Weiterbildung ohne vorherige Ausbildung: Möglichkeiten

Zu Weiterbildungen werden nach der allgemeinen Definition nur Bildungsmaßnahmen gezählt, die der Erstausbildung zeitlich folgen. Demgemäß kann sich eigentlich nur weiterbilden, wer bereits einen Berufs- oder Studienabschluss in der Tasche hat. Andererseits werden zu den Weiterbildungen auch Umschulungen gerechnet, die in der Regel die Agentur für Arbeit bezahlt. 

 

Sind Umschulungen bei nicht abgeschlossener Berufsausbildung möglich?

Ja, zwar sind Umschulungen nicht unmittelbar, aber doch oft auch an Personen gerichtet, die bislang keinerlei Berufsausbildung haben. Viele Menschen haben jahrelang Arbeitserfahrung und wertvolle Kenntnisse erlangt, ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung zu besitzen. Umschulungen bauen auf die Vorkenntnisse der Umschüler auf. Hierfür ist aber nicht zwangsläufig ein formaler Ausbildungsabschluss nötig. Insofern besteht für Sie auch bei nicht abgeschlossener Ausbildung – in der Regel unter der Voraussetzung der Arbeitslosigkeit – die Möglichkeit, in den Genuss einer Weiterbildung zu kommen, selbst wenn Sie noch keine Berufsausbildung zu Ende gebracht haben.

Wenn Sie für Arbeitslosengeld I (ALG I) oder ALG II (besser bekannt als Hartz IV) anspruchsberechtigt sind, wird die Agentur für Arbeit einen Grund haben, Sie mittels einer Umschulung zu unterstützen. Dann dann hat die Arbeitsagentur ein Interesse daran, Sie durch eine Weiterbildung erstmals oder wieder in den primären Arbeitsmarkt zu integrieren. Doch auch wenn Sie eine Arbeitsstelle haben, aber nur niedrig qualifiziert sind, haben Sie die Chance auf Unterstützung durch die Arbeitsagentur.

Nicht anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie zwar keine Ausbildung haben, aber trotzdem über Einkünfte verfügen, also nicht bedürftig sind. Rein theoretisch könnten Sie zum Beispiel niemals eine Ausbildung abgeschlossen haben, aber als Rocksänger, Schauspieler oder Superstar ein sechs- oder siebenstelliges Einkommen haben. Oder Sie haben Einkünfte aus ererbtem Vermögen, zum Beispiel Immobilieneigentum, welche ausreichend sind, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. In derartigen Fällen sind Sie nicht berechtigt, an einer vom Arbeitsamt bezahlten Weiterbildung teilzunehmen. Sind Sie jedoch arbeitslos und ohne abgeschlossene Ausbildung, dann haben Sie gute Chancen darauf. Ihr Ansprechpartner ist in diesem Falle Ihr persönlicher Betreuer bei der Agentur für Arbeit.

 

Die Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“

Mit der Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“, die auch „Erstausbildung junger Erwachsener“ genannt wird, versucht die Agentur für Arbeit ganz gezielt, junge Erwachsene ab einem Alter von 25 Jahren anzusprechen, die noch keinen Berufsabschluss haben oder nur gering qualifiziert sind, zum Beispiel als Hilfsarbeiter. Übrigens müssen Sie nicht zwingend arbeitslos sein, wenn Sie gering qualifiziert sind.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Arbeitsamt Ihnen trotzdem eine Weiterbildung zahlt, in diesem Falle gleichsam präventiv, um die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass Sie im Laufe Ihres Lebens später irgendwann arbeitslos werden. Die Statistik sagt nämlich: Je höher die Qualifikation eines Arbeitnehmers, umso geringer ist für ihn die Gefahr, arbeitslos zu werden und auf Dauer arbeitslos zu bleiben.

In der Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ gibt es – je nach Vorkenntnissen und beruflichem Werdegang der Zielpersonen – verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung, zum Beispiel eine Erstausbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses, eine sonstige Qualifizierung oder auch eine Umschulung.

 

Wer passt zur Initiative?

Als im Rahmen der Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ förderberechtigt gelten folgende Personenkreise:

  • Arbeitslose mit geringer Qualifikation und Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben
  • Arbeitslose mit geringer Qualifikation und Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben, wenn diese seit vier Jahren oder länger nur eine an- oder ungelernte Arbeit ausführen und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben
  • Rückkehrer in den Beruf und Personen, die wieder einsteigen, zum Beispiel nach einer Babypause, einem Auslandsaufenthalt oder dem Verbüßen einer Haftstrafe

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie gefördert werden könnten, dann gehen Sie zur Agentur für Arbeit und fragen Sie Ihren Betreuer, was geht. Und selbst wenn Sie einen ungelernten Job haben, aber sich beruflich in einer Sackgasse sehen, weil Sie unterfordert sind oder es keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten gibt, dann gehen Sie zum Arbeitsamt und fragen Sie nach Möglichkeiten der Umschulung, Weiter- oder Ausbildung. Fragen kostet nichts!

 

Was fördert die Arbeitsagentur?

Grundsätzlich fördert die Agentur für Arbeit alle Lehrgänge, Umschulungen oder Weiterbildungen, die irgendwie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss hinführen. Das können Tätigkeiten in einem Ausbildungsbetrieb sein, die irgendwann zu einem Berufsabschluss führen, Aktivitäten, die immerhin zu einer Teilqualifikation führen, oder aber Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung.

Die Externenprüfung ist eine Möglichkeit für alle Ungelernten, die schon mindestens vier Jahr in einem sozialen Beruf arbeiten. Ohne zum Beispiel die formale Ausbildung zum Beispiel zur Erzieherin durchlaufen zu haben, können Sie an den Abschlussprüfungen teilnehmen und sind – bei Bestehen – auf einen Schlag Erzieherin. Die Möglichkeit gibt es auch in anderen sozialen Berufen, sprechen Sie die Agentur für Arbeit an.

 

Welche Leistungen erhalten Sie?

Wenn die Arbeitsagentur Sie in eine betriebliche Weiterbildung vermittelt hat, bezahlt der Betrieb Ihnen eine Ausbildungsvergütung. In anderen Fällen springt unter Umständen die Arbeitsagentur ein. Darüber hinaus kann Ihnen die Agentur für Arbeit folgende Weiterbildungskosten erstatten:

  • Lehrgangskosten
  • Kosten für Fahrten zum Unterrichtsort
  • bei mehrtägigen Fahrten Unterbringungs- und Verpflegungskosten
  • Kinderbetreuung
  • Hilfen, die Ihre Umschulung begleiten, zum Beispiel Nachhilfeunterricht

 

Fazit

Wir haben gesehen, die Arbeitsagentur hat einige Möglichkeiten, Ihre Weiterbildung zu unterstützen, wenn Sie ohne Berufsabschluss sind. Wichtig zu wissen ist dabei jedoch eines: Praktisch alle Maßnahmen liegen im Ermessen Ihres Betreuers bei der Agentur für Arbeit. Sie sollten diesen deshalb anständig und höflich behandeln.

Außerdem hilft es, aus der Sicht Ihres Betreuers zu denken. Sein höchstes Ziel ist es, seine „Kunden“, also die von ihm betreuten Arbeitslosen, wieder in Lohn und Brot zu bringen, das heißt, in sozialversicherungspflichtige Berufe. Wenn Sie ihm irgendwie vermitteln, dass eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, dann ist das schon die halbe Miete. Also nicht verzagen, sondern immer wieder probieren und hartnäckig bleiben, dabei aber höflich der Form, dann werden Sie es schaffen!