besser zu qualifizieren, um ihr Risiko zu verringern, arbeitslos zu werden und damit Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Die Agentur für Arbeit kann hier vorbeugend eingreifen, um größere „Folgeschäden“ zu verhindern. Seit 2006 gibt es daher im Rahmen eines besonderen Programms die Möglichkeit, Weiterbildungen für ältere und/oder gering qualifizierte Arbeitnehmer zu finanziell zu fördern. Die Förderung soll hierbei ein erster Anschub für die Weiterbildung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen sein.

Eine Möglichkeit ist auch ein Fernstudium:

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Der konkrete Ablauf

Arbeitnehmer aus der bereits beschriebenen Zielgruppe können gefördert werden, wenn ihr Arbeitgeber bereit ist, sie für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme freizustellen, aber dabei das Arbeitsentgelt weiter zu bezahlen. Die Lehrgangskosten übernimmt der Arbeitnehmer, sie können von der Agentur für Arbeit aber ganz oder teilweise erstattet werden. Dazu gibt es bei Bedarf auch noch Zuschüsse, zum Beispiel für Fahrkosten zum Unterrichtsort.

Die Übernahme der Lehrgangskosten sieht aus wie folgt:

  • Für alle Arbeitnehmer über 45 übernimmt die Arbeitsagentur drei Viertel der Lehrgangskosten. Den Rest muss entweder der Betrieb oder der Arbeitnehmer selbst bezahlen.
  • Bei Beschäftigten unter 45 Jahren übernimmt die Arbeitsagentur nur die Förderung, wenn der Betrieb mindestens die Hälfte der Kosten übernimmt.
  • Die Förderung wird dann in Form eines Bildungsgutscheines an den Arbeitnehmer ausbezahlt, mit dem dieser selbst unter allen zugelassenen Bildungsangeboten eine Weiterbildung auswählen kann, zum Beispiel ein Fernstudium. So soll gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmer selbst eine Weiterbildungsmaßnahme auswählen kann, die er für sinnvoll hält. Wenn sowohl die Firma als auch der Beschäftigte damit einverstanden sind, muss kein Bildungsgutschein ausgestellt werden, sondern die Rechnung geht an die Arbeitsagentur und den Arbeitgeber.

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Nun werden viele Leser einen Einwand erheben. Warum sollte der Betrieb den Arbeitnehmer freistellen, aber sein Gehalt weiter bezahlen? Welchen Anreiz hätte er dazu? In vielen Fällen ein berechtigter Einwand, weswegen in manchen Fällen die Arbeitsagentur Zuschüsse zum Arbeitsentgelt des Weiterzubildenden zahlt.

Konkret gibt es Zuschuss, wenn ein ungelernter Beschäftigter durch die Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder zumindest eine Teilqualifikation erwirbt, die im Anschluss zu einem anerkannten Beruf führen kann (in der Sprache der Arbeitsagentur: „eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation“). Das Arbeitsamt bezahlt unter diesen Umständen für die wegen der Weiterbildungsmaßnahme verpassten Arbeitszeiten den Lohn des Arbeitnehmers. Dabei handelt es sich um den sogenannten Arbeitsentgeltzuschuss.
Mehr Infos hierzu gibt es auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Wie gehen Sie am besten vor?

Jetzt wissen Sie also, was vom Arbeitsamt prinzipiell an Weiterbildungsmaßnahmen angeboten wird, wenn Sie Teil der Zielgruppe sind, also entweder älter, d.h. über 45 Jahre alt, gering qualifiziert oder beides.

Das heißt aber nicht unbedingt, dass Ihr Arbeitgeber das auch weiß. Wenn es also ein Programm gibt, das für Sie interessant ist, ist der allererste Anfang, dass Sie Ihren Chef oder Ihre Personalabteilung auf die Existenz eines derartigen Programms aufmerksam machen.

Machen Sie als nächstes freundlich, aber unmissverständlich klar, dass Sie an einer Weiterbildung teilnehmen wollen und erklären Sie, dass keine oder nur unwesentliche Kosten auf die Firma zukommen, weil die Arbeitsagentur einen Großteil der Weiterbildungskosten und sogar eventuell Ihr Gehalt übernimmt.

Argumentieren Sie auch, dass Sie durch eine höhere Qualifikation für die Firma mehr wert sind, weil sie dann mehr Aufgaben und höhere Verantwortung übernehmen können. Nehmen Sie gedanklich die Position Ihres Chefs ein, so können Sie optimal aus seiner Sicht mit dem Nutzen für die Firma argumentieren.

Und bleiben Sie hartnäckig. Zielstrebigkeit und Durchhaltevermögen zahlen sich aus, Sie werden durch eine höhere Qualifikation und bessere Jobperspektiven belohnt. Und Sie werden künftig ein deutlich geringeres Risiko haben, arbeitslos zu werden, dafür lohnt es sich zu kämpfen!