29. März 2024

Weiterbildung während Mutterschutz?

weiterbildung und mutterschutzDer Mutterschutz dient dazu, die Gesundheit der Mütter in der Zeit vor und nach der Geburt zu schützen. Aus diesem Grund müssen sie in dem Zeitraum zwischen sechs Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin und acht Wochen danach nicht arbeiten.

Diese Regelung, die zum Schutz der jungen Mütter bestimmt ist, kann sich manchmal jedoch auch in das Gegenteil umschlagen. Denn wenn in diesem Zeitraum eine wichtige Fortbildung ansteht, ist es für die Frauen oftmals trotz des Mutterschutzes wichtig, daran teilzunehmen. Dabei kann es jedoch zu erheblichen Problemen kommen. Dieser Artikel stellt vor, unter welchen Umständen Sie an einer Fortbildung während des Mutterschutzes teilnehmen können.

Betriebliche oder private Fortbildung?

Wenn Sie eine Fortbildung während des Mutterschutzes durchführen wollen, müssen Sie beachten, dass es einen wichtigen Unterschied zwischen einem betrieblichen und einem privaten Lehrgang gibt. Wenn Sie an einem privaten Kurs teilnehmen, gibt es dafür keinerlei Einschränkungen. Sie können diese Bildungsangebote daher auch während des Mutterschutzes nutzen. Ein anderer Fall liegt hingegen vor, wenn Sie die Weiterbildung auf Weisung Ihres Arbeitgebers durchführen.

Wenn Ihr Betrieb Sie für die Weiterbildung zu vollen Bezügen freistellt oder wenn er die Fortbildung sogar selbst durchführt, dann handelt es sich dabei um einen Teil Ihrer Arbeit. Daher unterliegen Sie in diesem Fall dem Arbeitsrecht und müssen die entsprechenden Vorgaben beachten.

Absprache mit dem Arzt

Unabhängig davon, ob eine Weiterbildung während des Mutterschutzes erlaubt ist, sollten Sie sich genau überlegen, ob der Lehrgangsbesuch während dieser Zeit sinnvoll ist. Durch die körperlichen Belastungen vor und nach der Geburt sind Sie in diesen Wochen sicherlich geschwächt. Daher kann selbst eine einfache Fortbildung gewisse Gesundheitsrisiken bergen. Insbesondere wenn Sie während des Lehrgangs selbst körperlich aktiv sind, ist eine Teilnahme nicht ratsam.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, diesen Sachverhalt mit Ihrem Arzt zu besprechen. Dieser klärt Sie genau darüber auf, welche Auswirkungen die Teilnahme an der Fortbildung auf Ihre Gesundheit und auf die Beziehung zum neugeborenen Kind haben kann.

Der Zeitraum vor der Entbindung

Wenn Sie an einer betrieblich organisierten Fortbildung teilnehmen möchten, müssen Sie beachten, dass der Gesetzgeber zwischen der Phase vor und der Zeit nach der Geburt unterscheidet. Bereits sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin unterliegen Sie dem Mutterschutz. Während dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten. Allerdings ist diese Vorgabe nicht verpflichtend.

Wenn die werdende Mutter es gegenüber Ihrem Arbeitgeber ausdrücklich wünscht, weiterhin ihrer Tätigkeit nachzugehen, ist dies erlaubt. Wenn Sie während dieser Phase an einer Fortbildung teilnehmen möchten, müssen Sie diesen Wunsch lediglich gegenüber Ihrem Arbeitgeber zum Ausdruck bringen.

Die Zeit nach der Geburt

Die gesetzlichen Regelungen für die ersten acht Wochen nach der Geburt sehen hingegen anders aus. Während der acht Wochen nach der Entbindung darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht beschäftigen, selbst wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Dies führte bis vor Kurzem dazu, dass Frauen während dieser Zeit grundsätzlich von allen Fortbildungsmaßnahmen ausgeschlossen wurden. Selbst wenn dies einen erheblichen Nachteil für die Karriere der Betroffenen mit sich brachte, waren Ausnahmen nicht gestattet.

Auch das Argument, dass die zeitlichen und körperlichen Belastungen während der Weiterbildung in der Regel deutlich geringer sind, als während des Berufsalltags, führten nicht dazu, dass die jungen Mütter an den Lehrgängen teilnehmen konnten. Allerdings erfolgte im Jahre 2014 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der diese Regelung deutlich infrage stellt. Ausgangspunkt hierfür war die Klage einer italienischen Polizistin, die aufgrund der Schutzfristen nicht an einer Schulung für Kommissare teilnehmen durfte. Das Gericht urteilte, dass der Mutterschutz nicht für die Fortbildung gelte. Daraus ergibt sich, dass seit einiger Zeit auch in der Zeit kurz nach der Geburt eine Weiterbildung möglich ist.