Umschulung Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau

Restaurantfachleute – auch Fachkräfte für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie – sind mit dem Decken und Dekorieren von Tisch und dem Begrüßen von Gästen beschäftigt. Außerdem nehmen sie Bestellungen entgegen und geben Empfehlungen zu Speisen und Getränken. Sie servieren und erstellen Rechnungen. Oftmals sind sie auch am Gestalten von Speisekarten beteiligt und werden – beispielsweise in Hotels – im Etagenservice tätig. Immer wieder bereiten sie zudem besondere Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Taufen vor und sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft.

Restaurantfachmänner und -frauen sind in Restaurants, Hotels und Pensionen sowie bei Cateringunternehmen, in Zugrestaurants oder auf Kreuzfahrtschiffen angestellt. In erster Linie arbeiten sie in Gast- und Speiseräumen, beispielsweise an Büfetts, aber auch hinter der Bar. Hinzu kommen Arbeiten „am Pass“, also dem Übergang zwischen Küche und Servicebereich, in Lagerräumen, im Freien und in Büros.

 

Zukunftsaussichten und Gehalt als Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau

Umschüler/innen zum/zur Restaurantfachmann/-frau, die sich in einem regulären (dualen) Ausbildungsverhältnis befinden, erhalten von ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung. Diese unterscheidet sich je nach Bundesland und beträgt im ersten Ausbildungsjahr zwischen 700 und 1.000 Euro, im zweiten Jahr zwischen 800 und 1.150 Euro und im dritten Ausbildungsjahr zwischen 950 und 1.300 Euro.

Bei der Höhe des Ausbildungsgehalts kommt es auch darauf an, ob der Betrieb tarifgebunden und welcher Tarif jeweils gilt. So gibt es beispielsweise Unterschiede zwischen dem in NRW gelten Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe und dem deutschlandweit gültigen Tarifvertrag der DOHEGA Rheinland-Pfalz.

Nach der Ausbildung dürfen Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
mit einem Bruttogehalt zwischen 1.800 und 2.000 Euro pro Monat rechnen. In NRW erhalten Restaurantfachleute nach dem Tarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe ein Einstiegsgehalt von etwa 1.910 Euro brutto. Mit der Berufserfahrung steigt auch das Gehalt: Nach ein bis zwei Jahren verdient man etwa 2.000 Euro brutto.

 

Voraussetzungen, Dauer und Inhalte der Umschulung

Eine Umschulung bzw. Ausbildung zur Restaurantfachkraft ist prinzipiell mit jedem Schulabschluss und sogar ohne Abschluss möglich. In der Berufsschule haben die angehenden Fachkräfte neben allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Englisch oder Sozialkunde auch berufsspezifische Kurse wie Warenwirtschaft oder Betriebsführung.

Viele Berufsschulen sehen für die Ausbildung zum/zur Restaurantfachmann/-frau ein Teilzeitmodell für den schulischen und betrieblichen Teil vor. Die Umschüler/innen besuchen also zum Beispiel morgens die Berufsschule und sind nachmittags oder abends im Ausbildungsbetrieb. Dort wird ihnen die Berufspraxis vermittelt. Sie lernen verschiedene Arbeitsstationen wie Bar oder Bankettservice kennen, dürfen Gäste beraten und betreuen, Speisen und Getränke servieren und sind an der Veranstaltungsplanung beteiligt.

Über die Tätigkeiten im Betrieb führen die Auszubildenden ein Berichtsheft, das später als Ausbildungsnachweis dient. Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung teilt sich in eine schriftliche und eine praktische Prüfung und erfolgt am Ende der Ausbildung.

Für Auszubildende und Umschüler/innen ohne einschlägige berufliche Vorerfahrung dauert die Ausbildung drei Jahre. Für Personen, die bereits eine Ausbildung oder Berufserfahrung in der Gastronomie haben, ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.

 

Zielgruppe der Umschulung zum/zur Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau

Eine Umschulung zur Restaurantfachkraft bietet sich für alle an, die Interesse an Gastronomie und Service haben. Ideal eignet sie sich für Personen, die bereits Erfahrung in der Gastronomie gesammelt haben und beispielsweise als Servicekraft tätig waren. Dies betrifft unter anderem die folgenden Personengruppen:

  • Hotelfachkräfte
  • Fachkräfte im Gastgewerbe
  • Fachleute für Systemgastronomie
  • Kellner und Barkeeper ohne spezifische Ausbildung, die über mehrjährige Berufserfahrung verfügen
  • Köche und Küchenhilfen
  • Housekeeper und Hausdamen

 

Wichtig sind darüber hinaus die Freude am Umgang mit Menschen und eine ausgeprägte Servicementalität. Außerdem sollten Interessenten bereit sich, sich mit den hygienischen Standards der Gastwirtschaft vertraut zu machen und diese umzusetzen. Restaurantfachleuten kommen zahlreiche wichtige Aufgaben zu, die ein gutes Organisationstalent erfordern.

 

Kosten und Förderung durch Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung

Unter Umständen kann eine Umschulung durch den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur gefördert werden. Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass die betreffenden Personen entweder arbeitslos sind und beruflich eingegliedert werden müssen oder von Arbeitslosigkeit akut bedroht sind. Zudem muss die gewünschte Umschulung geeignet sein, also durch den Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden nach Abschluss der Umschulung wieder dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt unterkommen.

Durch den Bildungsgutschein werden die unmittelbaren Kosten der Weiterbildung, also beispielsweise die entstehenden Fahrtkosten sowie die Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung, abgedeckt. Außerdem werden möglicherweise entstehende Kosten für die Kinderbetreuung übernommen.

Weitere Möglichkeiten bietet die Finanzierung über die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft. Während erstere eine Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation ermöglicht – also etwa nach einer schweren Erkrankung – unterstützt die Berufsgenossenschaft (Unfallkasse) durch einen Arbeitsunfall notwendig gewordene Umschulungen. In beiden Fällen dient die Umschulung als zweite Ausbildung und soll die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen erhöhen. Zurückerstattet werden die Kursgebühren, die Kosten für Lernmaterialien und die Anfahrt zum Bildungsanbieter sowie mögliche Prüfungsgebühren.

Bildungsprämie
Für einige Interessenten an der Umschulung zum/zur Restaurantfachmann/-frau ist die sogenannte Bildungsprämie von Interesse. Die Förderung stammt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Europäischen Strukturfonds und muss bei deren Beratungsstellen beantragt werden. Die Prämie beträgt bis zu 500 Euro.

Darüber hinaus bietet der Europäische Sozialfond (ESF) in manchen Bundesländern eine staatliche Förderung an, die auch als Bildungsurlaub oder Weiterbildungscheck bekannt ist. Menschen mit einer Behinderung profitieren bei Erfüllen der Anforderungen vom Bildungsgutschein der WeGebAU-Förderung.

 

Anbieter der Umschulung zum/zur Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau

Die meisten Ausbildungen, die mit einem Abschluss als Fachkraft für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie enden, folgen dem dualen System. Während die Teilnehmenden also die Hälfte der Ausbildung in der Berufsschule verbringen, absolvieren sie die andere Hälfte in einem Ausbildungsbetrieb.

Wer eine Umschulung zur Restaurantfachkraft anstrebt, muss einen Betrieb finden, der ihn als Lehrling unter Vertrag nimmt. Dabei kann es sich um Restaurants, Hotelanlagen, Gasthöfe und Pensionen handeln. Der Betrieb wiederum meldet den Auszubildenden dann bei der passenden Berufsschule an.

In einigen Fällen wird die Umschulung zum/zur Restaurantfachmann/-frau auch als schulische Ausbildung angeboten. So gibt es beispielsweise Kurse, die die Teilnehmenden auf die Externenprüfung als IHK-Restaurantfachkraft vorbereiten.

 

Alternativen: Quereinstieg, Weiterbildung und Fortbildung

Ein Quereinstieg in die klassische Gastronomie, beispielsweise Restaurants, Gaststätten, Imbissläden und Eiscafés, stellt in der Regel kein Problem dar. Gerade Servicekräfte und Küchenhilfen werden oftmals auch ohne Vorerfahrung eingestellt.

Unterschiede zeigen sich dagegen in der gehobenen Gastronomie. In diesem anspruchsvolleren Bereich legen Restaurants und Chefs häufiger Wert auf eine abgeschlossene Ausbildung als Restaurantfachkraft.

 

Verwandte Bereiche der Umschulung als Fernstudium

Eine Umschulung ist auch über eine Fernschule möglich. Auf diesem Weg können Interessierte neben dem Beruf ganz flexibel eine Aus- oder Weiterbildung oder sogar ein Studium beginnen. Angeboten werden unter anderem diese Fernkurse:

  • Ausbildung Restaurantfachmann/-frau
  • Studium Gastronomiemanagement
  • Studium Gastronomie
  • Studium Gastronomiebetriebswirt/in
  • Zertifikatskurs Verpflegungsbetriebswirt/in
  • Zertifikatskurs Assistant Sommelier
  • IHK-Ausbildung Assistant Craft Brewer

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