Weiterbildung zum / zur Zwangsverwalter/in

Zu der Hauptaufgabe des Zwangsverwalters gehört es, Mieteinnahmen oder Pachten von Gläubigern einzuziehen. Diese Einnahmen muss er so verwalten, dass das Objekt weiterhin bewirtschaftet werden kann und die Werterhaltung gesichert ist.

Für diese Tätigkeit sind Fachkenntnisse im Grundstücksrecht, Mietrecht, Steuerrecht, öffentlichen, Recht und in der Buchhaltung wichtig. Auch ein entsprechendes Wissen in den Themen Zivilprozessrecht und Vollstreckungsrecht sind von Vorteil. Schließlich kann es auch zur Zwangsversteigerung eines Hauses kommen. Wenn der Schuldner nicht zur Zahlung bereit ist, kann der Zwangsverwalter / die Zwangsverwalterin das Wohnobjekt durch einen Gerichtsvollzieher und einen Anordnungsbeschluss räumen lassen. Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch der Umgang und die Kommunikation mit den Gläubigern eine wichtige Rolle.

In der Zwangsverwaltungsordnung ist genau geregelt, welche Personen den Beruf ausüben dürfen. Das sind natürliche Personen, die geschäftskundig sind und über eine Büroausstattung zur Ausübung der Tätigkeit verfügen.

Wichtig zu wissen: Der Zwangsverwalter bzw. die Zwangsverwalterin muss über eine Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit verfügen. Die Deckung dafür muss mindestens 500.000 € betragen.

 

Für welche Berufe bietet sich eine Weiterbildung zum / zur Zwangsverwalter/in?

Die Fortbildung eignet sich für Berufsgruppen aus der Verwaltung und dem kaufmännischen Umfeld. Sie haben bereits Kenntnisse in dem Verwaltungswesen und der Volks- und Betriebswirtschaftslehre. Für die Weiterbildung zum / zur Zwangsverwalter/in kommen zum Beispiel folgende Berufe in Frage:

  • Immobilienverwalter/in
  • Immobilienkauffrau/mann
  • Beamter / Beamtin in der Justizverwaltung
  • Verwaltungsfachangestellte/r

Zudem richten sich die Kurse an Mitarbeiter und Neueinsteiger in Zwangsverwaltungsbüros. Bei etwaigen gesetzlichen Änderungen werden den Seminarteilnehmern die Neuerungen vermittelt.

 

Aufbau und Inhalt der Weiterbildung

Der Aufbau der verschiedenen Weiterbildungsangebote unterscheidet sich nach der Dauer, dem Umfang und gegebenenfalls dem Vorwissen und der Erfahrung der Teilnehmer. Die Inhalte der einzelnen Fortbildungen ähneln sich im Grundlegenden. Zunächst werden Ihnen die Grundlagen der Zwangsverwaltung sowie der Rechnungslegung und Buchführung vermittelt. In diesem Zusammenhang lernen Sie auch den gesamten Ablauf der Zwangsverwaltung kennen. Weitere Themen sind zum Beispiel die Zwangsversteigerung und das Mietrecht.

 

Berufliche Möglichkeiten nach einer Weiterbildung zum / zur Zwangsverwalter/in

Der Zwangsverwalter bzw. die Zwangsverwalterin ist selbstständig tätig. In der Regel wird er im Zuge eines Zwangsverwaltungsverfahrens vom Gericht bestellt. Dieses setzt auch das Gehalt des Zwangsverwalters fest.

Diese Weiterbildung wird beispielsweise angeboten von:

  • UNIVERSUM Private Berufsbildungs-AKADEMIE GmbH: Weiterbildung für tätige Zwangsverwalter in Leipzig – zur Webseite
  • Bundesverband Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e. V.: Zwangsverwaltung mit Zertifikat zum Nachweis und Erwerb besonderer Kenntnisse und Geschäftskunde nach § 1 ZwVwV in Schönbeck Rattey – zur Webseite

 

Verwandte Weiterbildungsmöglichkeiten per Fernstudium

Bei der Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) können Sie einen Fernlehrgang zum / zur geprüften Haus- und Grundstücksverwalter/in belegen. Dieser dauert 13 Monate und enthält neben den Studienbriefen vier praktische Fallstudien. Dabei können Sie das theoretische Wissen zur Anwendung bringen. Die Themen des Fernstudiums sind unter anderem:

  • immobilienbezogenes Recht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Mietverwaltungspraxis und
  • Eigentumsversammlung

Außerdem ist in den Kosten für den Fernkurs die Software WISO Hausverwalter Professional inbegriffen. Einen ähnlichen Fernlehrgang können Sie auch bei ILS absolvieren. Dieser hat die gleiche Bezeichnung und daher ähnliche Inhalte.

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