29. März 2024

Umschulung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten

Umschulen zur Sozialversicherungsangestellten

Fertig ausgebildete Sozialversicherungsfachangestellte können in unterschiedlichen Fachrichtungen arbeiten, weshalb sich die Umschüler/innen bereits in der Ausbildung auf einen der folgenden Bereiche festlegen müssen:

  • allgemeine Krankenversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • knappschaftliche Sozialversicherung
  • landwirtschaftliche Sozialversicherung

 

Je nach Fachrichtung sind die typischen Aufgaben und Einsatzbereiche von Sozialversicherungsfachangestellten unterschiedlich. Immer aber sind sie mit Fragen der Sozialversicherung betraut, beraten und betreuen Kunden und sind mit dem Klären von Versicherungsverhältnissen befasst. Eine sehr wichtige Aufgabe ist die Anspruchsprüfung.

Außerdem sind Sozialversicherungsfachangestellte Ansprechpartner für Versicherte. Sie sind Experten für Sozialversicherung und gesetzliche Krankenversicherung und stehen den Kunden mit ihrer Fachexpertise zur Seite.

Sozialversicherungsfachangestellte können in den folgenden Bereichen beschäftigt sein:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Sozialverbände

 

Zukunftsaussichten und Gehalt als Sozialversicherungsfachangestellte/r

Ausgebildete Sozialversicherungsfachangestellte können nach der Umschulung mit einer sicheren Anstellung rechnen. Wie viel sie verdienen, hängt vor allem von der beruflichen Erfahrung ab. Üblich ist ein jährliches Bruttogehalt von 36.600 bis 52.900 Euro.

 

Voraussetzungen, Dauer und Inhalte der Umschulung

Für einen Quereinstieg als Sozialversicherungsfachangestellte/r ist eine Umschulung die ideale Wahl. Dabei ist die außerbetriebliche Umschulung in Form eines umfassenden Lehrgangs die Regel. In diesem werden den Teilnehmenden diese Inhalte vermittelt:

  • Sozialversicherung
  • Wirtschaftslehre
  • Recht
  • Personalwesen
  • Rechnungswesen
  • Finanzierung
  • Marketing
  • Organisation und Kommunikation

 

Da die außerbetriebliche Umschulung sich deutlich von der dualen Berufsausbildung unterscheidet, sind der Ablauf und die genauen Inhalte von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Fragen hierzu können am besten die betreffenden Bildungseinrichtungen beantworten.

Teilzeit-/ Vollzeitumschulung
Die Rahmenbedingungen der Umschulung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten sind aber meist dieselben. So erwarten die meisten Bildungsanbieter keine einschlägigen Vorkenntnisse, dafür aber eine abgeschlossene Erstausbildung. Die Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre. Sie kann häufig auch in Teilzeit und damit berufsbegleitend absolviert werden. Die Dauer verlängert sich in diesem Fall um ein Jahr auf insgesamt drei Jahre.

 

Zielgruppe der Umschulung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten

Die Umschulung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten eignet sich für jeden, der sich für das Berufsfeld interessiert. Einschlägige Vorkenntnisse sind nicht nötig, um die Umschulungsmaßnahme zu beginnen. Einige Bildungsträger führen aber einen internen Eignungstest durch, in dem bestimmte persönliche Anforderungen überprüft werden.

Wer in der Verwaltung arbeiten möchte, ist in der Umschulung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten genau richtig. Dementsprechend sollten Umschüler/innen sich durch eine strukturierte Arbeitsweise, Organisationsfähigkeit und Verlässlichkeit auszeichnen. Auch Teamfähigkeit, eine soziale Einstellung und ein gewisses Kommunikationstalent sind essenziell.

Darüber hinaus sollten die Teilnehmenden die Bereitschaft mitbringen, sich mit neuen Kommunikationsmitteln vertraut zu machen. Weitere wichtige Softskills sind ein gutes Sprachvermögen und Belastbarkeit. Nicht zuletzt sollten sie offen gegenüber sozialen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhängen sein.

 

Kosten und Förderung durch Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung

Die Umschulungsmaßnahme zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten wird meist bei privaten Bildungsanbietern durchgeführt und kostet dadurch schnell mehrere Tausend Euro. Zeitgleich müssen die Umschüler/innen für die Dauer der Maßnahme ihren Lebensunterhalt sicherstellen.

Bei der Finanzierung aller Kosten kann die Arbeitsagentur behilflich sein. Durch einen Bildungsgutschein erhalten Umschüler/innen die Zusicherung, dass sämtliche Weiterbildungskosten übernommen werden. Um den Gutschein zu bekommen, müssen sie entweder akut von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos sein und über geringe Chancen verfügen, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Auch Menschen, die ihren einmal erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, haben die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu erhalten.

In all diesen Fällen wenden sich Interessenten an die Arbeitsagentur und können sich dort zum Thema Finanzierungsmöglichkeiten per Bildungsgutschein beraten lassen. Das Jobcenter wiederum ist der richtige Ansprechpartner, wenn man bereits über ein Jahr arbeitslos ist beziehungsweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat.

Für die Umschulung im Teilzeit-Modell gilt, dass die Finanzierung von der Arbeitsagentur nur genehmigt wird, wenn die/der Umschüler/in triftige Gründe für die Teilzeitausbildung hat. Bewilligt werden Teilzeitausbildungen also vor allem für Alleinerziehende oder Personen, die ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.

Auch die Deutsche Rentenversicherung kann zuständig für einen Antrag auf Finanzierung sein. Dies gilt für den Fall, dass jemand gesundheitlich nicht in der Lage ist, in seinem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Erkrankung oder die gesundheitlichen Einschränkungen sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. So ist die Umschulung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten bei Menschen beliebt, die aus gesundheitlichen Gründen überwiegend im Sitzen arbeiten wollen oder müssen. Umschüler/innen, die ihre Bildungsmaßnahme über die Rentenversicherung finanzieren, erhalten die Kursgebühren, die Kosten für Lernmittel und die Fahrtkosten sowie mögliche Prüfungsgebühren zurück.

Bildungsprämie
Wer eine Umschulung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten machen möchte, sollte sich außerdem nach der Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Strukturfonds erkundigen. Diese wird bei speziellen Beratungsstellen beantragt und kann bis zu 500 Euro betragen.

Einwohner mancher Bundesländer können zudem von einer staatlichen Förderung des Europäische Sozialfonds (ESF), dem sogenannten Bildungsurlaub oder Weiterbildungscheck, profitieren. Für Personen mit Behinderung bietet zum Beispiel die WeGebAU eine spezielle Förderung in Form eines Bildungsgutscheins.

 

Anbieter der Umschulung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten

Zahlreiche Ausbildungsanbieter bieten intensive Vorbereitungskurse für die Prüfung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten an. Dabei handelt es sich unter anderem um die folgenden:

  • Baumann Bildung und Qualifizierung GmbH (BBQ, Berlin)
  • Ausbildungszentrum für Handel und Wirtschaft (HAW, Hannover)
  • Schweriner Umschulungs- und Bildungszentrum e.V. (SUBZ)
  • Institut für berufliche Bildung GmbH & Co. KG (Bochum)
  • Handwerks Qualifizierungs Akademie (Minden im Allgäu)
  • Berufliche Schule St. Pauli (Hamburg)

 

Interessenten, die Leipzig oder Dresden leben oder bereit sind, dorthin umzuziehen, können die Umschulung direkt bei einer der dort ansässigen Krankenversicherungen machen.

 

Alternativen: Quereinstieg, Weiterbildung und Fortbildung

Die Umschulung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten stellt eine Alternative zur Ausbildung im dualen System dar. Besonders gut eignet sich die Umschulung daher für Menschen, die bereits einen Beruf erlernt haben und nun umsatteln wollen. Menschen, die entweder umfassende private Verpflichtungen haben oder die Umschulung berufsbegleitend absolvieren wollen, können den jeweiligen Kurs in Teilzeit belegen.

 

Verwandte Bereiche der Umschulung als Fernstudium

Eine Alternative zum Ausbildungsprogramm zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten in Vollzeit und Präsenz ist ein Fernlehrgang, der der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung dient. Ein solcher Lehrgang, der berufsbegleitend absolviert werden kann, wird von der AOK angeboten und setzt entsprechende Berufspraxis voraus.

Als Fernstudium sind beispielsweise Studiengänge im Sozialversicherungsrecht, in der Gesundheitsökonomie, im Rechtswesen oder in der Verwaltung möglich. Diese werden beispielsweise von der Hamburger Fernhochschule (HFH) und der Privaten Hochschule Göttingen (PFH) angeboten.

Andere verwandte Ausbildungen und Weiterbildungen, die per Fernstudium möglich sind, sind solche zum/zur Verwaltungsfachangestellten, Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
und Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen.

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