Ein/Eine Zugbegleiter/Zugbegleiterin wird auch gerne als Schaffner/Schaffnerin oder Kundenbetreuer/Kundenbetreuerin bezeichnet. Seine/Ihre Hauptaufgabe ist es, in den Zügen des Nah- und Fernverkehrs für die Belange der Fahrgäste da zu sein. Dieser abwechslungsreiche Beruf bedeutet mehr als nur den ganzen Tag Zug zu fahren und ist für Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zugänglich.
Das Berufsbild des/der Schaffner/in
Als ZugbegleiterIn erwarten Sie vielfältige Aufgaben. Dazu zählen vor allem:
- Die aktive Beratung und Betreuung der Kunden im und am Zug
- Erster Ansprechpartner bei allen Fragen der Fahrgäste, zum Beispiel bei Verspätungen, Sitzplatzreservierungen und Fragen zu Anschlüssen
- Sicherstellung der Servicequalität für die Fahrgäste
- Kontrolle der Fahrscheine und Verkauf von Fahrscheinen
- Hilfestellung für Menschen mit Einschränkungen leisten, zum Beispiel bei Menschen mit Behinderungen oder Familien mit kleinen Kindern
- Austeilen von Zeitungen und Fahrplänen
- Zusammenarbeit mit anderen Partnern im Zugverkehr wie dem Sicherheitspersonal oder der Polizei
- Ansagen per Lautsprecher durchgeben
- Die Endkontrolle der Züge am Endbahnhof durchführen, damit keine Fahrgäste zurückbleiben
- Das Erstellen von Protokollen über den Fahrtverlauf, zum Beispiel nach Zwischenfällen
Zugbegleiter erfüllen also wichtige Aufgaben, die dem Komfort und der Sicherheit der Fahrgäste dienen.
Zukunftsaussichten für den Beruf
Die Nachfrage nach Zugbegleitern/Zugbegleiterinnen ist immer relativ hoch. Zudem rechnet die Deutsche Bahn in den nächsten Jahren mit einer Welle an Pensionierungen. Daher handelt es sich durchaus um einen Beruf mit Zukunftspotenzial. Wer sich in seinem Beruf bewährt, hat zudem innerhalb der Organisation der Deutschen Bahn zahlreiche Aufstiegsmöglichkeiten. Neben der Deutschen Bahn gibt es in Deutschland auch immer mehr private Unternehmen im Bahnverkehr, die ebenfalls laufend nach Zugbegleiter/innen suchen. Manchmal sind die Zugangsvoraussetzungen und Bedingungen etwas anders als direkt bei der Deutschen Bahn. Informieren lohnt sich auf jeden Fall.
Wie lange dauert Umschulung zum/zur Schaffner/in?
Eine Umschulung zum/zur Zugbegleiter/Zugbegleiterin können Sie als Quereinsteiger in Vollzeit absolvieren. Die Umschulung dauert dann drei Monate und beträgt pro Woche 39 Stunden. Zu den Inhalten der Umschulung gehören sowohl theoretische als auch praktische Inhalte.
Der theoretische Unterricht erfolgt in einem zentralen Ausbildungszentrum der Deutschen Bahn. Die praktischen Inhalte erlernen Sie in der Regel direkt am späteren Einsatzort, in dem Sie erfahrene Zugbeleiter/Zugbegleiterinnen bei ihrer täglichen Arbeit begleiten.
Die Umschulung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Während der Umschulung lernen Sie in der Regel gemeinsam mit etwa zwölf anderen Teilnehmern.
Darüber hinaus bietet die Deutsche Bahn auch eine dreijährige Berufsausbildung im Verkehrsservice an. In dieser Ausbildung sind die Inhalte und erworbenen Qualifikationen deutlich größer, als bei der kurzen Umschulung. Die Perspektiven innerhalb der Deutschen Bahn sind dann deutlich besser und es stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen.
Die Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum/zur Zugbegleiter/Zugbegleiterin umfasst verschiedene Inhalte, wie:
- Verkehrsgeografie
- Wissensvermittlung zum Tarifsystem
- Dienstleistung
- Erste Hilfe
Bei der dreijährigen Ausbildung im Verkehrsservice werden zudem vermehrt technische Inhalte vermittelt.
Bei den privaten Bahnunternehmen in Deutschland können die Ausbildungsinhalte leicht abweichen.
Voraussetzung für die Umschulung ist ein abgeschlossener Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ideal sind Erfahrungen in einem Beruf, in dem es auf Serviceorientierung ankommt.
Zielgruppe für die Umschulung
Die Umschulung zum/zur Zugbegleiter/Zugbegleiterin ist für alle Menschen ideal, die gerne direkten Kontakt mit anderen Menschen haben und über eine hohe Serviceorientierung verfügen. Da es in diesem Beruf immer wieder zu Konflikten kommt, ist eine ausgeprägte Konfliktfähigkeit sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit von immensem Vorteil. Darüber hinaus wird von den künftigen Zugbegleiter/innen Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit erwartet. Wer darüber hinaus noch verantwortungsbewusst, flexibel und durchsetzungsfähig ist, bringt die idealen Voraussetzungen für diesen Beruf mit. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Förderung der Umschulung durch die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder die Rentenversicherung
Es gibt viele Möglichkeiten dafür, dass eine Umschulung gefördert wird. Die Agentur für Arbeit kann die Umschulung zum/zur Zubegleiter/Zugbegleiterin in einigen Fällen mit einem Bildungsgutschein fördern. Das ist dann der Fall, wenn jemand aus der Arbeitslosigkeit geholt werden kann, wenn eine sich ankündigende Arbeitslosigkeit vermieden werden kann oder wenn jemand einen fehlenden Berufsabschluss nachholen kann.
Es gibt auch Fälle, in denen die Berufsgenossenschaft für die Kosten einer Umschulung zum/zur Zugbegleiter/Zugbegleiterin aufkommt. Das ist dann der Fall, wenn jemand aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in seinen alten Beruf zurückkehren kann. Wenn Sie Ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können und auf eine mindestens 15-jährige Versicherung in der Rentenversicherung zurückblicken können, kann auch die Rentenversicherung die Kosten einer Umschulung tragen.
Anbieter der Umschulung zum/zur Zugbegleiter/Zugbegleiterin
Die Ausbildung zum/zur Zugbegleiter/Zugbegleiterin machen Sie direkt bei der Deutschen Bahn bzw. bei privaten Unternehmen des Zugverkehrs.
Alternativen: Quereinstieg, Weiterbildung und Fortbildung
Die Umschulung zum/zur Zugbegleiter/Zugbegleiterin ist ein klassisches Angebot für Quereinsteiger. Nach der Umschulung haben Sie die Möglichkeit sich innerhalb der Deutschen Bahn weiterzubilden.
Verwandte Bereiche der Umschulung zum/zur Zugbegleiter/Zugbegleiterin als Fernstudium
Die Wilhelm Büchner Hochschule bietet einen Fernlehrgang zum Thema Leit- und Sicherungstechnik an, das mit einem Zertifikat abschließt. Der Lehrgang befindet sich auf Bachelorniveau, kann aber auch ohne Abitur absolviert werden. Der Lehrgang dauert zwölf Monate und findet berufsbegleitend statt.