Weiterbildung vs. Umschulung: Pro und Contra

weiterbildung oder umschulungUmgangssprachlich werden Weiterbildung und Umschulung oft als Synonyme verwendet, doch das trifft nicht ganz zu, der Begriff der Weiterbildung ist sehr viel umfassender als der der Umschulung.

So gehören zur Weiterbildung sämtliche berufsbedingten Kongresse, Seminare oder Studienreisen, genauso aber auch das autodidaktische Arbeiten mit Fachbüchern oder Fachzeitschriften. Auch Kurse für Einzelfähigkeiten wie das Erlernen einer Fremdsprache oder die Verbesserung der rhetorischen Fähigkeiten gehören zu den Weiterbildungen, daneben jedes weitere Praktikum und zusätzliche Studium. Auch ein Zweit-, Aufbau- oder Promotionsstudium ist den Weiterbildungen zuzurechnen, ebenso das Referendariat bei Juristen und Lehrern.

Nicht zuletzt führen viele Firmen betriebsinterne Weiterbildungen durch, um ihre Angestellten mit für den Betriebsalltag nötigen technischen, kaufmännischen oder sonstigen Kenntnissen auszustatten.

Eine Umschulung ist eine Weiterbildungsmaßnahme

Nicht zuletzt sind auch Umschulungen ein Teil des großen Komplexes der Weiterbildungsmaßnahmen, sie sind jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn diese auf Sie zutreffen, kann es für Sie überhaupt interessant sein, eine Umschulung zu durchlaufen. Deshalb müssen wir uns ansehen, was die Besonderheiten von Umschulungen gegenüber sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen sind.

Umschulungen werden durch die Arbeitsagentur finanziert

Während Sie bei anderen Weiterbildungsmaßnahmen weitgehend selbst in der Hand haben, was Sie machen und wie Sie sich weiterbilden wollen und dies allenfalls mit Ihrem Chef oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers abklären müssen, ist Ihr Ansprechpartner bei Umschulungen Ihr Betreuer bei der Agentur für Arbeit.

Es gibt drei hauptsächliche Gründe für Umschulungen:

  • physische Ursachen wie Rückenprobleme oder Diabetes
  • Unzufriedenheit mit dem Job, die bis hin zu psychischen Problemen führt
  • langjährige Arbeitslosigkeit

Darüber, ob Ihnen eine Umschulung bewilligt wird, entscheidet immer Ihre Betreuerin bei der Agentur für Arbeit. Zwar gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle Weiterbildungen, die von der Arbeitsagentur gefördert werden. So gibt es zum Beispiel zwei verschiedene Programme für gering qualifizierte junge und ältere Arbeitnehmer. Aber: Bei der Bewilligung einer Umschulung gilt die sogenannte Kann-Bedingung. Ihre Betreuerin muss Ihnen also nicht die Umschulung bewilligen, hat im Amtsdeutsch „keine Verpflichtung“ dazu. Mitarbeiter der Agentur für Arbeit entscheiden vielmehr in jedem Einzelfall, ob sie die Umschulung für sinnvoll erachten.

Sinnvoll ist die Umschulung aus Sicht der Agentur für Arbeit, wenn Sie dadurch dauerhaft in ein sozialversichertes Arbeitsverhältnis kommen und damit nicht mehr arbeitslos sind. Das bedeutet, dass Sie Ihre Betreuerin überzeugen müssen, dass Sie durch die Umschulung gute Chancen haben, dauerhaft in Lohn und Brot zu kommen.
Zuallererst müssen Sie allerdings einige Bedingungen erfüllen.

Bedingungen für die Bewilligung einer Umschulung

Die erste, reine formale Bedingung ist Ihr Alter. Als Antragsteller müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als zweite Bedingung müssen Sie eine Ausbildung zumindest begonnen haben, sie muss nicht notwendigerweise abgeschlossen sein. Das allerwichtigste Kriterium für die Arbeitsagentur ist aber, dass Sie keine Möglichkeit haben, in Ihrem erlernten Beruf eine Beschäftigung zu finden. Nur dann ist aus der Sicht der Arbeitsagentur eine Förderung sinnvoll, denn sie erspart der Allgemeinheit künftige Kosten.

Selbst wenn Ihre Umschulung zunächst Geld kostet, mithin also eine Investition ist, so wird auf Dauer Geld gespart, wenn Sie nach der Umschulung einen Job finden und damit kein Arbeitslosengeld I oder II (ALG I oder II) mehr an Sie ausbezahlt werden muss.

kurs psychologische weiterbildungGrund Nummer 1: Gesundheitliche Ursachen

Die konkreten Gründe, keine Anstellung in Ihrem erlernten Beruf zu finden, sind oft gesundheitlicher Natur. So entwickeln viele körperlich arbeitende Angestellte Rückenprobleme, zum Beispiel wenn sie als Lageristen arbeiten, genauso aber auch in manchen Handwerken. Auch Krankheiten wie Rheumatismus oder Arthrose machen die Ausführung vor allem körperlicher Arbeitsabläufe unmöglich, Hautkrankheiten können zum Beispiel ein Problem für Malerinnen oder Kosmetiker sein.

Auch Diabetes kann zu Problemen führen, dazu die mannigfaltigen und leider immer weiter zunehmenden Allergien. Das Paradebeispiel hierfür wäre der Bäcker, der wegen Mehlstauballergie nicht mehr oder nur noch unter unzumutbaren Schwierigkeiten seinen Beruf ausüben kann. Aber auch der Waldarbeiter oder Förster, der eine starke Baumpollenallergie entwickelt, könnte für eine Umschulung in Frage kommen.

Am Zunehmen: psychische Erkrankungen

Auch psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen gelten inzwischen als legitime gesundheitliche Gründe für eine Umschulung. Sie sind allerdings deutlich schwieriger zu diagnostizieren und nachzuweisen wie Erkrankungen des Körpers. Doch mit den richtigen Gutachten kann bei Vorliegen eines wirklichen Problems auch hier eine Umschulung oft finanziert werden.

Weitere Gründe

Auch wenn Sie gesund sind, aber in Ihrem Job kaum Chancen haben, eine Anstellung zu finden, ist dies ein legitimer Grund für eine Umschulung. Wenn Sie zum Beispiel bereits arbeitslos sind oder aber Ihre Arbeitslosigkeit zum Beispiel wegen einer Betriebsschließung droht, dann haben Sie ebenfalls gute Karten, eine Umschulung finanziert zu bekommen.

Sprechen Sie in so einem Falle ruhig proaktiv Ihre Betreuerin bei der Arbeitsagentur an, legen Sie ihren Fall dar und machen Sie am besten selbst einen Vorschlag, wo Sie gerne hinwollen, was Sie erlernen möchten.

Das konkrete Vorgehen

Wenn Sie in Ihrer persönlichen Situation sich in diesem Artikel irgendwo wiedergefunden haben, dann können Sie womöglich eine Umschulung finanziert bekommen. Ihr Ansprechpartner ist dann die Agentur für Arbeit, entweder allgemein, wenn Sie noch Arbeit haben oder bei Ihrer persönlichen Betreuerin, wenn Sie bereits arbeitslos sind. Bleiben Sie in Ihren Gesprächen immer höflich und verbindlich, versuchen Sie sich in Ihre Betreuerin hineinzuversetzen und denken Sie aus ihrer Perspektive.

Wichtig ist der Arbeitsagentur, dass Sie nicht arbeitslos sind, sondern dass Sie möglichst schnell wieder einen Job finden und damit kein ALG mehr beziehen. Machen Sie plausibel, dass Ihr Umschulungsziel dies ermöglicht, weil zum Beispiel Erzieher oder Altenpflegerinnen gerade extrem gefragt sind. Zeigen Sie außerdem, dass Sie motiviert und interessiert sind, dann werden Sie mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Ihr Ziel erreichen und Ihre Betreuerin bei der Agentur für Arbeit überzeugen.