Der Beruf des Zugbegleiters/ der Zugbegleiterin ist ebenso bekannt wie von einigen Fahrgästen gefürchtet: Zugbegleiter/innen kontrollieren nach ihrer Ausbildung/Umschulung in Bussen, Bahnen und Linienschiffen die Fahrausweise und erteilen Auskünfte. Sie sorgen zudem für Sicherheit und Sauberkeit im Nah- und Fernverkehr, verkaufen Fahrscheine, steuern die An- und Abfahrt der Züge und meistern kleinere technische Pannen.
Die reguläre Umschulung zum/zur Zugbegleiter/in, vom Ausbildungsprofil zum/zur Kaufmann/-frau für Verkehrsservice, ist ein 3-jähriger, in verkürzter Form 2-jähriger dualer Ausbildungsberuf. Wer den schnellen Quereinstieg bevorzugt, kann sich auch zum Kundenbetreuer im Nahverkehr oder zum Zugbegleiter bei privaten Verkehrsbetrieben qualifizieren (siehe: Alternativen zur Umschulung).
Wie sieht die Tätigkeit eines Zugbegleiters/ einer Zugbegleiterin aus?
Zugbegleiter/innen kontrollieren die Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit von Bahnen bzw. von Bussen, Straßenbahnen und Fahrgastschiffen. Sie kontrollieren Fahrscheine und verkaufen sie, betreuen die Fahrgäste und organisieren bei Verzögerungen oder Betriebsunterbrechungen ihre Weiterfahrt.
Zur Aufgabe der Zugbegleiter/innen gehören:
- die Durchsagen
- das Sicherstellen von Anschlusszügen
- Informationen zu Sitzplätzen, Wagen und Bordservice
- das Erheben „erhöhter Beförderungsentgelte“
- die technische Assistenz(profilbedingt) und
- die Kommunikation zwischen Zugführer und Servicepersonal.
Hierfür haben sie genau definierte Weisungsbefugnisse.
Zugbegleiter/innen bzw. Kaufleute für Verkehrsservice arbeiten:
- im Personenverkehr (Bahn, Bus, Schifffahrt)
- in Reisebüros (hier nur mit der erweiterten Ausbildung) und
- auf Flughäfen (Check-in und Backoffice, ebenfalls nur als Kaufleute für Verkehrsservice).
Schlafwagenschaffner/innen tragen besondere Verantwortung. Sie betreuen und bewirten die Fahrgäste im Schlaf- und Liegewagen während ihrer Nachtfahrt. Da die Deutsche Bahn seit 2016 keine eigenen Schlafwagen-Nachtverbindungen mehr anbietet, besetzen nun ausländische Bahnunternehmen diese Nische. Die Nachtschaffner rekrutieren sich aus dem DB-Zugbegleiter/innenpool.
Die Zukunftsaussichten für Zugbegleiter/innen
Die Aufgaben des Zugbegleitpersonals haben sich gewandelt, ohne weniger bedeutend zu werden. In den städtischen und den Regionalbahnen werden regulär keine Fahrscheine mehr verkauft, doch sind Kontrollen an der Tagesordnung. Hinzu kommt aktuell die Kontrolle der Einhaltung der Corona-Bestimmungen (Impf- bzw. Testnachweis und Maskenpflicht).
Die Digitalisierung fordert ständige Fortbildung: Denn auch das Einlesen digitaler Tickets und das Einholen von Online-Auskünften will erlernt sein. Wer sich der Mühe unterzieht, die 2- bis 3-jährige Vollausbildung zum/zur Kaufmann/-frau für Verkehrsservice zu absolvieren, hat anschließend viele alternative Berufschancen – ob im Reisecenter, im Tourismussegment oder in der Verkehrslogistik.
Wieviel verdient man als Zugbegleiter/in?
Zugbegleiter/innen verdienen, je nach Anstellung und Tarifvertrag, zwischen 2.350,- und 2.600,– Euro brutto monatlich. Bei der Deutschen Bahn kommen Sie im Fernverkehr auf maximal 2.950,– Euro. Zusätzlich werden Wochenend-, Feiertags- und Überstundenzulagen sowie Nachtarbeitszuschläge gezahlt.
An wen richtet sich die Ausbildung, und was sind die Voraussetzungen?
Wer sich für die Umschulung zum/zur Zugbegleiter/in interessiert, sollte kommunikationsfreudig und konfliktfähig sein und gerne mit Kunden arbeiten. Idealerweise sollte er/sie einen Ausbildungsabschluss in einem Dienstleistungsberuf mitbringen wie Verkäufer/in, Call-Center-Agent/in oder Bürokaufmann/-frau.
Der/die Bewerber/in sollte außerdem
- körperlich fit
- vertrauenswürdig
- organisationsstark
- sprachlich und
- mathematisch gewandt sein.
Für die Umschulung zum/zur Kaufmann/frau für Verkehrsservice benötigen Sie einen guten Haupt- oder Realschulabschluss. Für die Kurzausbildungen zum/zur Kundenbetreuer/in genügen, je nach Anbieter, gute Deutschkenntnisse bzw. ein anerkannter Berufsabschluss.
Die Umschulung zum/zur Zugbegleiter/in: Dauer und Inhalte
Die duale Ausbildung zum Zugbegleiter/zur Zugbegleiterin (Kaufmann/frau für Verkehrsservice) dauert 3, verkürzt 2 – 2,5 Jahre (auf Antrag bei der IHK, Voraussetzung sind ein höherer Schulabschluss bzw. einschlägige berufliche Vorkenntnisse.)
Während die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb stattfindet, umfasst die theoretische Ausbildung an den Berufsschulen – meist als Blockunterricht – die Fächer:
- Service und Verkauf
- Das europäische Schienen- und Straßennetz
- Ökologischer und ökonomischer Vergleich der Verkehrsträger
- Fahrpläne im Personenverkehr
- Kommunikation und Interaktion mit Kunden
- Verkaufsförderung
- Personenbeförderungsgesetz
- Verkehrssicherungspflicht
- Gefährdungshaftung
- Leistungsstörungen
- Arbeitsschutz und
- Grundlagen des Rechnungswesens.
Finanzierungsmöglichkeiten
Zugbegleiter/innen in der dualen Ausbildung finanzieren sich vom ersten Tag an durch ihr Ausbildungsgehalt. Ihre Vergütung liegt, je nach Bundesland, im 1. Ausbildungsjahr zwischen 850,– und 1.400,– Euro, im 2. Jahr zwischen 940,– und 1.090,– Euro und im 3. Jahr zwischen 1.000,– und 1.400,– Euro. Um zusätzliche Kosten (Übernachtung, Kinderbetreuung) zu decken, können sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen: https://www.babrechner.arbeitsagentur.de/.
Angeboten werden auch überbetriebliche Umschulungsmaßnahmen: Sie kosten zwischen 9.700,– und 13.100,– Euro netto und sind über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, über die BAföG-Förderung, einen Bildungskredit oder Prämiengutschein finanzierbar. Zu Details berät Sie Ihre Arbeitsagentur.
Anbieter der Zugbegleiter-Umschulung
Zugbegleiter/innen werden von allen größeren Verkehrsbetrieben ausgebildet: Von der Deutschen Bahn ebenso wie den Nahverkehrsunternehmen. Sie finden die Angebote in der Lehrstellenbörse der IHK oder bei Google (Standortsuche aktivieren!) unter den Suchworten „Ausbildungsplatz Zugbegleiter“.
Alternativen zur Ausbildung zum/zur Zugbegleiter/in für Quereinsteiger
Bereits bei der Ausbildungsplatzsuche fällt auf, dass einige Anbieter „Kundenbetreuer/Zugbegleiter“ ausbilden. Dahinter verbergen sich verschiedenste Kurzfortbildungen, die unterschiedlich strukturiert sind. Teilweise sind sie als betriebsinterne Schulungen konzipiert. Doch Zugbegleiter/innen werden gesucht, sodass ein späterer Wechsel zu einem anderen Fahrdienstleister durchaus möglich ist.
Anbieter der dualen Kurzausbildung sind:
- Abellio Rail (Mitteldeutschland)
10-wöchige Umschulung zum Kundenbetreuer
Voraussetzung: Schul- und Berufsausbildung, möglichst in einem Serviceberuf - DB Regio
3-monatige Umschulung zum Kundenbetreuer für Nahverkehr (bundesweit)
Voraussetzung: Ausbildung, möglichst in einem Serviceberuf - Die Länderbahn (Bayern)
Zugbegleiter im Öffentlichen Nahverkehr (3-monatige Umschulung)
Kundenbetreuer (8-wöchige Kurzausbildung) - Flixtrain (bundesweit)
Kurzausbildung, Details auf Anfrage - Go-Ahead (Baden-Württemberg)
8-wöchige Kurzausbildung zum Zugbegleiter
Voraussetzung: Hauptschulabschluss bzw. Ausbildung, z. B. im Einzelhandel - Metronom (Niedersachsen/Bremen)
Ausbildung mit IHK-Sachkundezertifikat zum Fahrgastbetreuer - dispo-Tf Education GmbH (Hamburg)
Die 8- bis 10-monatige Ausbildung mbei dispo-Tf umfasst ein 4-wöchiges Praktikum. Sie schließt mit der Basisqualifikation bzw. der erweiterten Qualifikation mit technischer Grundausbildung ab. Voraussetzungen sind die Volljährigkeit, die körperliche Tauglichkeit und gute Deutschkenntnisse.
Zugbegleiter/in werden im Fernstudium?
Zugbegleiter/in werden online: Dies geht tatsächlich. Anbieter der Fernschulung, die für die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GeWO (Bewachungsgewerbe) qualifiziert und ein 4-wöchiges Praktikum beinhaltet, sind:
- A.V.G. Bildung Aschersleben
8-monatige Vollzeit-Onlineausbildung zum/zur Kundenbetreuer/in im Nahverkehr
Voraussetzung: Schul- oder Berufsabschluss - dispo-Tf Education GmbH
8- bis 10-monatige Ausbildung zum Zugbegleiter bzw. Zugbegleiter mit technischer Grundausbildung
Sollten Sie sich unsicher sein, wohin genau „die Reise geht“, so können Sie einen Online-Vorbereitungskurs zur Umschulung im Eisenbahnverkehr besuchen.Diese 3-wöchige Maßnahme ist über den Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur finanzierbar.
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