Rechtspsychologen sind als Sachverständige in verschiedenen Belangen der Rechtsprechung tätig. Sie erstellen Gutachten für Familiengerichte, bewerten die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen oder geben Einschätzungen bezüglich der Schuldfähigkeit von Straftätern ab. Mit ihrer forensisch-psychologischen Expertise leisten sie beispielsweise einen Beitrag für die Prävention weiterer Straftaten oder für die Resozialisierung von Tätern.
Die Weiterbildung zum Rechtspsychologe / zur Rechtspsychologin stellt an die Teilnehmer/innen enorm hohe Anforderungen, wodurch die Qualität des Berufsbildes gesichert wird. Sie besteht zum einen aus Seminaren, in denen grundlegendes und vertiefendes Theoriewissen fundiert vermittelt wird, und zum anderen aus einem praktischen Teil, in dem praxisrelevante Fälle bearbeitet und unter Anleitung eines erfahrenen Psychologen diskutiert werden.
Das Zertifikat „Fachpsychologe / Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs“ wird vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) verliehen. Die Träger werden vertreten durch die Deutsche Psychologen Akademie und dem TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen, sowie von weiteren universitären Instituten und Praxiseinrichtungen.
Für welche Berufe bietet sich eine Weiterbildung in der Rechtspsychologie an?
Die Weiterbildung richtet sich an Psychologen und Psychologinnen mit einem universitären Abschluss in einem Psychologiestudium und soll berufsbegleitend absolviert werden. Für den Abschluss ist zudem eine dreijährige Berufserfahrung im rechtspsychologischen Bereich nachzuweisen.
- Diplom-Psychologen / Diplom-Psychologinnen
- Master in Psychologie
- Psychologische Psychotherapeuten / Psychologische Psychotherapeutinnen
Aufbau und Inhalte der Weiterbildung
Die Weiterbildung wurde im Jahr 2013 reformiert. Die aktuell geltende Ordnung inklusive detaillierter Informationen zu Teilnahmevoraussetzungen und Inhalten ist hier zu finden.
Für den Erwerb des Zertifikats muss an 400 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten teilgenommen werden. Zudem sind drei Gutachten zur Prüfung vorzulegen und eine mündliche Prüfung ist erfolgreich zu absolvieren. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel mindestens drei Jahre.
Im theoretischen Teil der Weiterbildung werden in verschiedenen Seminaren Grundlagen und Anwendungsbereiche der Rechtspsychologie vermittelt. Das Themenspektrum ist breit und adressiert beispielsweise familienrechtliche Aspekte wie das Verhältnis zwischen einem schutzbedürftigen Kind und den elterlichen Rechten oder strafrechtliche Aspekte wie die Beurteilung der Schuldfähigkeit psychisch gestörter Personen. Basierend auf dem Wissen zu den unterschiedlichen Rechtsbereichen lernen die Teilnehmer/innen weiterhin, wie rechtspsychologische Gutachten oder entsprechende Stellungnahmen verfasst und vor Gericht mündlich vertreten werden.
Im praktischen Teil der Ausbildung erfolgt eine Teamarbeit unter Anleitung eines Supervisors, der bereits jahrelange Erfahrung im Bereich der Rechtspsychologie aufweisen kann. In Gruppen von 4 bis 8 Personen stellt jede/r Teilnehmer/in 10 selbständig erstellte Gutachten zur Diskussion. Die Treffen werden ausführlich dokumentiert und vom Supervisor begleitet und kontrolliert.
Für die Erstellung der ersten Gutachten ist zudem eine Einzelsupervision vorgesehen. Diese anfängliche, intensive Betreuung soll den Einstieg erleichtern und die Qualität der erstellten Gutachten von Beginn an sichern.
Berufliche Möglichkeiten für Psychologen und Psychologinnen nach einer Weiterbildung in der Rechtspsychologie
Der Erwerb des Zertifikats erlaubt das Tragen des Titels „Fachpsychologe / Fachpsychologin“ bzw. „Fachpsychologe / Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs“. Die Absolventen und Absolventinnen werden in einem Register eingetragen, das für potentielle Auftraggeber zugänglich gemacht wird. Dazu zählen insbesondere Gerichte und Ministerien. Großer Bedarf an Rechtspsychologie besteht darüber hinaus bei Staatsanwaltschaften, im Straf- und Maßregelvollzug sowie bei Privateinrichtungen und -personen, die rechtliche Gutachten benötigen.
Die Absolventen und Absolventinnen verpflichten sich weiterhin, ethische Grundsätze einzuhalten und sich im Bereich der Rechtspsychologie kontinuierlich weiterzubilden, was regelmäßig belegt werden muss. Dies sichert über die Ausbildung hinaus die persönliche Fachkompetenz und sichert die Qualität des Berufsstandes.
Diese Weiterbildung wird beispielsweise angeboten von:
- Deutsche Psychologen Akademie GmbH: Föderative Weiterbildung in Rechtspsychologie mit verschiedenen Schwerpunkten in Berlin – zur Webseite
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