Wer Hartz 4/ Bürgergeld empfängt, befindet sich in aller Regel in einer ungünstigen Lage: Finanzielle Not, die Abhängigkeit von staatlichen Zuschüssen und die Kontrollen durch das Jobcenter nicht nur nicht angenehm, sondern erzeugen vielfach eine von Bedrohung, Stress und Leid geprägte Lebenssituation. Nicht selten kommt in dieser Situation der Wunsch nach Weiterbildung auf, um der bisherigen Lage durch die Qualifizierung für neue Arbeitstätigkeiten zu entgehen. Doch ist das überhaupt möglich? Ob im Rahmen des Hart-4-Empfangs eine Weiterbildung absolviert werden kann, was dabei zu beachten ist und in welchen Fällen Förderungen durch das Jobcenter oder andere Stellen möglich sind, soll nachfolgend geklärt werden.
Darf ich mit Hartz 4 an einer Weiterbildung teilnehmen?
Tatsächlich ist die Sorge um die rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Teilnahme an einer Weiterbildung während des ALG-2-Bezugs gerechtfertigt: Nur in bestimmten Fällen wird das Arbeitslosengeld für den Zeitraum der Weiterbildung weiterhin ausgezahlt. Zunächst müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Hartz 4 weiterhin erfüllt sein. Konkret bedeutet das, dass folgende Kriterien bejaht werden müssen:
- Arbeitslosigkeit
- Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit
- Anwartschaftszeit erfüllt
- festgestellte Bedürftigkeit
Liegen diese Kriterien weiterhin vor, was bei unveränderter beruflicher Lage und bisherigem ALG-2-Bezug in der Regel der Fall ist, besteht die prinzipielle Möglichkeit, den Bezug während der Weiterbildung fortzusetzen. Neben der Erfüllung der Grundvoraussetzungen ist hierfür jedoch die Anmeldung der Weiterbildung nötig: Da Sie für den Zeitraum der Weiterbildung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie dem Jobcenter mitteilen, dass Sie beabsichtigen, an der jeweiligen Weiterbildung teilzunehmen.
Habe ich ein Recht auf eine finanzierte Weiterbildung?
Für die Praxis wesentlich relevanter ist jedoch die Frage nach Genehmigungen und Finanzierungen durch das Jobcenter. Wer Hartz 4/Bürgergeld bezieht, ist in der Regel nicht in der Lage, eine Weiterbildung selbst zu finanzieren – schließlich liegt in einem solchen Fall eine finanzielle Bedürftigkeit vor, die das Anlegen finanzieller Reserven verunmöglicht. Ferner erhalten nur diejenigen Menschen Hartz 4, die nicht über nennenswerte ersparte Geldmittel verfügen. In der Praxis ist die Teilnahme an einer Weiterbildung während des ALG-2-Bezugs also von der Förderung durch das Jobcenter abhängig.
Dieser Umstand bindet Menschen, die Hartz 4/Bürgergeld empfangen und eine Weiterbildung anstreben, noch stärker an das Jobcenter und die sie dort betreuende Person. Jede angestrebte Maßnahme muss vom Betreuer bzw. der Betreuerin genehmigt werden. Das wiederum geschieht nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und die Weiterbildung die Chancen auf einen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt deutlich erhöht. Die Auswahl geeigneter Weiterbildungen erfolgt in der Regel gemeinsam mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer nach eingehender Beratung.
Ein genereller Anspruch auf finanzielle Förderung besteht damit nicht. Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen werden Umschulungen, Weiterbildungen und sog. Anpassungsweiterbildungen, die das bisherige berufliche Wissen und Können an den neuesten Stand der Technik und geänderte Umstände der Berufsausübung anpassen, jedoch in der Regel gefördert. Aufstiegsweiterbildungen werden hingegen nicht durch das Jobcenter finanziert. In diesem Falle besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu erhalten und die Weiterbildung so zu finanzieren.
Weiterhin ist zu beachten, dass nur Weiterbildungen bei zertifizierten Anbietern gefördert werden können. Die Förderung erfolgt dabei in aller Regel durch einen sog. Bildungsgutschein. Hierbei handelt es sich um die Zusage, die Kosten für eine bestimmte Weiterbildung mit einem klar definierten Ziel innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu übernehmen. Dieser Bildungsgutschein kann beim Anbieter der Weiterbildung eingelöst werden. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur, sodass Sie sich nicht selbst um die Zahlung kümmern müssen.
Ändert sich durch die Weiterbildung etwas an meiner Hartz-4-Berechnung?
Die Höhe des Leistungsbezugs ändert sich durch die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nicht. Es ist jedoch zu beachten, dass jeder Tag, den Sie mit der Weiterbildung verbringen, nur zur Hälfte auf die Gesamtbezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet wird. Diese Regelung soll dazu führen, Weiterbildungen attraktiver zu machen und die Qualifizierungsmotivation zu erhöhen. Sie profitieren also nicht nur durch die Kenntnisse, die Sie im Rahmen der Weiterbildung erwerben, sondern auch dadurch, dass sich die Gesamtbezugsdauer effektiv verlängert. Sie müssen daher nicht befürchten, Ihre finanzielle Lage durch die Teilnahme an der Weiterbildung mittelfristig zu verschlechtern.
Eine Weiterbildung während des Hartz-4/ Bürgergeld-Bezugs lohnt sich damit gleich doppelt, da sie nicht nur die Chancen auf die Vermittlung in einen Job erhöht, sondern auch die Periode, innerhalb derer ein gesetzlicher Anspruch auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld besteht, verlängert. Begeben Sie sich in eine Weiterbildung, sichern Sie Ihre Lage auf doppeltem Wege ab – durch die mittelfristige Verlängerung des Anspruchs sowie durch die langfristig verbesserten Berufsaussichten.
Das gilt jedoch ausschließlich für Weiterbildungen, die durch das Jobcenter genehmigt und gefördert werden. Wollen Sie hingegen privat an einer Weiterbildung teilnehmen, die Sie selbst finanzieren, entstehen hinsichtlich der Gesamtbezugsdauer keine Vorteile.
Fazit: Weiterbildungen und Hartz 4
Festzuhalten bleibt, dass prinzipiell die Möglichkeit besteht, während des ALG-2-Bezugs an einer Weiterbildung teilzunehmen. Die Teilnahme ist jedoch mit dem Jobcenter abstimmungspflichtig, da während dieses Zeitraums keine Vermittlung in einen Job erfolgen kann. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Förderung der Weiterbildung mittels Bildungsgutschein. Hierfür muss eine Genehmigung des Betreuers bzw. der Betreuerin eingeholt werden, die von der Art der angestrebten Weiterbildung sowie von den zu vermutenden Auswirkungen der Weiterbildung auf die Vermittlungsfähigkeit abhängig ist.
Wird eine Weiterbildung genehmigt und durch das Jobcenter finanziert, wird der Bezug des Arbeitslosengeldes unverändert fortgesetzt. Darüber hinaus profitieren Sie davon, dass nur die Hälfte der Weiterbildungstage auf die Gesamtbezugsdauer angerechnet wird.