Eine Weiterbildung ist sehr wichtig, um die Karrierechancen zu verbessern. In vielen Fällen stellt sie den Schlüssel zu einem beruflichen Aufstieg dar. Allerdings ist es nicht immer einfach, eine Weiterbildung zu absolvieren. Diese ruft zum einen hohe Kosten hervor. Die Ausgaben für die Lehrgänge und Prüfungen sind in der Regel beträchtlich.
Zum anderen nehmen die Kurse auch viel Zeit in Anspruch. In vielen Fällen ist es nicht möglich, während der Weiterbildung dem Beruf nachzugehen. Daher fällt das regelmäßige Einkommen weg, sodass eine weitere finanzielle Belastung entsteht. Doch ist es nicht immer erforderlich, selbst für diese Kosten aufzukommen. Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, die die Weiterbildung erleichtern. Für viele berufstätige Menschen stellt das Meister-BAföG eine sehr gute Möglichkeit dar, um die notwendigen finanziellen Mittel für die Weiterbildung zu erhalten.
Grundsätzliche Fakten zum Meister-BAföG
Das Meister-BAföG ist ein Zuschuss, der seit 1996 vergeben wird. Er dient dazu, bereits berufstätigen Menschen einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Dabei gilt es zu beachten, dass der Ausdruck Meister-BAföG eine umgangssprachliche Bezeichnung ist. Offiziell handelt es sich hierbei um das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das als AFBG abgekürzt wird. Da sich dieses Gesetz jedoch in vielen Bereichen am bekannten Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) orientiert, hat sich die Bezeichnung Meister-BAföG eingebürgert.
Wenn Sie einen offiziellen Antrag auf die Förderung stellen, sollten Sie sich jedoch von diesen beiden Begriffen nicht verwirren lassen. In den offiziellen Formularen kommt stets der Ausdruck Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz zum Einsatz, der jedoch gleichbedeutend mit dem Begriff Meister-BAföG ist.
Für wen kommt die Förderung infrage?
Das Meister-BAföG richtet sich an Personen, die bereits erwerbstätig sind und durch eine zusätzliche Fortbildung ihre Karrierechancen verbessern möchten. Daraus ergeben sich zwei Bedingungen für den Erhalt des Meister-BAföGs. Zum einen müssen Sie bereits über eine Erstausbildung verfügen. Dabei müssen Sie einen Berufsabschluss erhalten haben, der entweder der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz entspricht.
Eine weitere Voraussetzung für diese Maßnahme besteht darin, dass noch kein anderer Bildungsabschluss besteht, dessen Niveau dem angestrebten Bildungsziel entspricht oder darüber liegt. Wenn Sie beispielsweise bereits über einen Studienabschluss verfügen, können Sie das Meister-BAföG nicht in Anspruch nehmen.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen sind förderungsfähig?
Wenn Sie beabsichtigen, das Meister-BAföG in Anspruch zu nehmen, müssen Sie beachten, dass sie damit nur ganz bestimmte Lehrgänge fördern können. Zum einen ist es erforderlich, dass die Weiterbildung Sie für einen öffentlich-rechtlich geregelten Abschluss vorbereitet. Außerdem kommen Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen infrage. Darüber hinaus können Sie einen Abschluss an einer anerkannten Ergänzungsschule erwerben, dem eine staatlich genehmigte Prüfungsordnung zugrunde liegt.
Auch Fernlehrgänge sind förderungsfähig. Allerdings muss hier die Zentralstelle für den Fernunterricht bestätigen, dass der entsprechende Kurs den Fortbildungsregeln entspricht. Außerdem ist es bei Fernkursen erforderlich, dass eine regelmäßige Erfolgskontrolle stattfindet. Das Niveau des Abschlusses, den Sie durch die Weiterbildungsmaßnahme erhalten möchten, muss höher angesiedelt sein als Ihre erste Berufsausbildung. Wie die Bezeichnung Meister-BAföG bereits vermuten lässt, kommt diese Förderung häufig zum Einsatz, um die Meisterprüfung zu absolvieren. Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Diese Maßnahme ist auch für andere Lehrgänge, die die genannten Bedingungen erfüllen, zulässig.
Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit
Die Antragsteller für das Meister-BAföG haben die Möglichkeit, entweder einen Vollzeit- oder einen Teilzeitkurs fördern zu lassen. Im ersten Fall ist es vorgesehen, dass Sie Ihre bisherige Berufstätigkeit für die Dauer der Fortbildung unterbrechen und sich voll auf diese Maßnahme konzentrieren. Bei einem Teilzeitlehrgang bleiben Sie weiterhin berufstätig und absolvieren den Lehrgang neben Ihrer Arbeit.
Bei einem Vollzeitlehrgang muss die Fortbildung mindestens 400 Stunden umfassen. Außerdem müssen Sie wöchentlich mindestens 25 Unterrichtsstunden absolvieren und der Lehrgang muss vier Werktage umfassen. Die Höchstdauer beträgt dabei drei Jahre. Bei Maßnahmen in Teilzeit beträgt der Umfang mindestens 150 Unterrichtsstunden in acht Monaten. Die Höchstdauer liegt hier bei vier Jahren.
Die Zuschüsse durch das Meister-BAföG
Wenn Sie das Meister-BAföG beantragen, können Sie zwei verschiedene Arten von Zuschüssen erhalten. Zum einen ist es möglich, die Gebühren für die Kurse erstattet zu bekommen. Dabei erhalten Sie einen Teil als Zuschuss, der Restbetrag wird Ihnen als zinsgünstiges Darlehen ausgezahlt. Im Moment (Stand 2015) erhalten Sie 30,5 Prozent als Zuschuss und 69,5 Prozent als Darlehen. Die Höchstgrenze für die Förderung liegt bei 10.226 Euro.
Wenn Sie eine Vollzeit-Fortbildung absolvieren, können Sie darüber hinaus noch einen Zuschuss für den Lebensunterhalt und für die Kinderbetreuung erhalten. Bei Teilzeit-Maßnahmen ist dies jedoch nicht möglich. Wie hoch die aktuellen Summen sind, können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums erfahren. Hier finden Sie auch viele weitere Informationen rund um das Meister-BAföG.