Weiterbildung zum/ zur Laserschutzbeauftragten

Ein/e Laserschutzbeauftragte/r hat die Aufgabe, dem Arbeitgeber, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine Laseranlage betreibt, bei dessen Durchführung, inklusive sämtlicher Schutzmaßnahmen, zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern.

Laserschutzbeauftragte wirken außerdem an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, sowie an der Unterweisung der Mitarbeiter mit. Auch der Laserbereich wird vom/von der Laserschutzbeauftragten abgegrenzt und gekennzeichnet. Zusätzlich kümmert sich der/die Laserschutzbeauftragte um die Anschaffung der persönlichen Schutzausrüstung, wie beispielsweise der Laserschutzbrillen und kontrolliert laufend die getroffenen Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit. Im Rahmen einer Weiterbildung zum/ zur Laserschutzbeauftragten besteht die Möglichkeit, die notwendigen Kenntnisse, sowie die offizielle Befugnis, zur Ausübung dieses Berufes zu erwerben.

 

Für welche Berufe bietet sich eine Weiterbildung zum/ zur Laserschutzbeauftragten an?

  • Techniker/innen
  • Naturwissenschaftler/innen
  • Mediziner/innen
  • Kosmetiker/innen
  • Tätowierer/innen
  • Sicherheitsfachkräfte
  • Fachkräfte eines Betriebes mit Laseranlage

 

Aufbau und Inhalte der Weiterbildung

Um die Befugnis zur/m Laserschutzbeauftragten erhalten zu können, müssen zuvor einige Lehrinhalte in Theorie und Praxis vermittelt werden. Dazu gehören die Themen Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung, Biologische Wirkung von Laserstrahlung, sowie Laserklassen, direkte und indirekte Gefährdung und Grenzwerte.

Weiters wird über die Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen informiert, sowie über die Verantwortung und Aufgaben des Laserschutzbeauftragten im Betrieb. Weitere Lehrinhalte sind rechtliche Grundlagen und die Regeln der Technik, wie technische Regeln der optischen Strahlen und Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung.

 

Berufliche Möglichkeiten für Mediziner/innen oder Kostmetiker/innen nach einer Weiterbildung zum/ zur Laserschutzbeauftragten

Absolventen eines Lehrgangs zum/zur Laserschutzbeauftragten dürfen in jedem Betrieb, der ein Lasergerät in Betrieb nimmt, als Laserschutzbeauftragte/r arbeiten. Da die Bereitstellung eines/r Laserschutzbeauftragten für die Inbetriebnahme eines Lasergerätes in Deutschland verpflichtend ist, haben Dienstnehmer mit dieser Qualifikation gute Chancen am Arbeitsmarkt. Auch wer sich selbstständig machen möchte, und im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit ein Lasergerät bedient, benötigt die Befähigung als Laserschutzbeauftragter.

 

Diese Weiterbildung wird beispielsweise angeboten von:

  • TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG: Laserschutzbeauftragte/r – Erwerb der Sachkunde gemäß §5 (2) OStrV und Abschnitt 5 TROS in Halle, Köln und Hamburg – zur Webseite
  • LZH Laser Akademie GmbH: Laserschutzbeauftragte/r für Show- und Projektionszwecke in Hannover – zur Webseite
  • Kursstätte für Strahlenschutz an der Fachhochschule Aachen: Laser-Strahlenschutzkurs für Ärzt(e/innen) in Jülich – zur Webseite
  • Handwerkskammer Koblenz (Akademie des Handwerks): Lasersicherheit nach DGUV in Koblenz – zur Webseite
  • TÜV SÜD Akademie GmbH: Laserschutzbeauftragter nach OStrV und BGV/DGUV in Leipzig – zur Webseite
  • BSN Bildungsservice Noack: Laserschutzbeauftrager in Leuna – zur Webseite
  • TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG: Laserschutzbeauftragte/r – Erwerb der Sachkunde gemäß §5 (2) OStrV und Abschnitt 5 TROS in Magdeburg – zur Webseite
  • Girrbach Dental GmbH: Strahlenschutz – Laser-Sicherheitslehrgang für Strahlenschutz in Pforzheim – zur Webseite
  • Sirona Dental Systems GmbH – Sirona Dental Akademie: Laserschutzbeauftragte/r – Training „Laserstrahlenschutz“ gemäß VBG 93 § 6 (BGV-B2) in Bensheim – zur Webseite
  • Karlsruher Institut für Techno: Laserschutzbeauftragter in Medizin und Technik in Eggenstein-Leopoldshafen – zur Webseite

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