Justizfachwirte/innen arbeiten als Beamte/innen im mittleren Justizdienst und übernehmen dort diverse Büro- und Verwaltungsaufgaben. Sie berechnen und überprüfen die anfallenden Kosten und bei Bedarf verschicken Mahnungen. Sie sind auch für die Aktenführung auf Papier und zunehmend in der elektronischen Form zuständig, fügen dort die eingegangene Post ein und setzen selbständig Mahnungen sowie andere Schreiben auf, bzw. entwerfen Texte von Beschlüssen und Verfügungen als Vorarbeit für einen Richter.
Zu den Aufgaben von Justizfachwirten gehört schließlich das Erstellen von Protokollen und schriftliche Aufnahme von Angaben von Prozessbeteiligten auch außerhalb der Gerichtverhandlungen. Sie haben zudem mit verschiedenen Urkunden zu tun, führen zahlreiche Verzeichnisse, wie das Handelsregister und erteilen auf Anfragen Auszüge z.B. aus dem Grundbuch.
Für welche Berufe bietet sich eine Weiterbildung zu einem Justizfachwirt an?
- Beamte/in im mittleren Justizdienst
- Justizwachmeister/innen
- Rechtsanwaltfachangestellte/r
- andere Beamte/innen und Angestellten nach einer erfolgreich bestandenen Laufbahnüberprüfung
- Die zusätzliche Anforderung besagt, dass die Kandidaten Deutsche (Artikel 116 Grundgesetz) oder Staatsbürger/innen eines EU-Mitgliedstaates sein sollten.
Aufbau und Inhalte der Weiterbildung
Eine Ausbildung zu einem/ einer Justizfachwirt/in setzt sich aus einem umfangreichen theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Während dessen werden vor allem rechtliche Grundlagen sowie die sich daraus ergebende verwaltungstechnische Abläufe in künftigen Tätigkeitsbereichen vermittelt und erklärt. Einen wichtigen Bestandteil stellt das Kosten- und Rechnungswesen dar. Darüber hinaus gehören zu den Lerninhalten das moderne Gerichtsmanagement, die Organisations- und Geschäftsbestimmungen und natürlich das Beamtenrecht.
Die Theorie wird in einer von Justizschulen gelernt, die praktische Phase wird bei den Amts- und Landgerichten sowie Staatsanwaltschaften absolviert. Der Ablauf der Ausbildung, in dem Lehrgänge mit Praxisteilen und evtl. einer Zwischenprüfung abwechselnd vorkommen, variiert je nach dem Bildungsinstitut. Sollten keine bereits zuvor erworbenen juristischen Kenntnisse und Arbeitserfahrung dazu gerechnet werden können, dauert die Ausbildung in den meisten Fällen 30 Monate lang. Am Ende folgen schriftliche Klausuren und eine mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss.
Berufliche Möglichkeiten für Justizfachwirte/innen nach einer Weiterbildung
Diese Ausbildung befähigt zur Einstellung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Dort kann man bei den Kostenstellen, beim Servicepoint und bei den Grundbuchauszügen arbeiten oder auch eine verantwortungsvolle Vorarbeit für einen Richter bei der Aktenverwaltung leisten. Direkt nach der Ausbildung kann man als Justizsekretär arbeiten und im Anschluss zum Justizobersekretär befördert werden. Als eine darauf aufbauende Weiterbildung bietet sich das Studium der Rechtswissenschaften an.
Diese Weiterbildung wird beispielsweise angeboten von:
- Bayerische Justizakademie: Justizfachwirte in Pegnitz (Theorie) – zur Webseite
- Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg an der Fulda: Justizfachwirt in Rotenburg an der Fulda – zur Webseite
- Rheinland Pfalz Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Zweibrücken – zur Webseite
- Oberlandesgericht Stuttgart: Justizfachwirt in Stuttgart – zur Webseite
- Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen: Justizfachwirt (in verkürzte Form von 6 Monaten) in Bad Münstereifel – zur Webseite
Verwandte Weiterbildungsmöglichkeiten per Fernstudium
Diese Weiterbildung ist streng reglementiert, nur an Justizschulen und anschließend bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu absolvieren. Es werden keine Fernkurse angeboten.
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