Weiterbildung in der Steuererklärung: Kosten steuerlich absetzen

kurs rechnungslegungDie Weiterbildung gehört zum heute im Berufsleben oft zitierten und allgemein geforderten lebenslangen Lernen. Von Weiterbildungen profitieren nicht nur Arbeitgeber, sondern auch jeder einzelne Arbeitnehmer, denn mit einer Weiterbildung investieren Sie letzten Endes in die Zukunft Ihrer Berufskarriere, mindestens, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben oder im Optimalfall sogar für den beruflichen Aufstieg.

Nicht zuletzt gibt es heute mehr Weiterbildungsmaßnahmen als je zuvor, weil gerade Berufsanfänger häufiger als früher ihren Arbeitgeber wechseln. Mit jedem neuen Wechsel der Firma gibt es etwas Neues zu lernen. Und das geht eben zumeist in Weiterbildungsmaßnahmen vonstatten. Das Schöne: Mit einer Weiterbildung können Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. So profitieren Sie von Ihrer Weiterbildung nicht nur beruflich und karrieretechnisch, sondern zudem auch noch finanziell. Wie? Indem Sie die Kosten Ihrer Weiterbildung von der Steuer absetzen!

Was genau gilt für den Fiskus als Weiterbildung?

Im Prinzip gelten alle Bildungsmaßnahmen, die dem ersten zu einem Beruf qualifizierenden Abschluss folgen, als Weiterbildung. Somit umfassen Weiterbildungen zum Beispiel Zweitstudiengänge, ein zusätzliches Studium oder auch ein Aufbaustudium. Ebenso zählen hierzu Doktorarbeiten, verpflichtende Praktika oder auch Umschulungen. Auch berufliche Fortbildungen wie Rhetorik- oder Sprachkurse, die Meisterschule oder eine weitere Ausbildung nach der ersten Berufsausbildung zählen zu Weiterbildungen, sogar das Referendariat, das Juristen nach dem 1. Staatsexamen durchlaufen. Schließlich und endlich zählen auch Studienreisen und Kongresse zur beruflichen Weiterbildung.

Entscheidend ist, dass Sie dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass Ihre persönliche Weiterbildungsmaßnahme Ihre berufliche Qualifikation erweitert oder vertieft. Ein Arzt oder Manager, der einen Töpferkurs belegt, wird diesen dem Finanzamt kaum glaubwürdig als Weiterbildung verkaufen können. Ein Kunstlehrer oder hauptberuflicher bildender Künstler dagegen kann die identische Weiterbildungsmaßnahme dagegen absolut glaubwürdig als berufliche Zusatzqualifikation geltend machen und die Kosten dafür von der Steuer absetzen.

Fachliche Nähe zur Tätigkeit

Wichtig ist also: Die Weiterbildung muss konkret mit Ihrem Beruf zusammenhängen und von diesem veranlasst sein. Wenn der Verdacht entsteht, dass Sie sich aus privatem Interesse weiterbilden, wird das Finanzamt dies nicht anerkennen. So ist ein Sprachkurs absolut einleuchtend für jemanden, der im internationalen Vertrieb oder der Touristik tätig ist. Ein Bäcker oder Metzger, der seinen Italienischkurs als Weiterbildungsmaßnahme von der Steuer absetzen will, ist für das Finanzamt dagegen vermutlich nicht glaubwürdig.

Grenzfälle sind Kurse, die Grundkenntnisse vermitteln. Ein Kurs für den Umgang mit dem Tablet leuchtet zum Beispiel nicht unmittelbar als berufliche Weiterbildung ein, außer, Sie müssen in der Arbeit mit einem Tablet arbeiten und haben keinerlei Vorkenntnisse. Ebenso werden allgemeine Textverarbeitungskurse im Allgemeinen vom Finanzamt nicht als Weiterbildung anerkannt. Die Ausnahme: Sie haben zuhause keinen Computer, deshalb keinerlei Ahnung von der Arbeit daran, müssen an Ihrer neuen Stelle nun aber regelmäßig Texte am PC erstellen.

Je klarer Sie dem Finanzamt darlegen, dass Ihre Weiterbildung für den Beruf erforderlich ist, umso besser Ihre Karten. Legen Sie Ihrer Steuererklärung deshalb eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bei, listen Sie die Kursinhalte auf oder erklären Sie, warum genau Ihre Weiterbildungsmaßnahme nötig war.

Was können Sie von der Steuer absetzen?

Sie können bei einer Weiterbildung eine ganze Menge Posten benennen, die beim Finanzamt als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, zum Beispiel Kursgebühren, Honorare für Dozenten, Referenten usw., Gebühren für Prüfungen wie die Meisterprüfung oder Druckkosten für eine eventuell zu erstellende Abschlussarbeit. Auch das Arbeitszimmer zuhause wird akzeptiert, wenn Sie es nutzen, um dort für eine Weiterbildung zu lernen. Wenn Sie zusammen mit einem Mitlernenden den Stoff Ihrer Weiterbildung durcharbeiten, können Sie auch die Kosten für die Fahrt zu dessen Wohnort abrechnen.

Fahrten zum Unterricht und bei mehrtägigen Veranstaltungen auch die Verpflegungs- und Übernachtungskosten können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen. Ebenso konkrete Arbeitsmittel, wie Bücher, aber auch Mobiliar wie Schreibtischstühle oder Taschen. Nicht zuletzt kann auch der zweite Haushalt am Ort der Weiterbildung von der Steuer abgesetzt werden. Zu Weiterbildungskosten zählen auch die Zinsen für einen Bildungs- oder Studienkredit (beim Zweitstudium) im Jahr der Zahlung. Sogar Weiterbildungen im Ausland werden akzeptiert, wenn sie Sinn ergeben, zum Beispiel eine Sprachreise.

Wie wird abgerechnet?

Sind Sie selbstständig? Dann können Sie Ihre Ausgaben für Weiterbildung komplett als Betriebsausgabe abrechnen. Für Angestellte hängt der Steuervorteil von den sonstigen Werbekosten ab.

Bleiben Sie mit Ihren Werbungskosten unter der Pauschale von EUR 920 pro Jahr, so wird Ihnen diese vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, auch wenn Sie keinerlei Werbungskosten hatten. Kommen Sie über die Pauschale, sinkt Ihre Steuerbelastung mit jedem zusätzlichen Euro entsprechend mehr.

Wie ist es mit der Bildungsprämie?

Seit 2008 fördert auch der Bund die Weiterbildung mittels der Bildungsprämie: Für alle Erwerbstätigen, die nicht mehr als EUR 25.600 pro Jahr verdienen (gemeinsam veranlagte Paare: EUR 51.200), übernimmt der Bund die Hälfte der Kosten einer beruflichen Weiterbildung, maximal EUR 500. Die andere Hälfte, die Sie selbst bezahlen, können Sie von der Steuer absetzen.

Machen Sie Ihren Chef zu Ihrem Verbündeten

Nicht zuletzt hilft es Ihnen, wenn Ihr Chef auf Ihrer Seite ist, denn dann kommen Sie leichter an die Bescheinigungen für das Finanzamt heran. Überzeugen Sie also Ihren Chef, dass Ihre angedachte Weiterbildungsmaßnahme für die Firma gut ist. Zum Beispiel, indem Sie proaktiv Spanisch lernen, weil die Firma plant, nach Spanien zu expandieren. Oder indem Sie einen SAP-Kurs belegen, weil die Einführung dieser Software geplant ist. So sieht Ihr Chef, dass Ihnen am Wohl des Unternehmens gelegen ist, Sie sich dort wohlfühlen und dass Sie somit ein wichtiges Asset für die Firma sind. Und vielleicht ist er dann sogar gewillt, die Firma an den Weiterbildungskosten zu beteiligen.

Als letztes Mittel können Sie im Gegenzug für eine Weiterbildung anbieten, bis auf weiteres auf eine Gehaltserhöhung zu verzichten. Der kurzfristige Verzicht zahlt sich langfristig mit Sicherheit aus!