Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §87b

Wenn im Gesundheitswesen von einer sogenannten Betreuungskraft die Rede ist, dann geht es meistens um eine Person, die mit der Pflege alter Menschen oder mit der Fürsorge für Menschen mit Behinderten befasst ist. Darüber hinaus spricht man in einigen Zusammenhängen auch von einer Betreuungskraft, wenn es um die Kinderbetreuung geht. In allen genannten Fällen geht es also darum, andere Menschen zu versorgen und aktiv zu ihrem Wohlergehen beizutragen.

Die Gesundheit der Patienten beziehungsweise der zu betreuenden Personen soll dabei möglichst positiv beeinflusst oder geschont werden. Die Tätigkeiten sind jedoch von denen einer Pflegekraft abzusetzen, da diese wesentlich stärker medizinisch arbeitet und auch eine dementsprechende Ausbildung erhalten hat. Es ist möglich, sich in Deutschland zur Fachkraft für Betreuung ausbilden zu lassen, wobei dies eine umfassende Berufsausbildung ist. Wenn es um eine berufliche Weiterbildung gehen soll, kommen unterschiedliche Bildungswege und -angebote infrage, zum Beispiel die staatlich vorgeschriebene und laufend zu aktualisierende Nachschulung für Betreuungskräfte.

Auch Sonderfortbildungen wie zum Beispiel zum Thema Sterbebegleitung und Umgang mit dem Tod oder Gesundheitsmanagement und Case Management sind Fortbildungen, die die Kompetenzen einer Betreuungskraft intensivieren können.

 

Folgende Berufsgruppen haben gute Chancen als Betreuungskräfte

Welche Qualifikation verlangt wird, damit eine angehende Betreuungskraft ihre Fortbildung beginnen kann, legt der Anbieter fest. Zum Teil ist dieser an bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. So gibt es beispielsweise die sehr wichtige „Nachschulung für Betreuungskräfte“, die vielerorts angeboten wird und die ausschließlich von bereits ausgebildeten Betreuungsfachkräften zu besuchen ist. Ein solcher Aktualisierungskurs für Betreuungskräfte ist im § 87b SGB XI – M3 geregelt.

 

Weitere Berufsausbildungen oder Vorkenntnisse, mit denen der Einstieg gelingen kann, sind:

  • Personen, die bereits eine Erstausbildung zur Betreuungskraft abgeschlossen haben
  • Pflegekräfte oder andere medizinnah arbeitende Personen, die sich zur Betreuungskraft umschulen lassen möchten und die bisher in Kliniken oder Sanatorien tätig waren
  • Hauwirtschaftler
  • Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen
  • Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste

 

Aufbau und Inhalte der Fortbildung zur Betreuungskraft

Wer sich zur Betreuungskraft weiterbilden lässt, muss mit einer mehrmonatigen Ausbildungszeit rechnen. So werden beispielsweise drei- bis sechsmonatige Kurse angeboten, die auf kompakte Art und Weise theoretische und praktische Grundkenntnisse vermitteln. Das Ziel einer solchen Ausbildung ist es, pflegebedürftige Personen gut ersorgen zu können.

Auch solche Patienten, die von starken Einschränkungen betroffen sind, gehören zu den zu betreuenden Personen – beispielsweise solche mit geistigen Behinderungen oder psychischen Störungen. Es geht um die adäquate Pflege, um den Aufbau von passenden Angeboten für den Alltag von zu pflegenden Menschen, um die Koordination mehrerer Fachkräfte in einem Team und um die Kommunikation mit Menschen, die von unterschiedlichen Behinderungen betroffen sind.

Hinzu kommen bei vielen Fortbildungen auch Zusatzkenntnisse, beispielsweise in rechtlichen Fragen oder zur Dokumentation von Tätigkeiten im Pflegebereich. Bei den Aktualisierungskursen dagegen werden bestehende Kenntnisse noch einmal in den Fokus gerückt und oft in Gruppengesprächen reaktiviert. Dies dient zur Auffrischung und dazu, dass die Fachkräfte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Fachpflegeweiterbildungen – als dritte der genannten Varianten – legen unterschiedliche Schwerpunkte, zum Beispiel auf den Umfang mit geriatrischen Patienten oder mit Patienten in der Reha.

 

Diese Perspektiven warten auf Absolventen

Verschiedene Weiterbildungsvarianten bringen auch unterschiedliche neue Perspektiven mit sich. Für Betreuungskräfte, die schon seit längerer Zeit aktiv sind und die nun lediglich ihre regelmäßige Fortbildung absolvieren, wird sich in der Regel kaum etwas ändern. Sie bleiben aber durch die Pflichtweiterbildung auf dem aktuellen Stand.

Wenn die Ausbildung zur Betreuungsfachkraft oder eine Spezialfortbildung gewählt wird, können auch ganz neue Berufschancen locken. Wer beispielsweise bisher in einem anderen Bereich aktiv war, findet durch die Weiterbildung vielleicht den ersten Weg in die Gesundheitsbranche.

 

Weiterbildungsanbieter für künftige Betreuungskräfte:

  • IBB Bildungsinstitut für Berufliche Bildung AG: Betreuungskraft nach § 87b Abs. 3 SGB XI in Altenburg und in anderen Städten – zur Website
  • IBB Bildungsinstitut für Berufliche Bildung AG: Betreuungskraft nach § 87b – Seniorenbetreuer/-in in Altenburg und in anderen Städten – zur Website
  • Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. Geschäftsstelle MSH: Betreuungsfachkraft für Demenzkranke nach § 87 b SGB XI in Sangershausen und anderen Standorten – zur Website
  • IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH Standort Dessau-Roßlau: Weiterbildung Gesundheits- und Sozialwirtschaft inkl. Betreuungskraft für Demenzkranken oder Pflege in Naumburg – zur Website
  • Regionales Bildungszentrum Eckert gGmbH: Betreuungskraft in Pflegeheimen in Annaberg-Buchholz – zur Website

 

Betreuungskräfteausbildung als Fernstudium

Verschiedene Weiterbildungsangebote für bereits aktive oder für künftige Betreuungskräfte können auch in einer Fernvariante absolviert werden. So bietet beispielsweise das ILS den Fernkurs „Altenbetreuung – Betreuungskraft gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI“ an.

Auch die Studiengemeinschaft Darmstadt (kurz sgd) ermöglicht diese Fernausbildung und bereitet Menschen auf noch kompetentere Tätigkeiten in der Altenpflege vor.

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