Weiterbildung bei Selbständigen steuerlich absetzen: So geht’s

Viele Beschäftigte möchten sich weiterbilden und auch betriebsinterne Fortbildungen sind heutzutage fast schon ein fester Bestandteil in Unternehmen. Übernimmt Ihr Arbeitgeber jedoch diese Kosten nicht, fragen Sie sich bestimmt, wie Sie diese finanzieren sollen. Nicht jeder hat die finanziellen Mittel dazu. Doch es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer: Sie können die Kosten für die Weiterbildung steuerlich absetzen. Wie genau Sie da verfahren müssen, erfahren Sie nachfolgend.

 

Welche Kurse / Seminare können abgesetzt werden?

Steuerrechtlich relevant sind alle Fortbildungen, die Sie nach Ihrer abgeschlossenen Ausbildung besuchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es längere Umschulungen, Abendschulungen, kürzere oder Wochenend-Seminare sind. Wichtig ist, dass sie mit dem Beruf zutun hat z. B. um sich beruflich weiterzuentwickeln, aufzusteigen etc. Sie können Umschulungen ebenfalls steuerlich geltend machen, da Sie dadurch einen neuen Beruf erlernen.

Sie können jedoch allgemein folgende Kosten und Ausgaben von der Steuer absetzen:

  • Seminare und Schulungen bzw. Fortbildungen in einem Beruf, den Sie bereits erlernt haben
  • Folge- bzw. Zweitstudien, die in einem Zusammenhang mit dem Beruf stehen, den Sie neu erlernen möchten
  • Umschulungen, wenn Sie den Beruf wechseln möchten

 

Sind Sie selbstständig, können entstandene Kosten ebendieser Bildungswege als Betriebskosten abgesetzt werden. Sind Sie Arbeitnehmer können Sie diese Ausgaben unter dem Punkt Werbungskosten geltend machen. Dazu müssen Sie jedoch zuvor selbst die Kosten für diese Maßnahmen bezahlt haben und nicht Ihr Arbeitgeber.

Es gibt noch weitere Kosten, die Sie von der Steuer unter Anlage N in der Steuererklärung absetzen können:

  • Heimisches Arbeitszimmer, wenn Sie dort für die Schulungen etc. etwas bearbeiten müssen
  • Die zu der Weiterbildung zugehörigen Arbeitsmaterialien
  • Die Gebühren für die Kurse, Weiterbildungen etc. sowie Prüfungsgebühren
  • Die Fahrten zum und vom Schulungsort bzw. evtl. anfallende Hotelkosten
  • Verpflegungskosten

 

Sie können dem Finanzamt zur Glaubwürdigkeit Belege des Seminars bzw. der Schulung einreichen, oder eine Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber, dass die Fortbildung mit Ihrem Job zusammenhängt und erforderlich ist. Des Weiteren sollte dort vermerkt sein, ob Ihr Arbeitgeber die Kosten übernimmt, oder nicht. Falls ja, muss die Höhe der Kosten auch vermerkt sein.

Pauschale für Fortbildungskosten
Die Fortbildungskosten können komplett abgesetzt werden, für Arbeitnehmer gilt eine Pauschale ohne Belege von bis zu € 1.000,00 (hier gilt es, dies glaubhaft an das Finanzamt zu übermitteln). Die Pauschale wird unaufgefordert in Ihrer Lohnabrechnung berücksichtigt. Zuätzlich können Sie noch € 0,30 pro gefahrene km absetzen.

 

Wie sieht es mit anschließendem privaten Urlaub aus?

Wenn Sie zum Beispiel ein Seminar in Düsseldorf haben, wohnen jedoch in Berlin und hängen deshalb anschließend noch ein paar Tage Urlaub dran, haben Sie zum Teil berufliche, aber auch private Kosten. Früher konnte man diese Kosten gar nicht absetzen. Heutzutage ist es so, dass Sie mit einem klaren Nachweis die Kosten für das Seminar als Werbungskosten anteilig, sowie die Reisekosten mit Übernachtung absetzen können.

 

Geltendmachung von Weiterbildungskosten während der Elternzeit oder bei Arbeitslosigkeit

Sind Sie gerade in Elternzeit oder auf Arbeitssuche und besuchen währenddessen Fortbildungen oder Seminare, um Ihre beruflichen Chancen zu verbessern? Dies stellt kein Problem dar. Die dadurch entstandenen Kosten können Sie unter dem Punkt Werbungskosten mit angeben.

 

Kosten für Übernachtungen und Verpflegung

Besuchen Sie die Weiterbildungsstätte pro Woche nur ein oder zwei Tage, oder befinden Sie noch innerhalb der ersten drei Monate der Weiterbildung? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Pauschale für Verpflegung wie folgt anzugeben:

  • Pro An- und Abreisetag € 14,00
  • Sind Sie täglich mehr als acht Stunden auf der Fottbildung und anschließend zu Hause, pro Tag € 14,00
  • Jeder Tag mit Übernachtung € 28,00

 

Die Übernachtungskosten können Sie nach Rechnung absetzen. Die anteilig beinhalteten Verpflegungskosten müssen abgezogen werden. Sind keine Kosten für Verpflegung auf der Rechnung vermerkt, müssen Sie entsprechende Beträge wie folgt abziehen:

  • Für das Frühstück € 5,60
  • Für Mittagessen € 11,20
  • Und für das Abendessen € 11,20

 

Kosten für ein Arbeitszimmer

Falls Sie nach einer Fortbildung das Erlernte noch aufarbeiten müssen, oder nachträglich noch lernen müssen, sind maximal € 1.250,00 pro Jahr für Ihr Arbeitszimmer in Ansatz zu bringen. Die einzige Voraussetzung: Sie haben keinen anderen Arbeitsplatz für diese Arbeiten.

 

Und wie sieht es mit PC, Software oder Lehrbüchern aus?

Sie können Ihre Fachbücher, Software, Laptop bzw. PC, Schreibwaren etc. genauso von der Steuer absetzen wie Arbeitsmittel. Hier können Sie einen Betrag von bis zu € 952,00 inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Ihrer Steuererklärung ansetzen.

 

Internet und andere Kommunikationsmöglichkeiten

Es zählen nicht nur Gebühren wie z. B. für eine Bibliothek sondern auch für Internet und Telefon. Dafür können Sie problemlos eine Pauschale von € 20,00 pro Monat absetzen. Gesetzlich haben Sie zwar keinen Anspruch darauf, aber meistens wird sie von den Ämtern anerkannt. Geben die Gebühren einfach mit in Ihrer Steuererklärung an. Zu befürchten haben Sie dabei nichts.

 

Was ist, wenn Sie einen Kredit für die Weiterbildung aufnehmen mussten?

Mussten Sie einen Kredit aufnehmen, da die Fortbildung ganz besonders teuer war, können Sie auch in diesem Fall etwas von der Steuer absetzen. Zusätzliche Kreditgebühren und Zinsen sind unter Werbungskosten einzutragen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie allein durch die Kreditrückzahlung keine Steuervorteile haben.