Umschulung zum/zur Alltagsbegleiter/in

Alltagsbegleiter/innen oder Betreuungsassistent/innen unterstützen Pflegebedürftige bei der Bewältigung und Strukturierung ihres Alltags. Wer chronisch Erkrankte oder Demente pflegt, wird durch sie entlastet – ob als ambulante Pflegekraft, in Heimen oder bei der häuslichen Pflege seiner Angehörigen.

Wie häufig bleibt neben dem Waschen und Anziehen, dem Essen Anreichen und der Medikamentengabe zu wenig Zeit für eine Unterhaltung, einen Spaziergang oder die Bearbeitung des Schriftverkehrs? Diese Tätigkeiten gehören zu den Aufgaben der Alltagsbegleiter/innen, die seit dem Pflegestärkungsgesetz vom 1.1.2015 jedem Pflegebedürftigen zustehen. Bezahlt werden sie von der Pflegekasse: bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 125,- Euro, ab Pflegegrad 2 zusätzlich über die Verhinderungspflege. Um als Alltagsbegleiter/in gemäß § 43b bzw. 53c SGB XI tätig zu sein, benötigen Sie eine 160-stündige Umschulung und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum.

Wie sieht die Tätigkeit eines Alltagsbegleiters aus?

Immer mehr pflegebedürftige Menschen leben in ihren eigenen vier Wänden. Ihr Alltag ist häufig durch die Besuche der Pflegenden strukturiert, die mehrmals täglich kommen, um sie zu unterstützen. Dazwischen herrscht für sie oftmals Leere. Auch in Heimen können die Pflegemitarbeiter/innen nicht jedem Bedürfnis gerecht werden, denn ihr Job ist durchgetaktet. Alltagsbegleiter/innen sind demgegenüber die „Engel“ der Betreuten.

Sie widmen den Patient/innen Zeit, um ihnen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, unterstützen sie beim Kochen und Einkaufen, singen und spielen mit ihnen, dekorieren und räumen auf.

 

Alltagsbegleiter/innen bzw. Betreuungsassistent/innen arbeiten:

  • in Pflegeheimen
  • in Tagespflegeeinrichtungen
  • bei ambulanten Diensten
  • für Wohlfahrtsorganisationen wie die AWO oder das DRK
  • als Seniorenbetreuer/innen
  • in stationären Wohngruppen und
  • in Privathaushalten.

 

Die Zukunftsaussichten für Alltagsbegleiter/innen

Alltagsbegleiter/innen werden angesichts der steigenden Lebenserwartung, der Zuwanderung von Menschen mit Erkrankungen und Einschränkungen und dem Trend zur häuslichen Pflege benötigt wie nie zuvor. Über 4 Mio. Menschen in Deutschland haben einen anerkannten Pflegegrad – Tendenz steigend. Zudem werden Kinder und Jugendliche mit Handicaps zunehmend engmaschig betreut, um ihre Ressourcen zu fördern und ihre Bildungschancen zu erhöhen.

Neben Ergotherapeuten und Logopäden sind Alltagsbegleiter/innen für sie und ihre Familien unverzichtbar. Umschüler/innen zum/zur Alltagsbegleiter/in haben also die Möglichkeit, sich entsprechend ihrer Neigung um unterschiedlichste Zielgruppen zu kümmern.

 

Die Umschulung: Dauer, Inhalte und Kosten

Die Umschulung zum/zur Alltagsbegleiter/in findet in Voll- oder Teilzeit an beruflichen Fachschulen statt und dauert, je nach Kursprofil, zwischen einem und sechs Monaten. Die Umschulung besteht aus einem Basismodul von 100 UE, einem Aufbaumodul von 60 UE und einem zwischengeschalteten, zweiwöchigen Praktikum in einer Pflege- bzw. Betreuungseinrichtung.

Folgende Lerninhalte werden vermittelt:

  • Zwischenmenschliche Kommunikation
  • psychische Erkrankungen, Demenz und Behinderungen
  • Grundlagen der Pflege
  • Pflegedokumentation
  • Hygiene
  • Teamarbeit
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Notfallintervention
  • Haftungs- und Betreuungsrecht
  • Ernährungslehre und Diätologie
  • Hauswirtschaft
  • Beschäftigung von Menschen mit Demenz, psychischen und geistigen Behinderungen.

 

Examinierte Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte mit Zertifikat können ohne Ausbildung als Alltagsbegleiter/innen tätig sein. Auch für sie, ebenso wie für Umschüler/innen aus Sozialberufen wie Erzieher/in, Kinderpfleger/in oder Sonderpädagog/in, empfiehlt sich die Weiterbildung aber als Qualifikationsgrundlage für einen beruflichen Neustart. Einzelne ihrer Module wie der Erste-Hilfe-Kurs sind anrechenbar, fragen Sie Ihren Kursanbieter.

Die Umschulungskosten betragen, je nach Unterrichtsform und Bildungsträger, zwischen 600,– und 1.200,– Euro.

Weiterbildungspflicht
Alltagsbegleiter/innen sind gesetzlich verpflichtet, sich jährlich im Umfang von mindestens 16 UE fortzubilden, damit ihr Zertifikat gültig bleibt.

 

Individuelle und schulische Voraussetzungen für die Umschulung zum/zur Alltagsbegleiter/in?

Auf den ersten Blick wirken die Tätigkeiten von Betreuungskräften buchstäblich „alltäglich“. Die kontinuierliche Begleitung älterer, dementer und behinderter Menschen erfordert jedoch ein hohes Maß an Empathie, Geduld und Flexibilität im Umgang mit den Betreuten.

Alltagsbegleiter/innen sollten:

  • sozial kompetent
  • teamfähig
  • kommunikationsstark
  • selbstständig
  • psychisch belastbar und
  • zuverlässig sein.

 

Einen Schulabschluss setzen die Umschulungskurse nicht voraus, nur die Volljährigkeit und die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie grundlegende EDV-Kenntnisse. Bewerber/innen ohne berufliche Erfahrung in der Pflege oder Betreuung müssen ein fünftägiges Orientierungspraktikum im sozialen Bereich vorweisen.

 

Wieviel verdienen Alltagsbegleiter/innen?

Die Gehälter von Alltagsbegleiter/innen betragen jährlich zwischen 20.300,– und 24.500,– Euro brutto, entsprechend 1.600,– und 1.850,– Euro monatlich. Viele Stellen werden in Teilzeit bzw. auf Minijobbasis ausgeschrieben, was die Einkünfte entsprechend schmälert. Andererseits ist der Job in Teilzeitform gut mit einem Studium bzw. der Familienarbeit vereinbar.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Wer die Umschulung zum/zur Alltagsbegleiter/in als Erstausbildung absolviert und noch keine 30 Jahre alt ist, kann sie mit BAföG finanzieren. Eine Alternative ist für ALG I-/ ALG II-Bezieher/innen der Bildungsgutschein, der beim Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit beantragt werden kann. Rehabilitand/innen können eine Kostenübernahme bei der Rentenversicherung bzw. ihrer Berufsgenossenschaft beantragen. Andere Fördermöglichkeiten sind die Bildungsprämie und die Bildungsschecks der Länder.

 

Anbieter der Umschulung zum/zur Alltagsbegleiter/in

Eine aktuelle Übersicht über sämtliche Umschulungskurse zum/ zur Alltagsbegleiter/in finden Sie auf dem WIS-Weiterbildungsserver der IHK zum Alltagsbegleiter.

Es lohnt sich auch, bei den großen Wohlfahrtsorganisationen vor Ort nachzufragen wie der AWO, der Caritas, dem DRK und den Johannitern.

 

Die Umschulung zum/zur Alltagsbegleiter/in als Quereinsteig

Wer die Qualifizierung zum/zur Alltagsbegleiter/in anstrebt, kann zwischen verschiedensten Kursmaßnahmen wählen, darunter Blended-Learning-Angeboten, die mühelos berufsbegleitend studierbar sind. Die Umschulung zum/zur Alltagsbegleiter/in eignet sich gut für Berufserfahrene ohne Schulabschluss, für Mütter und Väter bzw. ausländische Bewerber/innen mit Aufenthaltserlaubnis. Über die Voraussetzungen zum Einstieg in die Umschulung und ihre Finanzierung berät Sie Ihre Agentur für Arbeit.

 

Alltagsbegleiter/in (Betreuungskraft) werden und bleiben im Fernstudium

Eine Umschulung zum Alltagsbegleiter/ zur Alltagsbegleiterin nach § 43b/ 53c SGB XI ist problemlos auch im Fernstudium möglich, wobei die Praktika vor Ort stattfinden.

Anbieter der Umschulung sowie unterschiedlichster Pflichtfortbildungen sind unter anderem das ILS und die SGD:

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