Umschulung zum/ zur Berufskraftfahrer/in

Die Umschulung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin bietet Menschen nach Arbeitslosigkeit oder beruflicher Umorientierung die Chance für einen Neuanfang. Ob in der Fracht- oder Personenbeförderung: Berufskraftfahrer/innen bilden die Schnittstelle zwischen Transportanbieter und Kunden. Sie tragen erhebliche Verantwortung. Deshalb müssen gewerbliche Kraftfahrer gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BkrFQG) von 2006 zusätzlich zu den erforderlichen Führerscheinen eine Grundqualifikation nachweisen. Die Umschulung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin qualifiziert auch Bewerber ohne Vorkenntnisse für die anspruchsvolle Berufskraftfahrertätigkeit.

 

Das Berufsbild des Berufskraftfahrers/ der Berufskraftfahrerin

Berufskraftfahrer fahren Lkws ebenso wie Stadt- und Linienbusse. Unabhängig von ihrem Einsatzgebiet verbringen sie eine Großteil ihrer Zeit hinterm Steuer. Ihre klassischen Einsatzbereiche sind:

  • Speditionen
  • Personenbeförderung in Linienbussen
  • Reisebusfahrer
  • Kurier- und Postdienste
  • Abschleppunternehmen
  • Abfallwirtschaftsbetriebe
  • Getränke- und Baustoffhersteller

und andere Betriebe mit Fuhrparks.

Sicheres, sparsames Fahren ist ebenso Bestandteil des Kraftfahrer-Berufes wie die logistische Abwicklung, das Beheben kleiner Pannen und der Umgang mit Kunden. Busfahrer verkaufen Fahrscheine, verladen Reisegepäck und geben Fahrtauskünfte. Für Linienbusfahrer sind Schichtdienste normal, ebenso Nacht- und Wochenenddienste.

Berufskraftfahrer/innen im Fernverkehr müssen mit einer Arbeitswoche außerhalb rechnen. Sie verbringen ihre Ruhezeiten im Lkw oder in Destinationen entlang ihrer Route. Dabei sind sie selbst für die Kontrolle ihrer Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich. Sie müssen auch die komplexe Technik samt der Assistenzsysteme ihres Vans beherrschen.

 

Das Gehalt und die Zukunftsaussichten als Berufskraftfahrer/in

Berufskraftfahrer verdienen, je nach Einsatzfeld, zwischen 20.000 und 30.000 Euro brutto jährlich. Ihre Berufsperspektiven sind gut, da die Speditionen vermehrt kontrolliert werden und Fachpersonal hohe Priorität genießt. Umschüler/innen können auch mit Fachkenntnissen aus anderen Branchen punkten, etwa dem Kfz-Handwerk. Zum Teil lassen sich zuvor erworbene Kenntnisse auf die Ausbildung anrechnen. Alle 5 Jahre sind Berufskraftfahrer übrigens auch nach dem Erwerb ihrer Qualifikation verpflichtet, sich weiterzubilden, um gewerblich weiterfahren zu dürfen.

Fortbildungsmöglichkeiten sind:

  • Fachwirt für Güterverkehr und Logistik
  • Techniker Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik oder Verkehrsmanagement
  • Verkehrsbetriebswirt
  • Speditionskaufmann
  • Geprüfter Kraftverkehrsmeister.

 

Die Umschulung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin

Die Umschulung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin (IHK) für den Güter- oder Personenverkehr dauert zwischen 21 und 24 Monaten, zuzüglich eines Betriebspraktikums. Nebenberuflich kann sich die Umschulung verlängern.

Wer Berufskraftfahrer/in werden möchte, sollte sich frühzeitig für eine dieser zwei Fachrichtungen entscheiden. Die modularen Umschulungen umfassen gemeinsame, aber auch fachspezifische Klassen, und ein Wechsel ist nur anfangs möglich. Berufskraftfahrer für den Güterverkehr können sich aber für die Personenbeförderung nachqualifizieren und umgekehrt. Die Umschulung zum Berufskraftfahrer/in findet theoretisch ebenso wie in Werkstätten, Lagerhallen und am Fahrzeug statt. Die IHK-Prüfung beinhaltet außer der Theorie fünf praktische Prüfungsaufgaben. Darin wird getestet, ob der Berufsanwärter Lkws bzw. Busse verkehrssicher fahren kann und den Transport von Frachten und Personen auf öffentlichen Straßen sicher beherrscht.

Die Ausbildungsinhalte sind vom Rahmenlehrplan des Berufsbildungsgesetzes vorgegeben. Sie umfassen den Erwerb der Führerscheinklasse B (sofern nicht vorhanden), der Klassen C/CE oder D, Fahrtechnik-Training und Übungen. Fachkundlicher Unterricht, Recht und Geografie gehören ebenso zur Berufskraftfahrer-Umschulung wie die Planung und Abwicklung der Logistik, Abrechnungswesen und technisches Know-how zu den Fahrzeugen. Erste Hilfe am Unfallort, die Kommunikation mit Kunden und die Konfliktbewältigung sind weitere Ausbildungsmodule. Ein Praktikum und die IHK-Prüfung beschließen die Umschulung.

Wichtig für Umschüler ist, dass ihre Berufskraftfahrer-Umschulung nach § 7 BkrFQG anerkannt ist.

 

Was sind die Voraussetzungen für die Berufskraftfahrer-Umschulung?

Gefordert sind Volljährigkeit, bei der Umschulung zum Berufskraftfahrer mit Schwerpunkt Personenbeförderung ein Mindestalter von 21 Jahren. Umschüler zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin sollen den Hauptschulabschluss nachweisen, was allerdings nicht absolute Bedingung ist. Wichtig ist die gesundheitliche Eignung und charakterliche Tauglichkeit. Um diese festzustellen, durchlaufen die Ausbildungsanwärter beim TÜV eine Eingangsuntersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). In dieser werden ihre Orientierungsleistung, die Reaktionsfähigkeit, die Belastbarkeit sowie die Konzentrations- und Aufmehrksamkeitsleistung geprüft.

Sowohl beim Güter- als auch beim Personentransport übernehmen Kraftfahrer eine riesige Verantwortung. Die Fahrer/innen sollten Menschen deshalb ebenso lieben wie ihr Fahrzeug, das sie jederzeit warten und pflegen müssen, damit es betriebsbereit ist.

 

Die Finanzierung der Umschulung zum Berufskraftfahrer

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter finanzieren die Umschulung zum Berufskraftfahrer unter folgenden Bedingungen:

  • Der Bewerber steht im Leistungsbezug (SGB II oder SGB III)
  • Ihm steht ein Bildungsgutschein zu
  • Der/die Bewerber/in ist gesundheitlich geeignet (Untersuchungsnachweis!)
  • Keine besonderen Kraftfahrzeugdelikte.

Bezahlt werden Lehrgangskosten, Lernmittel, die Arbeitskleidung und die Prüfungsgebühren. Außerdem können Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung erstattet werden, ebenso Verpflegungskosten und ein Kinderbetreuungszuschuss. Die ARGE-Leistungen werden während der Umschulung weitergezahlt.

Rehabilitanden können von der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden. Unternehmen, die intern Berufskraftfahrer umschulen, erhalten Fördergelder vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

 

Dies sind nur einige der zahlreichen Umschulungsanbieter zum Berufskraftfahrer:

  • Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH
  • gbs-Schule
  • Verkehrinstitut Neumann Bodenwerder
  • DEKRA-Akademie
  • TÜV Süd.

Über aktuelle Umschulungsangebote informiert die Arbeitsagentur.

 

Die Qualifizierung im Betrieb und an Fahrschulen

Umschulungen zum Berufskraftfahrer werden auch von Firmen angeboten, zum Beispiel berufsbegleitend für Mitarbeiter. Auch Fahrschulen bieten die Berufskraftfahrer-Ausbildung an.

 

Die Alternativen zur Berufskraftfahrer-Umschulung

Wer sich für die Tätigkeit als Bus- und Bahnfahrer im Öffentlichen Personennahverkehr interessiert, kann alternativ die dreijährige Umschulung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) durchlaufen.

Bewerber mit Lkw- oder Personenbeförderungsschein können auf die Grundqualifikation „Berufskraftfahrer“ (IHK) ausweichen. Sie dauert 9 Monate, Anwärter der Grundqualifikation für die Personenbeförderung müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Bei Berufspraxis kann die beschleunigte Grundqualifikation genügen. Sie setzt ein Mindestalter von 21 Jahren voraus, für die Personenbeförderung von 23 Jahren (Dauer: 6 Monate).

Die Arbeitsagentur informiert hier (Berufsbildungsvideo der Arbeitsagentur) und hier (Systeminformation Berufskraftfahrer/in).

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