Weiterbildung zum/zur Verfahrenspfleger/in

Ein/e VerfahrenspflegerIn vertritt vor einem Betreuungsgericht, auf Anordnung einer Unterbringung oder auf Bestellung eines Betreuers, die Interessen einer betroffenen Person. Der/die VerfahrenspflegerIn darf für den/die KlientIn Anträge stellen, an Anhörungen teilnehmen oder Rechtsmittel einlegen.

Zudem klärt ein/e VerfahrenspflegerIn die zu betreuende Person darüber auf, wie ein gerichtliches Verfahren abläuft und vermittelt und übersetzt sämtliche Inhalte von Mitteilungen eines Gerichts. Umgekehrt übermittelt der/die VerfahrenspflegerIn die Wünsche und Anliegen der betroffenen Person an das Gericht. Ein/e VerfahrenspflegerIn weiß zudem über sämtliche Hilfen, die dem/der KlientIn zustehen, Bescheid und versucht diese, nach Möglichkeit voll auszuschöpfen. VerfahrenspflegerInnen werden in familienrechtlichen Betreuungsverfahren, in Unterbringungsverfahren, sowie in Verfahren der Sterbehilfe eingesetzt.

Ganz besonders in Verfahren, in denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, wird ein/e VerfahrenspflegerIn eingesetzt, damit diese eine eigene Interessenvertretung bei Gericht zur Verfügung haben. In diesem Fall wird auch von einem Verfahrensbeistand gesprochen.

 

Wissenswertes über die Weiterbildung

RechtsanwältInnen können VerfahrenspflegerInnen sein. Jedoch ermöglicht die Weiterbildung zum/zur VerfahrenspflegerIn auch Menschen ohne eine juristische Ausbildung, bei Verfahren betroffene Personen zu vertreten. Dabei werden die notwendigen Kenntnisse über Gerichtsverfahren vermittelt, um in der Praxis als VerfahrenspflegerIn auftreten zu können. Besonders die komplexen Bereiche des Sozialrechts und des materiellen Familienrechts, sowie die unterschiedlichen Prozessordnungen werden im Lehrgang zum/zur VerfahrenspflegerIn behandelt.

Für die Ausbildung zum/zur VerfahrenspflegerIn kontrolliert zudem der Bundesverband für Verfahrenspfleger über die Grundsätze von Lehrgängen, damit eine Qualitätssicherung gegeben ist und die Arbeit als VerfahrenspflegerIn im Anschluss auf gewisse Grundstandards beruht.

 

Für welche Berufe bietet sich eine Weiterbildung zum/zur Verfahrenspfleger/in an?

  • SozialpädagogInnen
  • SozialarbeiterInnen
  • PsychologInnen
  • AltenbetreuerInnen
  • Berufs- und VereinsbetreuerInnen
  • RechtsanwältInnen
  • Pflegefachkräfte

 

Aufbau und Inhalte der Weiterbildung

Arbeitsschwerpunkte während einer Weiterbildung zum/zur VerfahrenspflegerIn sind alle Kenntnisse zu Verfahrensabläufen und Zuständigkeiten von Gerichten und Behörden. Ebenso wird auf die Aufgaben und Pflichten von VerfahrenspflegerInnen eingegangen. Dazu gehören auch die Themenbereiche Betreuerbestellung, Betreuerwechsel, Betreuungserweiterung, Betreuungsverlängerung, Vergütungsfestsetzung und Betreuungsaufhebung.

Bei themenspezifischen Lehrgängen wird außerdem auf unterbringungsähnliche und ärztliche Maßnahmen, auf Patientenverfügungen, auf Sterilisationen und Unterbringungen eingegangen.

Dabei kann es sich aber auch um Themen wie Erbauseinandersetzungen, Grundstücksverkäufe- und Verträge, um vermögensrechtliche Genehmigungen, sowie um Wohnungskündigungen und Wohnungsaufgaben handeln. Es wird im Lehrgang zum/zur VerfahrenspflegerIn jedenfalls alles Wissenswerte über Rechtsmittel, Stellungnahmen und Anträge unterrichtet.

 

Berufliche Möglichkeiten für  Verfahrenspfleger/innen

Durch den erheblichen Anstieg von VerfahrenspflegerInnen-Bestellungen in den letzten Jahren sind die Berufsaussichten äußerst gut, um in diesem Betätigungsfeld beschäftigt zu werden. Ganz besonders Menschen aus sozialen Berufen können ihre Arbeitsbereiche als VerfahrenspflegerIn deutlich erweitern und mit dieser Weiterbildung ein sehr interessantes und hilfreiches Betätigungsfeld finden.

Durch eine praxisnahe Weiterbildung zum/zur VerfahrenspflegerIn werden alle notwendigen Kenntnisse vermittelt, die bei den Aufgaben im Betreuungsverfahren, bei der Genehmigung von pflegerischen und medizinischen Maßnahmen, sowie auf dem Gebiet Vermögens und Wohnungsangelegenheiten betroffene Personen adäquat zu vertreten. Auch ganz besonders die Aspekte, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu minimieren, kommen während des Ausbildungslehrgangs zu tragen.

Dadurch ergibt sich im Anschluss an die Weiterbildung ein breites Betätigungsfeld, das sich auf den Migrationsbereich, auf die Kinder- und Jugendarbeit, die Arbeit mit psychisch Kranken oder in der Altenpflege ausdehnt.

 

Diese Weiterbildung wird beispielsweise angeboten von:

  • Betreuer/innen – Weiterbildung: Zertifikatslehrgang „Verfahrenspfleger/in“ in Stuttgart und Münster – zur Webseite
  • Betreuer/innen – Weiterbildung: Der Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren (Grundlagen) in Stuttgart und Münster – zur Webseite
  • Betreuer/innen – Weiterbildung: Der Verfahrenspfleger bei medizinischen und pflegerischen Maßnahmen in Stuttgart und Münster – zur Webseite
  • Betreuer/innen – Weiterbildung: Der Verfahrenspfleger bei Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten in Stuttgart und Münster – zur Webseite
  • Betreuer/innen – Weiterbildung: Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege reduzieren (ReduFix und Werdenfelser Weg) – Verfahrenspfleger als Schlüsselperson in Stuttgart und Münster – zur Webseite
  • IFB – Institut: Vergütung und Auslagenerstattung für Betreuer(innen), Verfahrenspfleger(innen) und Nachlasspfleger(innen) in Werdum – zur Webseite
  • Weinsberger Forum: Zertifikatskurs Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen in Magdeburg – zur Webseite
  • Weiterbildungsinstitut Verfahrensbeistandschaft: Zusatzqualifizierung Berufsvormund bzw. -ergänzungspflege in Köln – zur Webseite
  • Investition Zukunft: Zusatzqualifizierung Berufsvormund bzw. -ergänzungspflege in Leipzig – zur Webseite
  • Kooperationsgemeinschaft Rösrath (Der Sommerberg): Zusatzqualifizierung Berufsvormund bzw. -ergänzungspflege in Rösrath – zur Webseite

 

Verwandte Weiterbildungsmöglichkeiten per Fernstudium

  • IFB – Institut: Vergütung und Auslagenerstattung für Betreuer(innen), Verfahrenspfleger(innen) und Nachlasspfleger(innen) – zur Webseite

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