Weiterbildung vs. Ausbildung: Pro und Contra

Weiterbildung oder AusbildungWeiterbildung und Ausbildung sind zwei unterschiedliche Bildungswege, die sich grundsätzlich unterscheiden. Während mit der Ausbildung im Allgemeinen die Erstausbildung gemeint ist, also die erste Berufsausbildung wie eine Lehre oder ein Studium, so sind mit Weiterbildung grundsätzlich alle zusätzlichen Bildungsmaßnahmen gemeint, die der Erstausbildung folgen.

Weiterbildungen umfassen damit weitaus mehr Bildungsmaßnahmen als Erstausbildungen, von der kurzen Fortbildung über Seminare oder Kongresse bis hin zum Zweit-, Promotions- oder Aufbaustudium. Auch ein Masterstudium kann bereits als Weiterbildung aufgefasst werden, wenn Sie zwischen Ihrem Bachelorabschluss und Ihrem Masterstudium ein paar Jahre lang gearbeitet haben und schon Berufspraxis erworben haben.

Zusammengefasst handelt es sich bei der Ausbildung also grundsätzlich um die Erstausbildung, wohingegen Weiterbildungen für Personen angeboten und von Personen wahrgenommen werden, die bereits eine Berufsausbildung haben und in der Regel auch schon über berufliche Praxis verfügen.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen. So zählen Umschulungen vom Arbeitsamt zu den Weiterbildungen, aber diese richten sich des öfteren an gering oder gar noch gar nicht qualifizierte Arbeitnehmer.

  • Was ist nun besser, eine Ausbildung oder eine Weiterbildung?

 

Lächelnde Köchin in Arbeitskleidung mit einem roten Pfeil nach oben

Wie ist Ihre persönliche Situation?

Die Frage, ob eine Ausbildung oder eine Weiterbildung besser ist, lässt sich nicht allgemein beantworten, denn die Antwort ist für jede einzelne Persönlichkeit mit ihrer eigenen Ausbildungs- und Erwerbsbiographie eine andere.

Sehen wir uns einige Extreme an:

  • 1. Sie haben Ihr Abitur mit einem Einserschnitt geschafft, dann in München, Hamburg oder Frankfurt Jura oder BWL studiert.
    Während des Studiums verbrachten Sie je ein Auslandssemester in Oxford und Harvard und leisteten Sie Praktika bei renommierten Beratungsunternehmen oder Kanzleien in Tokio, New York und London ab und promovierten noch vor dem 2. Staatsexamen in einem wirtschaftsjuristischen Thema mit internationalem Bezug. Ihr Referendariat – bereit die erste Weiterbildung Ihrer Bilderbuchkarriere – leisteten Sie als Juniorpartner bei einer Wirtschaftsprüfer- und Beratungskanzlei ab, danach stiegen Sie hier als Partner ein.
    Nun ist für Sie eine Entsendung nach China im Gespräch und Sie nehmen bei einer bekannten Sprachschule Privatstunden in Chinesisch. Diese zählen als Weiterbildungsmaßnahme, die Kosten dafür können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sie werden nach Ihrer glanzvollen bisherigen Ausbildung und Karriere in Zukunft sicher nur vereinzelte Weiterbildungen in Anspruch nehmen, aber niemals eine von Grund auf neue Ausbildung.
  • 2. Sie haben das Abitur mit einem mittleren Schnitt abgeschlossen und danach ein Studium der Politik- und der Religionswissenschaft begonnen.
    Dieses haben Sie vor der Zwischenprüfung abgebrochen und sich seitdem mit Kellnern und Taxifahren über Wasser gehalten. Auf Dauer reicht Ihnen das Geld aus diesen Gelegenheitsjobs doch nicht ganz und Sie schauen, was Sie noch machen könnten, um auf dem primären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
    Ein neues Studium oder die Vollendung Ihres bisherigen Studiums kommt für Sie finanziell und motivationsmäßig nicht mehr in Frage, so dass Sie die Agentur für Arbeit ansprechen. Diese bietet Ihnen im Programm „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ eine Umschulung zum Computer Fachwirt an, also eine Weiterbildung.
    Da Sie sich mit Computern ganz gut auskennen, entscheiden Sie sich dafür und arbeiten danach als selbständiger Webdesigner. Sie haben also von einer Weiterbildung profitiert, die die Arbeitsagentur bezahlt hat. Im Prinzip war diese Weiterbildung Ihre erste abgeschlossene Ausbildung.
  • 3. Sie haben Ihren qualifizierten Mittelschulabschluss nicht geschafft und nicht zuletzt deshalb auch keinen Ausbildungsplatz bekommen.
    Sie hängen deshalb völlig in der Luft und halten sich als ungelernter Lagerist über Wasser. Als die Firma schließt leben Sie erst von Arbeitslosengeld I (ALG I), später dann von ALG II, besser bekannt als Hartz IV. Mit dem Programm WeGeBAU für gering oder gar nicht qualifizierte Arbeitnehmer machen Sie eine Umschulung zum Logistikfachwirt und fangen bei einem Paketzusteller im Lager an.
    Wie im Fall 2 haben Sie von einer Weiterbildung profitiert, die Ihnen die Arbeitsagentur bezahlt hat. Doch auch diese Weiterbildung war im Prinzip eine Erstausbildung, die Grenzen fließen also in manchen Fällen.

Ihre persönliche Situation

Die drei geschilderten Fälle waren natürlich allesamt völlige Extremfälle, mit der Bilderbuchkarriere einer Überfliegerin auf der einen Seite, des abgebrochenen brotlosen Studenten irgendwo in der Mitte und mit der Karriere sogar ohne Schulabschluss ganz am anderen Ende. Sie werden sich sicherlich irgendwo dazwischen finden, haben vermutlich eine Ausbildung hinter sich oder sind dabei oder haben ein Studium absolviert. In diesem Fall brauchen Sie keine weitere Ausbildung, denn Sie haben ja bereits einen Berufsabschluss.

Je nachdem, wo Sie beruflich noch hin wollen und wie ehrgeizig Sie sind, können Sie aber vielleicht noch die eine oder andere Weiterbildung anfügen, die Ihnen hilft, besser bezahlte und interessantere Jobs mit mehr Verantwortung zu finden.
Haben Sie dagegen vielleicht Ihre Ausbildung abgebrochen, sind niedrig oder gar nicht qualifiziert, aber damit auch nicht zufrieden, dann ist eine Weiterbildung über das Arbeitsamt oder sogar noch eine Erstausbildung für Sie von Interesse – wenn Sie noch jung genug sind, also etwa unter 25 Jahren alt.

personenzentrierte gesprächsführung kursLassen Sie sich beraten

Sehen Sie sich einfach an, wo Sie stehen und überlegen Sie, was Sie interessiert und was für Sie in Frage kommt, eher eine (Erst)Ausbildung oder eher eine Weiterbildungsmaßnahme, das ist immer der erste Schritt. Und dann gehen Sie zur Arbeitsagentur und lassen Sie sich beraten. Wenn Sie sich beruflich verbessern und mehr aus Ihrem Leben machen wollen, dann wird Ihnen die Arbeitsagentur unter einigen Voraussetzungen immer prinzipiell dabei behilflich sein.

Wichtig ist, dass Sie verstehen, wie die Arbeitsagentur tickt. Wichtigstes und höchstes Ziel für Ihren Betreuer ist immer, Sie dauerhaft und stabil in einen sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bringen. Wenn Sie überzeugend darlegen können, dass Ihre Ausbildung oder Ihre Weiterbildung hierzu verhilft, dann haben Sie schon gute Karten!