Weiterbildung: Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation

In der Ausbildung von Menschen mit Behinderung ist es von zentraler Bedeutung, dass die mit dieser Ausbildung betrauten PädagogInnen über entsprechende rehabilitationsbezogene Zusatzqualifikationen verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ausbildung den besonderen Bedürfnissen der Auszubildenden gerecht wird und eine anschließende Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann.

Die AusbilderInnen müssen dabei beispielsweise über psychologisches, pädagogisches und rehabilitationswissenschaftliches Wissen verfügen, diagnostische und organisatorische Kompetenzen entwickeln und die Fähigkeit zur Selbstreflexion kultivieren. Sie brauchen nicht nur starke Nerven und didaktisches Geschick, sondern müssen sich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in der beruflichen Rehabilitation auskennen und in der Lage sein, die Potentiale jedes einzelnen Auszubildenden zu erkennen und mit Blick auf den Arbeitsmarkt zu fördern.

Die Weiterbildung: Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation reagiert auf diese vielfältigen Ansprüche, die das Berufsfeld mit sich bringt. Sie richtet sich gezielt an Personen, die mit der Ausbildung von behinderten Menschen befasst sind, bereits in einer entsprechenden Einrichtung arbeiten und sich in diesem Bereich professionell weiterqualifizieren möchten. Sie ist dabei hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Inhalte gesetzlich geregelt und führt zu einer anerkannten Qualifikation, die die entsprechenden theoretischen Kenntnisse und handlungspraktischen Kompetenzen bescheinigt.

 

Für welche Berufe bietet sich eine  Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation?

  • MitarbeiterInnen in Einrichtungen und bei Diensten zur beruflichen Ausbildung behinderter Menschen
  • MitarbeiterInnen in Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation
  • AusbilderInnen in Betrieben
  • SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen
  • Heil-, Förder- und RehabilitationspädagogInnen

 

Aufbau und Inhalt der Weiterbildung

Aufbau, Umfang und Inhalt der Weiterbildung: Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation sind gesetzlich reglementiert und folgen den Rahmencurriculum, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erarbeitet wurde. Vorgeschrieben ist eine Unterrichtszeit im Umfang von 320 Stunden, die von den jeweiligen Bildungsanbietern unterschiedlich aufgeteilt wird und zumeist eine längere Blockphase umfasst, auf die Wochenendseminare folgen, um die Vereinbarkeit von Weiterbildung und Berufstätigkeit zu gewährleisten.

Am Ende steht eine Projektarbeit, im Rahmen derer die Teilnehmenden unter anderem die Fähigkeit zur eigenständigen Ausarbeitung eines Ausbildungs- und Förderungskonzeptes und dessen Umsetzung in die Praxis einüben und unter Beweis stellen sollen. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden an der Weiterbildung: Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen in der Ausbildung behinderter Menschen und der beruflichen Rehabilitation kennen, die ihr späteres Handeln ermöglichen und ihm zugleich bestimmte Grenzen setzen. Sie erwerben pädagogische, didaktische und organisatorische Kompetenzen, die sie für die erfolgreiche Förderung ihrer Auszubildenden benötigen und sie beschäftigen sich mit den Grundlagen der klientenbezogenen Gesprächsführung und der Beratung.

Sie befassen sich aus psychologischer und medizinischer Sicht mit verschiedenen Formen und Graden der Behinderung, lernen diese zu unterscheiden, machen sich mit deren Bedeutung für die individuelle Lernfähigkeiten vertraut wird und beschäftigen sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten, angemessen auf diese zu reagieren.

 

Berufliche Möglichkeiten nach einer Weiterbildung für eine Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation

Mit der Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation haben AbsolventInnen prinzipiell die Fähigkeiten und die Berechtigung erhalten, professionell in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung tätig zu werden. Sie übernehmen dadurch Schlüsselfunktionen im sozialen Bereich und leisten einen bedeutsamen Beitrag zu größerer sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

Die Weiterbildung ist für Personen, die in der Ausbildung von behinderten Menschen tätig werden wollen, gesetzlich vorgeschrieben und geregelt, sodass nur durch die erfolgreiche Teilnahme die entsprechenden rechtlichen Bedingungen für Ausübung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit erfüllt werden können. MitarbeiterInnen in rehabilitationspädagogischen Einrichtungen eröffnen sich durch die Weiterbildung neue berufliche Perspektiven in einem bedeutenden Bereich des Sozialwesens.

 

Diese Weiterbildung wird beispielsweise angeboten von:

 

Verwandte Weiterbildungsmöglichkeiten per Fernstudium

Wer speziell an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung interessiert ist, kann statt der Weiterbildung: Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation auch ein Studium absolvieren und sich auf diese Weise den Weg in den sozialen Bereich bahnen. Dazu kann beispielsweise ein berufsbegleitendes, orts- und zeitunabhängiges Online-Studium in sozialer Arbeit dienen, wie es in 7-8 Semestern an der Hochschule München oder Münster absolviert werden kann.

Personen, die dagegen eher am pädagogischen Feld im Allgemeineren interessiert sind und hier den Berufseinstieg wagen möchten, können beispielsweise ein Fernstudium der Bildungwissenschaften an der FernUniversität Hagen, der einzigen deutschen Fernhochschule mit Universitätsrang in staatlicher Trägerschaft, in Betracht ziehen.

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