Umschulung zur Pflegefachkraft

Ein Abschluss als Pflegefachkraft befähigt zu einer Arbeit in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder im ambulanten Dienst in den Wohnungen pflegebedürftiger Menschen. Aufgabe von Fachkräften in der Pflege ist es, geeignete Behandlungsmaßnahmen zu wählen und diese mit den Betroffenen und den Angehörigen zu besprechen. Während die Unterstützung der Pflegebedürftigen zu den grundlegenden pflegerischen Tätigkeiten gehört, sind Pflegefachkräfte auch für die Angehörigen eine wichtige Ansprechperson.

Ausübende dieses Berufs betreuen schwer erkrankte sowie sterbende Personen. Sie beantworten pflegerelevante Fragen und vermitteln Pflegebedürftigen das notwendige Wissen, um diverse Maßnahmen selbst durchzuführen. Außerdem beantragen und bestellen sie die dafür notwendigen Hilfsmittel und führen verwaltende Arbeiten, zum Beispiel die Abrechnung von Medikamenten und Materialien, durch.

Pflegefachkräfte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Patienten, Angehörigen, Ärzten und Therapeuten. Es handelt sich also um eine Tätigkeit, in der viel Verantwortungsbewusstsein sowie eigenverantwortliches und eigenständiges Handeln gefragt ist. Als Pflegefachkraft führt man ärztliche Anweisungen aus und assistiert bei verschiedenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Sie arbeiten sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie mit und sind bei medizinischen Besprechungen und Visiten dabei.

 

Zukunftsaussichten und Gehalt als Pflegefachkraft

Angesichts des zunehmenden demographischen Wandels und der alternden deutschen Bevölkerung sind die Aussichten für das Berufsbild Pflegefachkraft sehr gut. Auch im europäischen Ausland ist die Nachfrage nach Pflegefachkräften enorm. Die Chance, nach der Umschulung eine Anstellung zu finden, ist dementsprechend hoch.

Während der Umschulung, die im Rahmen der regulären Ausbildung erfolgt, wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt, die vom Tarifvertrag der Ausbildungsstätte abhängt. Während man im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich 975,69 Euro brutto verdient, bekommt man im zweiten Jahr 1.037,07 und im dritten Jahr 1138,38 Euro brutto.

Wer nach der Ausbildung in einer staatlichen oder kommunalen Einrichtung arbeitet, wird ebenfalls nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt. Hier liegt der monatliche Bruttoverdienst zwischen 1.800 und 2.300 Euro netto.

Das Gehalt für freie Stellen bei einer privaten Institution richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag des Hauses. Wie in öffentlichen Anstellungsverhältnissen auch erhalten Pflegefachkräfte hier außerdem Schicht- und Tarifzulagen sowie einen Nacht- und Ortszuschlag.

Das Grundgehalt von Pflegekräften ist vor allem von der Berufserfahrung abhängig. Auch der Familienstand und das Bundesland spielen eine Rolle. Eine weitere Qualifizierung wie eine Weiterbildung oder ein Studium helfen, die Karriereleiter zu erklimmen und ein besseres Gehalt zu erreichen.

 

Voraussetzungen, Dauer und Inhalte der Umschulung zur Pflegefachkraft

Früher existierten mehrere Pflegeausbildungen mit Schwerpunkten in der Altenpflege, in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Inzwischen wurden diese Ausbildungsgänge zu einer Ausbildung, der zur Pflegefachkraft, zusammengeführt.

Die dreijährige Umschulung zur Pflegefachkraft entspricht der regulären Pflegeausbildung und wird daher in Vollzeit absolviert. Sie teilt sich in einen schulischen Teil an der Pflegeschule und einen betrieblichen Teil im Pflegebetrieb. Dabei wird der Ausbildungsvertrag mit dem Pflegebetrieb geschlossen, beispielsweise einem Krankenhaus, einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung.

Während die Umschüler/innen in der staatlich anerkannten Pflegeschule vor allem theoretische Kenntnisse erwerben, erlernen sie die praktischen Fähigkeiten und die Abläufe und Prozesse in der Pflege im Ausbildungsbetrieb. Dort können sie ihr schulisches Wissen anwenden und vertiefen.

Der theoretische und praktische Unterricht im Rahmen der Pflegeausbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden und ist durch einen schulinternen Lehrplan festgelegt. Dabei werden die folgenden Themenbereiche behandelt

  • Pflegeprozesse und -diagnostik in der akuten und dauerhaften Pflege
  • Planung, Organisation, Gestaltung, Durchführung, Steuerung und Evaluation
  • Beratung und Kommunikation (personen- und situationsorientiert)
  • professionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten
  • gesetzliche Grundlagen und berufsethische Leitlinien
  • wissenschaftliche Erkenntnisse

 

Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt während Einsätzen im Ausbildungsbetrieb sowie in weiteren Einrichtungen (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder ambulanter Pflegedienst). Die breite Fächerung dient dazu, dass die Auszubildenden möglichst alle Kontexte der Pflege kennenlernen. Dazu gehören Pflichteinsätze und weitere Einsätze:

  • Pflichteinsatz in der Akutpflege in stationären Einrichtungen (z.B. Krankenhaus)
  • Pflichteinsatz in der Langzeitpflege in stationären Einrichtungen (z.B. Pflegeheim)
  • Pflichteinsatz in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege (z.B. ambulanter Pflegedienst)
  • Pflichteinsätze in der pädiatrischen Versorgung (z.B. Kinderkrankenhaus) und in der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung (z.B. psychiatrische Klinik)
  • weitere Einsätze (z.B. Hospiz, Beratungsstellen)

 

Zielgruppe der Umschulung zur Pflegefachkraft

Die Umschulung zum/zur Pflegefachmann/Pflegefachfrau empfiehlt sich insbesondere für Personen, die bereits eine erste Ausbildung im Bereich Pflege oder Medizin mitbringen. Ein besonderer Vorteil für ausgebildete Kranken- oder Altenpflegehelfer/innen: In ihrem Fall verkürzt sich die Ausbildungszeit bis zum Abschluss als Pflegefachkraft um ein Jahr.

Pflege ist kein Ponyhof
Wichtig für die Ausbildung sind neben einem Interesse an medizinischen und pflegerischen Aufgaben eine hohe soziale Kompetenz und eine gewisse psychische Stabilität. Schließlich arbeitet man als Pflegefachkraft mit hilfebedürftigen kranken, psychisch belasteten und/oder dem Tod geweihten Menschen und sollte daher einiges aushalten können. Unverzichtbar ist auch ein großes Maß an Geduld und Einfühlungsvermögen, da pflegebedürftige Menschen oftmals viel Aufmerksamkeit und Motivation benötigen.

Weitere wichtige Eigenschaften sind Teamfähigkeit und eine eigenverantwortliche Arbeitsweise. Ein grundständiges EDV-Wissen ist von Vorteil, da Pflegefachkräfte diverse Organisations- und Verwaltungsaufgaben übernehmen.

Darüber hinaus sollten Umschüler/innen damit rechnen, dass die Tätigkeit als Pflegefachkraft in Krankenhäusern und Seniorenheimen mit Schichtarbeit einhergeht. Häufig fallen zudem Überstunden und Wochenendarbeit an.

 

Kosten und Förderung durch Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung

Wie für die regulären Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung für Umschüler/innen kostenlos. Das bedeutet, es fällt kein Schulgeld an und die angehenden Fachkräfte erhalten eine Ausbildungsvergütung. Ausbildungsmittel wie Bücher und Materialien für die praktische Ausbildung werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Neben diesen Erleichterungen fallen natürlich trotzdem einige Kosten an. Zudem muss der Lebensunterhalt während der Ausbildung finanziert werden. Eine Fördermöglichkeit bieten die Agentur für Arbeit oder das das Jobcenter, die sogenannte Bildungsgutscheine aushändigen. Einen solchen Gutschein erhalten Personen, die die Fördervoraussetzungen für eine Umschulung erfüllen und sich diesen individuellen Bildungsbedarf von der Arbeitsagentur bestätigen lassen. Ein Bildungsgutschein mit dem Bildungsziel „Pflegefachkraft“ garantiert, dass Kosten, die beispielsweise für die Anfahrt zur Bildungseinrichtung entstehen, übernommen werden.

Weitere Informationen zur Umschulung in der Pflege mithilfe der Arbeitsagentur sowie eine Suchmaschine für Pflegeschulen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.

In bestimmten Fällen ist eine Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation möglich. Diese kann viele Gründe – beispielsweise eine Krankheit oder einen Unfall – haben und wird von der Rentenversicherung übernommen. Nach dem Vorfall, der den Umschulungsbedarf ausgelöst hat, dient die Umschulung als Zweitausbildung, um die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen zu erhöhen. Menschen, die bislang noch keine Ausbildung absolviert haben, haben die Möglichkeit, eine Erstausbildung anzutreten.

Von der Berufsgenossenschaft beziehungsweise der Unfallkasse werden die Kosten für eine Umschulung dann übernommen, wenn jemand einen Arbeitsunfall hatte und in der Folge nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann. Es muss sich dabei um einen offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannten Arbeitsunfall handeln. Neben den Kursgebühren werden auch Lernmaterialien, die Fahrtkosten zum Bildungsanbieter und möglicherweise anfallende Prüfungsgebühren übernommen.

Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung der Umschulung zur Pflegefachkraft bietet die sogenannte Bildungsprämie. Um diese Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu erhalten, muss eine spezielle Beratungsstelle besucht werden. Die Bildungsprämie umfasst bis zu 500 Euro.

In einzelnen deutschen Bundesländern bietet außerdem der Europäische Sozialfond (ESF) eine staatliche Förderung an. Diese wird auch als Bildungsurlaub oder Weiterbildungscheck bezeichnet.

Für Menschen mit Behinderung ist unter Umständen der Bildungsgutschein der WeGebAU-Förderung interessant.

 

Anbieter der Umschulung zur Pflegefachkraft

Bei den Anbietern der Umschulung zur Pflegefachkraft handelt es sich um anerkannte Ausbildungsbetriebe. Dabei steht es den Auszubildenden grundsätzlich offen, für welche Einrichtung und welchen pflegerischen Bereich sie sich entscheiden. So kann man seine Ausbildung in einer Einrichtung für die Altenhilfe, einem Krankenhaus oder einem ambulanten Pflegedienst absolvieren.

In Frage kommt zudem ein Fernstudium zur Pflegefachkraft. Eine Übersicht über Fernschulen, die diese Ausbildung anbieten, finden Sie hier.

 

Alternativen: Quereinstieg, Weiterbildung und Fortbildung

Ein Quereinstieg in die Pflege ist beispielsweise als Alltagsbegleiter/in, Palliativbegleiter/in oder als Fachkraft für häusliche Pflege möglich. Sowohl in Präsenz als auch als Fernlehrgänge kann man Weiter- und Fortbildungen besuchen, die sich für einen solchen Quereinstieg eignen.

 

Verwandte Bereiche der Umschulung als Fernstudium

An großen deutschen Fernhochschulen wie der ILS oder der Internationalen Hochschule werden IHK-Ausbildungsgänge und Studiengänge im Fernstudium angeboten:

  • Altenbetreuer/in bzw. Betreuungskraft
  • Pflegeberater/in
  • Fachkraft häusliche Pflege
  • Palliativbegleiter/in
  • Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen
  • Bachelor of Science Pflege

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