Weiterbildung im Bereich Asylrecht

Weiterbildungen in Asylrecht gibt es in verschiedenen Varianten und für verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Da das Asylrecht sehr komplex ist und zudem ständigen Veränderungen durch den Gesetzgeber unterliegt, sind regelmäßige Weiterbildungen im Asylrecht für alle Berufsgruppen, die mit Asylsuchenden arbeiten unverzichtbar.

So gibt es diese Weiterbildung für Verwaltungsmitarbeiter, dabei insbesondere für Angehörige der Ausländerbehörde, aber auch für Personen, die ehren- oder hauptberuflich Asylsuchende durch Beratung unterstützen oder in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende arbeiten. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Weiterbildungen in Asylrecht für Juristen, die im Ausländer- und Asylbereich tätig sind. Dabei bietet insbesondere die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des deutschen Anwaltvereines (DAV) viele Weiterbildungskurse zu aktuellen und sehr speziellen Themen des Asylrechts an. Viele Weiterbildungen zum Thema Asylrecht sind auch unter dem Namen Weiterbildung im Ausländerrecht zu finden, wobei das Asylrecht dann ein Teilgebiet darstellt.

 

Für welche Berufe bietet sich eine Weiterbildung in Asylrecht an?

Eine Weiterbildung in Asylrecht bietet sich für alle Berufsgruppen an, die mit Asylsuchenden arbeiten, dazu zählen unter anderem:

  • Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung (zum Beispiel: in Ausländerbehörden oder in Sozial- und Jugendämter)
  • Mitarbeiter privater Träger, die beispielsweise Asylsuchende durch Beratungen unterstützen
  • Mitarbeiter von Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende
  • Juristen, die im Bereich des Ausländer- und Asylrechts tätig sind

 

Aufbau und Inhalt der Weiterbildung

Da es keine einheitlichen Regelungen bei der dieser Weiterbildung gibt, unterscheiden sich die einzelnen Kurse bezüglich ihrer Dauer und ihres Inhaltes, je nachdem für welche Zielgruppe sie konzipiert sind. Ein zentrales Thema stellt jedoch bei den meisten allgemeinen Kursen zu Asylrecht der Themenbereich Aufenthalt und Einreise dar. Dabei erfolgt die Vermittlung von Kenntnissen, welche Aufenthaltstitel es überhaupt gibt und welche Voraussetzungen dafür nötig sind. Dabei gibt es oft explizite Informationen zur Asylantragsstellung, zum Asylgesuch und Erläuterungen was unter internationalem Schutz zu verstehen ist.

In vielen Kursen erhalten die Teilnehmer auch Informationen über die Einreise durch Drittstaaten und die damit verbundenen Konsequenzen. Ebenso werden die Teilnehmer über verschiedene, spezielle rechtliche Situationen von Asylsuchenden aufgeklärt. Dies beinhaltet beispielsweise Informationen, wann das Aufenthaltsrecht erlischt oder welche Beschäftigungsmöglichkeiten es bei einer Duldung oder einer Aufenthaltsgenehmigung gibt. Welche Auflagen es für verschiedene Aufenthaltsstatus für Asylsuchenden gibt und wie Asylsuchende ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wird ebenfalls in vielen Kursen erklärt.

Daneben gibt es auch noch Weiterbildungen, meist insbesondere für Juristen, die sich mit sehr speziellen Themengebieten aus dem Asylrecht beschäftigen, was meist auch schon aus dem Weiterbildungstitel ersichtlich ist.

 

Berufliche Möglichkeiten nach einer Weiterbildung in Asylrecht

Die beruflichen Möglichkeiten für Personen mit einer Weiterbildung in Asylrecht sind abhängig von der Grundausbildung. So arbeiten Juristen mit einer solchen Weiterbildung beispielsweise als Anwälte für Asylsuchende und Verwaltungsangestellte beispielsweise in der Ausländerbehörde. In allen Bereichen in denen Personen mit Asylsuchenden arbeiten, sind solche Weiterbildungen nötig und hilfreich, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, da sich die Gesetze im Ausländer- und auch Asylrecht häufig ändern.

 

Diese Weiterbildung wird beispielsweise angeboten von:

  • Kommunales Bildungswerk e.V.: Weiterbildung: „Asylverfahren – wichtige Fragen und die aufenthaltsrechtliche Position vor und nach der Asylantragstellung“ in Berlin – zur Webseite
  • Deutscher Anwaltverein – Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht: Neuregelung des Bleiberechts, Sperrwirkung und Befristung in Frankfurt am Main – zur Webseite
  • Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.: Projekt „Q- Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ nicht an einen bestimmten Standort gebunden, da bundesweit möglich – zur Webseite
  • Hochschule Düsseldorf – Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften – Weiterbildungen: Grundlagen des Ausländer- und Asylrechts in Düsseldorf – zur Webseite

 

Verwandte Weiterbildungsmöglichkeiten per Fernstudium

An der Hamburger Fernhochschule besteht die Möglichkeit eine akademische Weiterbildung mit dem Titel „Gesundheits- und Sozialrecht (G13) zu absolvieren. Dabei behandelt dieses Fernstudium Themengebiete aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, wobei auch das Ausländer- und Asylrecht ein Themenbereich dieses Fernstudiums darstellt. Das Ziel dieses Fernkurses besteht darin den Teilnehmern die Grundstrukturen aus den verschiedenen Rechtsbereichen zu vermitteln. Dieses Studium besteht aus sechs Studienbriefen und setzt sich aus 158 Selbststudienstunden und 20 Präsenzstunden zusammen und hat dabei insgesamt eine Dauer von sechs Monaten.

Das Institut für berufsbezogene Beratung und Weiterbildung (ibbw) bietet einen Fernkurs mit dem Titel „Kompetenzen für die Integrationsberatung“ an. Dieser Kurs ist für Mitarbeiter von Flüchtlingswohnheimen, von Beratungsstellen, in der Gemeinwesenarbeit oder in Migrantenvereinen konzipiert. Dabei spielen verschiedene Bereiche aus der Sozialarbeit und Sozialpädagogik eine zentrale Rolle. Darüber hinaus erlangen die Teilnehmer verschiedene Kenntnisse aus unterschiedlichen Bereichen, wobei auch das Asylrecht thematisiert wird. Der Fernkurs dauert neun Monate, wobei monatlich ein Lehrbrief zu bearbeiten ist.

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