Das Vormundschaftswesen regelt die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen, für die keine oder nur eine eingeschränkte elterliche Fürsorge besteht. Weiterbildungen in diesem Bereich adressieren hauptsächlich zwei Tätigkeitsfelder: Zum einen die Arbeit des Vormunds, der im Wesentlichen die Aufgaben der Eltern übernimmt, und zum anderen das Berufsfeld des Verfahrensbeistands, der das Kind vor Gericht unterstützt. In beiden Fällen stehen die Bedürfnisse und Interessen des Mündels im Mittelpunkt und müssen durch den Vertreter im besonderen Maße berücksichtigt werden.
Der Verfahrensbeistand wird bei gerichtlichen Verhandlungen berufen, wenn beispielsweise der Entzug des Sorgerechts eines Elternteils droht oder Beschränkungen im Umgangsrecht verhandelt werden. „Der Anwalt oder die Anwältin des Kindes“ sollte vor der Weiterbildung bereits über entsprechende Erfahrung als Pädagoge, Sozialarbeiter, Psychologe oder Jurist verfügen.
Die Aufgaben eines Vormunds bestehen unter anderem in der Personensorge, der Vermögenssorge sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Mündels.
In Deutschland kann jede Person vom Familiengericht zum ehrenamtlichen Vormund berufen werden. Grundvoraussetzung ist allerdings professionelles Auftreten, Lebenserfahrung und relevantes Fachwissen, beispielsweise im sozialen, rechtlichen oder psychologischen Bereich. Findet sich hierfür kein geeigneter Kandidat, wird ein Amtsvormund vom Jugendamt oder ein Berufsvormund bestellt. Welche Person sich für den jeweiligen Einzelfall am besten eignet, entscheidet der Familienrichter.
Für welche Berufe bietet sich eine Weiterbildung im Vormundschaftswesen an?
Zum Berufsvormund eignet sich jede Person, die bei Familiengericht mit entsprechender Lebenserfahrung und Professionalität überzeugt. Die Weiterbildungen können daher auch von Neueinsteigern absolviert werden. Von Vorteil sind jedoch Kenntnisse in folgenden Berufen:
- Berufsbetreuer/innen
- Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen
- Psychologen / Psychologinnen
- Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen
- Pädagogen / Pädagoginnen
Die Weiterbildungen zum Verfahrensbeistand richten sich an diese Berufsgruppen:
- Erzieher/-innen
- Diplom-Sozialarbeiter/innen
- Diplom-Psycholog/innen
- Diplom-Pädagogen / Diplom-Pädagoginnen
- Diplom-Sozialpädagogen / Diplom-Sozialpädagoginnen
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten / -therapeutinnen
- Juristen / Juristinnen, Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen
- Personen mit adäquater, praktischer Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen
Aufbau und Inhalte der Weiterbildung
Weiterbildungsseminare zum Thema Vormundschaft vermitteln rechtliche Kenntnisse, geben Empfehlungen zum Umgang mit Kindern und diskutieren die Rolle, die ein Vormund im Beziehungsgeflecht zwischen Kind und Eltern einnimmt. Darüber hinaus werden qualitätssichernde Aspekte angesprochen und spezielle Themen wie beispielsweise die Arbeit mit Flüchtlingskindern behandelt.
Fortbildungskurse zum Verfahrensbeistand sind ähnlich geprägt, heben jedoch rechtliche Aspekte und die Arbeitsweise stärker in den Vordergrund. Für bereits tätige Amts- oder Berufsvormünder existiert eine Vielzahl an Seminaren, die sich in verschiedenen Schwerpunkten vertiefend mit aktuellen oder allgemein relevanten Themen auseinandersetzen.
Berufliche Möglichkeiten nach einer Weiterbildung im Vormundschaftswesen
Die Seminare belegen den Erwerb von Kompetenzen, die für die Ausübung einer Vormundschaft hilfreich sind. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person vom Familiengericht als Vormund anerkannt wird. Für Interessierte, die bereits über Wissen auf einem bestimmten Gebiet verfügen, eignen sich die Kurse, um die eigenen Kenntnisse auf andere Bereiche auszudehnen. Neueinsteigern empfiehlt sich die Teilnahme in jedem Fall – die persönliche Lebenserfahrung kann mit den Zertifikaten aufgewertet werden und beweist vor Gericht eine ernsthafte und professionelle Herangehensweise an den Beruf des Vormunds.
Diese Weiterbildung wird beispielsweise angeboten von:
Einen Überblick zu Fort- und Weiterbildungen bietet der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche (BVEB).
- Qualifizierung der Vormundschaft in Vlotho – zur Website
- Ausbildung Umgangs- und Ergänzungspfleger in Rösrath bei Köln – zur Website
Seminarangebote zu Berufen wie Amts- und Berufsvormund listet das Weinsberger Forum:
- Zertifikatslehrgang Berufsvormund – zur Website
- Migration, Flucht, unbegleitete Minderjährige – zur Website
- Das Verfahren vor dem Familiengericht – zur Website
Weitere Beispiele:
- Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. und Hochschule Mannheim: Vormundschaft und Pflegschaft in Heppenheim – zur Website
- Kommunales Bildungswerk e. V.: Ausländerrecht für Betreuer und Vormünder in Berlin – zur Website
Verwandte Weiterbildungsmöglichkeiten
Auch Volljährigen werden helfende Personen an die Seite gestellt, wenn sie ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht oder nur noch zum Teil selbst regeln können. Wichtig ist hier zu beachten, dass pflegebedürftige Erwachsene nach Gesetz weiterhin mündig sind – ein grundlegender Unterschied zur Vormundschaft. Wer in diesem Bereich tätig werden möchte, kann sich zum/ zur Berufsbetreuer/in weiterbilden:
- BeckAkademie FERNKURSE, C.H.BECK Verlag oHG: Zertifikatslehrgang “Vereins-/Berufsbetreuer(in)” und Hochschulzertifikatslehrgang “Berufsbetreuer(in)” in München – zur Website
- ifb-Institut: Seminare rund um die Tätigkeit eines Berufsbetreuers und darüber hinaus, Sitz in Werdum – zur Website
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