Wer als NachlasspflegerIn tätig werden möchte, benötigt besondere Kenntnisse, die von Erbrecht, von vermögensrechtlichen Angelegenheiten und von der Abwicklung wirtschaftlicher Belange handeln.
In einer Weiterbildung zum/zur Nachlasspfleger/in wird ein unverzichtbares Wissen vermittelt, dass angehenden NachlasspflegerInnen ermöglicht, Nachlasspflegschaften zu führen und zu verwalten. Auch ein starker Praxisbezug wird bereits während eines Lehrganges zum/zur Nachlasspfleger/in erprobt und geübt. Zu den typischen Aufgaben eines/r NachlasspflegerIn, der unbekannte Erben vertritt, gehört die Organisation und die Umsetzung von Bestattungen, das Erstellen eines Nachlassverzeichnisses, die Verwertung von Nachlassimmobilien und des Hausrates, die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung und die Rechnungslegung an das Nachlassgericht, sowie die Zahlung der Erbschaftssteuer aus dem verbliebenen Nachlass.
Zudem werden vom/von der NachlasspfegerIn übrig gebliebene Schulden beglichen und eventuelle Forderungen eingetrieben. Zuständig für die Aufgabenverteilung ist das jeweilige Nachlassgericht, das eine/n NachlasspflegerIn beauftragt und die spezifischen Aufgabenkreise vergibt.
Wissenswertes über die Weiterbildung zum/zur Nachlasspfleger/in
Während eines meist mehrteiligen Modul-Lehrganges werden zuerst grundsätzliche Fragestellungen über das Berufsbild des/der Nachlasspflegers/in geklärt. Danach werden alle erforderlichen Fachkenntnisse zur Führung einer Nachlasspflegschaft im Detail vermittelt. Ganz besonders werden die Themen Erbrecht, gerichtliche Genehmigungen, Vermögenssorge, sowie der Umgang mit Grund- und Hausbesitz behandelt.
Im Anschluss erhält man ein Zertifikat mit dem Titel „NachlasspflegerIn“, um danach sofort in den Berufsalltag einsteigen zu können. Um den Beruf des/der NachlasspflegerIn ausüben zu können, bedarf es keiner bestimmten Ausbildung, jedoch wird von Gerichten vermehrt der Nachweis entsprechender Lehrgänge und Kurse verlangt, in denen zumindest das Erbrecht behandelt wurde.
Nachlasspfleger/in werden – für welche Berufe eignet sich diese Weiterbildung?
- VerfahrenspflegerInnen
- AltenpflegerInnen
- SozialarbeiterInnen
- SozialpädagogInnen
- VereinsbetreuerInnen
- Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
- JuristInnen
- SteuerberaterInnen
- BetriebswirtInnen
- BankfachwirtInnen
- Bankkaufleute
Aufbau und Inhalte der Weiterbildung
Ein großer Themenkomplex während der Weiterbildung zum/zur NachlasspflegerIn ist die Nachlasspflege an sich, zu denen die Teilbereiche Wesen der Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft, Aufgaben und Stellung des Nachlasspflegers, Haftungsbeschränkungen des Nachlasses, Vergütungen und Auslagenerstattungen, Arbeitsweisen des/der NachlasspflegerIn, Abwesenheitspflegschaft und Pflegschaft für unbekannte Beteiligte gehören.
Berufliche Möglichkeiten nach einer Weiterbildung zum/zur Nachlasspfleger/in
SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, die eine Weiterbildung als NachlasspflegerIn absolvieren, können sich beruflich umorientieren und sich ganz auf das Thema Nachlasspflegschaften konzentrieren. Oder sie erweitern ihren Wissensbereich, um neben Ihrer fixen Tätigkeit als SozialarbeiterIn oder SozialpädagogIn sich ein zweites Standbein aufzubauen.
Diese Weiterbildung wird beispielsweise angeboten von:
- Berufliche Weiterbildung mit Zertifikatslehrgang „Nachlasspfleger/in“ in Stuttgart
- Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V.: Ausbildung zur/zum Nachlasspfleger/in in Münster
- IFB – Institut: Vergütung und Auslagenerstattung für Betreuer(innen), Verfahrenspfleger(innen) und Nachlasspfleger(innen) in Werdum
- Weinsberg Forum: Ausbildung zum Nachlasspfleger in Bad Honnef
- Verein Deutscher Erbenermittler e.V.: Zertifikatskurs Nachlasspflegschaft in Berlin
Verwandte Weiterbildungsmöglichkeiten per Fernstudium
- Vergütung und Auslagenerstattung für Betreuer(innen), Verfahrenspfleger(innen) und Nachlasspfleger(innen)
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