Eine Weiterbildung kann die berufliche Karriere erheblich fördern. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Arbeitnehmer dazu, an Fortbildungslehrgängen teilzunehmen. Manchmal kommt es jedoch vor, dass genau zum Zeitpunkt der Weiterbildung eine Krankheit auftritt.
Wenn die betroffenen Personen den Kurs jedoch nicht besuchen, kann dies erhebliche Probleme mit sich bringen. Zum einen kommt es vor, dass derartige Fortbildungsmaßnahmen nur in relativ großen Abständen angeboten werden. Daher ist es möglich, dass Sie mehrere Monate oder sogar noch länger warten müssen, bis Sie an einem vergleichbaren Lehrgang teilnehmen können. Zum anderen ist bei einigen Kursen die Rückerstattung der Gebühren nicht möglich. Wenn Sie aufgrund de Krankheit nicht teilnehmen können, bringt dies oftmals beträchtliche finanzielle Verluste mit sich.
Aus diesen Gründen ziehen es zahlreiche Menschen vor, trotz Krankschreibung zur Weiterbildung zu gehen. Doch fragen sich viele Betroffene, ob dies überhaupt erlaubt ist. Dieser Artikel stellt vor, was Sie in diesen Fällen berücksichtigen müssen.
Beeinträchtigt die Teilnahme den Heilungsprozess?
Wenn Sie eine Weiterbildung trotz Krankschreibung besuchen wollen, müssen Sie abklären, ob dies überhaupt erlaubt ist. Dafür gibt es genaue rechtliche Vorgaben. Nach dem geltenden Arbeitsrecht dürfen Sie während Ihrer Krankschreibung grundsätzlich alle Tätigkeiten ausüben, die den Heilungsprozess nicht beeinträchtigen. Davon ausgeschlossen sind lediglich bezahlte Nebentätigkeiten. Dies bedeutet, dass Sie an der Weiterbildung teilnehmen können, falls diese Ihre Heilung nicht beeinträchtigt.
Wenn Sie sich beispielsweise den Arm gebrochen haben und aus diesem Grund ihrer gewohnten Tätigkeit nicht nachgehen können, ist es in der Regel kein Problem, an einer Fortbildung teilzunehmen. Da Sie den Arm bei den Kursen nicht zusätzlich belasten, beeinträchtigt die Weiterbildung die Heilung nicht. Allerdings sollten Sie beachten, dass es auch Kurse gibt, bei denen dies der Fall ist. Wenn Sie beispielsweise eine Weiterbildung zum Fitnesstrainer durchführen, entstehen bei den praktischen Übungen erhebliche Belastungen für den gebrochenen Arm.
Auch bei anderen Krankheiten kann die Weiterbildung die Heilung beeinträchtigen, selbst wenn es sich nur um ein theoretisches Seminar handelt. Daher ist es in jedem Fall ratsam, vor dem Kursbeginn das Thema mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Ist dieser einverstanden, sollte der Besuch der Fortbildung möglich sein. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, sich dies auch schriftlich bestätigen zu lassen.
Den Arbeitgeber informieren
Wenn Sie während der Krankschreibung an einer Weiterbildung teilnehmen, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Dennoch ist dies stets ratsam. Denn wenn dieser davon erfährt, dass Sie während der Krankschreibung anderen Tätigkeiten nachgehen, kann dies Probleme mit sich bringen.
Selbst wenn Sie dazu berechtigt sind, an der Weiterbildung teilzunehmen, kann dies ein schlechtes Licht auf Sie werfen und so Ihre Karrierechancen in Ihrem Betrieb beeinträchtigen. Daher ist es stets ratsam, den Arbeitgeber über diesen Umstand zu informieren. Sie sollten dabei erklären, dass Ihr behandelnder Arzt zwar der Meinung ist, dass Sie Ihrer gewohnten Tätigkeit nicht nachgehen können, dass aus medizinischer Sicht jedoch nichts gegen die Teilnahme an der Weiterbildung spricht.
Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie die Weiterbildung nicht in einem privaten Rahmen durchführen, sondern wenn es sich hierbei um eine betriebliche Maßnahme handelt. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für die Fortbildung freistellt und Ihnen den Kurs bezahlt, stellt sie einen Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit dar. Jedoch dürfen Sie während der Krankschreibung nicht Ihrem Beruf nachgehen. Es kommt hinzu, dass Sie dabei auch nicht versichert wären. Sollten Sie beispielsweise während des Seminars stürzen und sich das Bein brechen, entstünde ein schwieriger Rechtsstreit über die Übernahme der Behandlungskosten. Daher ist es in diesem Fall stets ratsam, den Arzt zu fragen, ob es möglich ist, die Krankschreibung für den Zeitraum der Weiterbildung zu unterbrechen.
Sollten aus medizinischer Sicht keine Bedenken an der Teilnahme bestehen, ist dies in der Regel möglich. Sollte der Arzt jedoch nicht dazu bereit sein, ist es empfehlenswert, von der Teilnahme abzusehen. Alternativ können Sie auch eine Rechtsberatung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen. So können Sie alle Details abklären und daraufhin entscheiden, ob eine Teilnahme möglich ist.
Eine Möglichkeit wäre auch eine Weiterbildung während der (länger dauernden) Krankheitsphase per Fernstudium:
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