Viele Beschäftigte möchten sich weiterentwickeln privat, aber auch beruflich. Neues lernen ist für viele wichtig. Dabei wissen viele nicht, dass sie einen Anspruch darauf haben, denn nur 2% von etwa 77% aller Beschäftigten nehmen den Bildungsurlaub tatsächlich. Gründe dafür sind auch, dass die Meisten gar nicht wissen, wie sie diesen beantragen sollen, oder kennen die Freistellungsansprüche nicht. Andere wiederum befürchten, dass sich das nachteilig auf den Job, oder auch auf das Privatleben auswirken könne.
Hierbei ist Organisation und Zeitmanagement sehr wichtig. Um alles unter einem Hut zu bekommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist unter anderem der Bildungsurlaub. Damit Sie nicht im Dunkeln tappen, haben wir das Wichtigste über dieses Thema für Sie zusammengestellt.
Wo gilt der Anspruch auf Weiterbildungsurlaub?
Sie haben in insgesamt 14 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmerinnen. Hierbei müssen Sie beachten, dass sich manche Bezeichnungen für diesen Urlaub unterscheiden. So wird der Weiterbildungsurlaub in verschiedenen Bundesländern zum Beispiel als Bildungszeit, oder Bildungsfreistellung bezeichnet. Sie haben in diesen Bundesländern Anspruch auf Weiterbildungsurlaub:
- Berlin
- Bremen
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Hessen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein Westfalen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Momentan sind die Bundesländer Bayern sowie Sachsen die Einzigen, wo kein gesetzlicher Anspruch auf einen Weiterbildungsurlaub besteht. Jedoch gibt es vereinzelt Gewerkschafts-Tarifverträge, in denen ein Bildungsurlaub festgelegt ist.
Was versteht man eigentlich unter Weiterbildungsurlaub?
Ein Bildungsurlaub ist ein vom Arbeitgeber bezahlter Urlaub für eine Weiterbildung der jeweiligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In 14 Bundesländern haben Beschäftigte gesetzlichen Anspruch auf diesen Urlaub. Dieser wird sogar zusätzlich zum üblichen Urlaubsanspruch gegeben. Die Tage für die Bildungszeit werden also nicht mit dem normalen Erholungsurlaub verrechnet. In welchem Bereich Sie sich weiterbilden möchten, muss nicht unbedingt mit Ihrem Beruf zusammenhängen.
Gibt es Voraussetzungen für einen Weiterbildungsurlaub?
Zuerst einmal muss der Anspruch auf diesen Urlaub in Ihrem entsprechenden Bundesland gegeben sein. Des Weiteren müssen Sie ein Seminar auswählen, welches als Weiterbildung angesehen wird.
Welche Seminare werden anerkannt?
Das Thema für das Seminar braucht nicht im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Sie können zum Beispiel zwischen fachlichen Weiterbildungen, Sprachkursen, persönlichkeitsbildenden, oder politischen Seminaren wählen. Das Spektrum ist hier breit gefächert. Allerdings muss das Seminar als Weiterbildungsurlaub anerkannt sein. Sie können auch Seminare zu unterschiedlichen Themen bei Gewerkschaften, oder dem DGB-Bildungswerk finden.
Auf wieviel Tage Weiterbildungsurlaub bestehen Anspruch?
Üblicherweise stehen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen fünf Tage in einem Jahr, oder auch 10 Tage in einem Zeitraum von zwei Jahren zu.
Wie sieht es bei Teilzeitkräften mit Bildungsurlaub aus?
Auch wenn Sie Teilzeit arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf Weiterbildungsurlaub. Jedoch fällt dieser geringer aus, da Sie evtl. keine fünf Tage in der Woche arbeiten. Arbeiten Sie zum Beispiel nur an drei Tagen in der Woche, haben Sie auch nur drei Tage Anspruch auf Weiterbildungsurlaub.
Variiert Ihre Anzahl an Arbeitstagen pro Woche, wird der Anspruch individuell ermittelt. Hierbei wird das Verhältnis Ihrer Wochenstunden mit denen von Vollzeitbeschäftigten berechnet.
Und wie sieht es mit Studierenden und Auszubildenden aus?
Hierfür gelten in einigen Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen. Zum Beispiel gibt es in Hessen und NRW nur Bildungsurlaub, wenn dieser politischer Natur ist. Im Bundesland Thüringen bekommen Auszubildende grundsätzlich drei Tage.
Wie wird der Weiterbildungsurlaub bezahlt?
Der Arbeitgeber zahlt während dieses Urlaubs Ihr Gehalt ganz normal weiter aus. Allerdings müssen Sie dann die Kosten für das Seminar bzw. den Kurs inklusive allen damit zusammenhängenden Kosten selber tragen. Doch seien Sie unbesorgt, denn Sie können diese Kosten steuerlich geltend machen.
Wie man Bildungsurlaub richtig beantragt
Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Bildungsurlaub beantragen können? Dazu sei erwähnt, dass die Anträge in den Bundesländern leicht variieren können. Die nachfolgenden Schritte erklären, wie Sie den Urlaub richtig beantragen.
1. Prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Bundesland Anspruch auf Bildungszeit bzw. Bildungsurlaub haben. Beachten Sie, dass in diesem Fall der Ort der Arbeitsstätte zählt, nicht der des Wohnsitzes. Bitte überprüfen Sie ebenfalls die Anzahl der freien Tage, auf die Sie gesetzlichen Anspruch haben.
2. Finden Sie unbedingt eine in Frage kommende Veranstaltung. Es ist sehr wichtig, dass das Seminar bzw. der Kurs dem Weiterbildungsgesetz entspricht. Es gibt in einigen Bundesländern entsprechende Daten und Listen, wo Sie geeignete Seminare finden. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Seminar anerkannt ist, holen Sie sich besser eine Bestätigung vom Veranstalter ein. So vermeiden Sie Differenzen mit Ihrem Arbeitgeber. Denken Sie daran, dass der Weiterbildungsurlaub nicht unbedingt mit Ihrem Job zusammenhängen muss. Politik und Kultur werden ebenso gefördert und dürfen als Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch genommen werden.
3. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt über die Bildungszeit, denn Sie müssen den Weiterbildungsurlaub rechtzeitig vorweg beantragen. Welche Antragsfristen gelten, kann für jedes Bundesland unterschiedlich sein. Normalerweise liegen die Fristen jedoch bei 4 bis 8 Wochen. Wichtig ist auch, dass Ihr Bildungsurlaub von Ihrem Arbeitgeber genehmigt sein muss. Er kann Ihnen auch aus betrieblichen Gründen diesen Urlaub verweigern. Diese wären zum Beispiel ein eiliger Auftrag, ein wichtiges Projekt, oder vorrübergehender Personalmangel. Ist die Ablehnung unberechtigt, kann es von Vorteil sein, eine Berufs-Rechtsschutzversicherung zu haben, um Ihren Anspruch geltend zu machen und durchzusetzen.
Was ist, wenn der Weiterbildungsurlaub abgelehnt wurde?
Wurde Ihr Bildungsurlaub aus bestimmten Gründen nicht genehmigt, gibt es die Möglichkeit, diesen auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen und diesen dann in Anspruch zu nehmen. Das ist aber nur der Fall, wenn durch den Arbeitgeber die Freistellung widerrufen oder abgelehnt wurde. Damit Sie den Urlaub überhaupt übertragen können, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären. Ansonsten wird Ihr Anspruch verfallen. Dies ist jedoch wiederum von Bundesland zu Bundesland verschieden. Informieren Sie sich dementsprechend rechtzeitig. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einen längeren Kurs, oder zwei aufeinanderfolgende Kurse zu besuchen. Voraussetzung ist, dass diese inhaltlich zusammenhängen. Nun steht Ihrem Bildungsurlaub eigentlich nichts mehr im Wege.