Weiterbildungsfinanzierung durch die Bildungsprämie

weiterbildung finanzieren durch bildungsprämieDie Weiterbildung wird immer wichtiger. Dies liegt zum einen daran, dass der technische Fortschritt immer schneller vonstattengeht. Um von dieser Entwicklung nicht abgehängt zu werden, ist es erforderlich, sich ständig mit den neuen Technologien auseinanderzusetzen. Zum anderen wird es immer seltener, dass ein Arbeitnehmer sein gesamtes Berufsleben im selben Unternehmen tätig ist.

Viele Angestellte wechseln den Arbeitgeber, weil sie sich auf diese Weise bessere Karrieremöglichkeiten erhoffen oder weil der bisherige Betrieb seine Tätigkeit einstellt. Für eine neue Bewerbung ist es ebenfalls sehr hilfreich, über eine entsprechende Weiterbildung zu verfügen. Die Nützlichkeit dieser Maßnahmen ist zwar unbestritten, doch stellt es für viele Menschen ein großes Problem dar, dass die Weiterbildung in der Regel recht teuer ist.

Allerdings gibt es zahlreiche Möglichkeiten für eine Finanzierung. Ein staatlich gefördertes Instrument ist die Bildungsprämie. Auf diese haben zahlreiche Arbeitnehmer Anspruch. So ist es möglich, die Ausgaben, die durch die Weiterbildung anfallen, zu stemmen.

Grundsätzliches zur Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist ein relativ neues Programm. Die Bundesregierung führte es erst im Jahre 2008 ein. Die Laufzeit der Maßnahme ist stets befristet. Die erste Förderphase dauerte bis 2011. Die Bundesregierung verlängerte sie jedoch zunächst bis 2014. Aktuell befindet sich die Bildungsprämie bereits in der dritten Förderphase, die bis zum 31. Dezember 2017 befristet ist. Die Mittel für diese Maßnahme stellen das Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Europäische Sozialfonds gemeinsam bereit.

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Teilbereichen, die zwar voneinander unabhängig sind, die jedoch auch kombiniert werden können. Dabei handelt es sich um den Prämiengutschein und das Bildungssparen. Beide Bereiche werden im Folgenden genauer vorgestellt.

Der Prämiengutschein

Der wichtigste Teil der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein. Alle Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen Gutschein, den sie bei einem Bildungsanbieter ihrer Wahl einlösen können. Allerdings gilt es zu beachten, dass kein Dienstleister dazu verpflichtet ist, diese Gutscheine zu akzeptieren. Zwar stellt dies in der Regel kein Problem dar, doch gibt es auch einige Einrichtungen, bei denen die Verwendung nicht möglich ist. Daher ist es sehr wichtig, bereits vor der Anmeldung nachzufragen, ob die Verwendung der Prämiengutscheine möglich ist.

Diese Gutscheine können nur für Kurse verwendet werden, bei denen die Gebühren bei maximal 1.000 Euro liegen. Außerdem übernehmen sie stets nur 50 Prozent der Kosten. Den übrigen Anteil müssen Sie selbst begleichen.

Das Weiterbildungssparen

Der zweite Bestandteil der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Dieses setzt voraus, dass Sie über ein Sparguthaben verfügen, das durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert wird. Das Bildungssparen bringt Ihnen dabei zwar keine zusätzlichen Zuschüsse, doch profitieren Sie davon, dass Sie das Sparguthaben bereits vor Ablauf der Sperrfristen verwenden können, wenn Sie es für die Weiterbildung einsetzen.

Dieses Mittel bietet sich beispielsweise sehr gut dazu an, um den Eigenanteil bei den Kursen, die durch den Prämiengutschein gefördert werden, zu übernehmen. Dies ist jedoch keine Voraussetzung. Sie können beide Bestandteile der Bildungsprämie ganz unabhängig voneinander nutzen.

Wer hat Anrecht auf die Bildungsprämie?

Wenn Sie die Bildungsprämie nutzen möchten, sollten Sie beachten, dass es hierfür einige Bedingungen gibt. Wie bereits erwähnt, gilt für das Weiterbildungssparen die Voraussetzung, dass ein Sparguthaben mit Förderung durch die Arbeitnehmer-Sparzulage besteht. Um den Prämiengutschein zu nutzen, müssen Sie noch einige weitere Bedingungen erfüllen. Diese Förderung können nur Personen in Anspruch nehmen, die mindestens 25 Jahre alt sind. Außerdem müssen diese mindestens 15 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Des Weiteren gilt eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise von 40.000 Euro für gemeinsam veranlagte Personen. Es ist möglich, diese Förderung alle zwei Kalenderjahre zu nutzen.

Die Beratung – eine unverzichtbare Voraussetzung für die Bildungsprämie

Um die Bildungsprämie in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, dass Sie sich bei einer staatlich anerkannten Einrichtung beraten lassen. Hier erhalten Sie viele nützliche Informationen. Sie bekommen beispielsweise hilfreiche Tipps, welche Weiterbildungsmaßnahme für Sie geeignet ist. Der Berater erstellt gemeinsam mit Ihnen Zielvorgaben und ermittelt, welche Kurse Sie Ihren persönlichen Zielen weiterbringen. Außerdem gibt er Ihnen Ratschläge für die Wahl eines Bildungsanbieters. Schließlich klärt er alle Formalitäten, um herauszufinden, ob Sie alle Voraussetzungen für die Bildungsprämie erfüllen.

Einen Überblick über die Beratungsstellen finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums. Hier können Sie sich außerdem mit vielen weiteren interessanten Fakten rund um die Bildungsprämie vertraut machen.