29. März 2024
Minijob und Weiterbildung

Weiterbildung und Minijob vereinen – diese 7 Punkte müssen Sie beachten!

Wer eine Weiterbildung mit einem Minijob vereinen will, achtet idealerweise auf verschiedene Kriterien. Diese können zum Gelingen beitragen, Erfolge sichern und berufliche Schwierigkeiten vermeiden. Was ist relevant, um eine geringfügige Beschäftigung mit der Bildung zuverlässig unter einen Hut zu bekommen? Die folgenden 7 Punkte können helfen.

 

1. Was gilt als Weiterbildung?

Bevor es um die Vereinbarkeit von einem Minijob mit einer Weiterbildungsmaßnahme geht, sind die Grundlagen wichtig. Was ist als Bildungsmaßnahme zu verstehen? Dabei kann eine solche Maßnahme in zwei Punkte unterschieden werden: allgemeine und berufliche Weiterbildung.

Die allgemeine Bildung umfasst hauptsächlich eine Erweiterung der Kenntnisse in Eigenregie. Hier steht keine offiziell anerkannte Institution im Fokus, die eine spezifische Qualifizierung oder Zertifikate ausstellt. Vielmehr eignen sich die jeweiligen Personen die Kompetenzen eigenverantwortlich an. Dadurch unterscheidet sich die Durchführung zeitlich und finanziell von beruflichen Maßnahmen.

Solche berufsspezifische Weiterbildungen gehen mit wesentlichen Nachweisen einher, um sich auf professioneller Ebene qualifizieren zu können. Für Minijobber ist eine derartige Bildungsvariante eine wertvolle Chance, um auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu erscheinen. Hierbei ist eine detailliertere Aufschlüsselung der einzelnen Formen zur Definition nötig:

  • Fortbildung: Anpassung vs. Aufstieg
  • Umschulung: anerkannte Ausbildung vs. Neuorientierung
  • Know-how, d. h. »Learning by Doing« im Job

 

Viele Lehrgänge können bspw. online und im Internet sowie offline in anerkannten Kursen (Bsp.: IHK, Volkshochschule) stattfinden. Zusätzlich lässt sich bei einem anvisierten Studiengang zur Qualifizierung zwischen einem Fernstudium und einem Präsenzstudium differenzieren. In jedem Fall spielt die Form der Weiterbildung für den 450-Euro-Job und dessen Vereinbarkeit eine wesentliche Rolle. Wer über zeitliche Abläufe und die Planbarkeit im Bild ist, hat die Chance, die verfügbare Zeit bestmöglich ausnutzen zu können. Aber was zählt überhaupt als Minijob?

 

2. Was gilt als Minijob?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung zählt vor allem das Einkommen als Mittel zur Definition, aber auch die Arbeitszeit spielt eine Rolle. Die verschiedenen Einkommensstufen lassen sich prinzipiell in Geringverdiener, Minijobber und Personen im Niedriglohnsektor unterteilen. Was heißt das?

Die Bezeichnung „Geringverdiener“ liefert erste Hinweise auf die Bedeutung. Hier liegt der Verdienst im Monat unterhalb der mittleren Einkommen (d. h. max. 325 Euro). Dadurch gelten vorrangig Auszubildende, Teilnehmende des FSJ/FÖJ sowie Zivil-/Wehrdienstleistende als Geringverdienende. Der Begriff bezeichnet jene Arbeitende, deren Bezahlung zu gering ausfällt, um lebensnotwendige Kosten abzudecken (Bsp.: Medikamente, Mietkosten).

Minijobber und Berufstätige im Niedriglohnsektor lassen sich hinsichtlich des Gehalts ähnlich einstufen wie Geringverdiener. Der Hauptunterschied besteht bei all diesen Bezeichnungen vorwiegend im Kriterium der Arbeitszeit. Der Niedriglohnsektor kann bspw. Teilzeitbeschäftigte oder sogar Vollzeitberufstätige einschließen, die lediglich zu wenig Gehalt erhalten. Dagegen gelten für den Minijob präzisere, geringfügigere Grenzen. Was bedeutet das?

Wann ist einen Tätigkeit 'geringfügig'?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei maximal 450 Euro im Monat. Dabei ist die Arbeitszeit anhand vom Stundenlohn bemessen. Das heißt, Minijobber können bei einem Lohn von 10 Euro je Stunde höchstens 45 Stunden monatlich arbeiten. Das gilt für jene Minijobs, die längerfristig ausgeübt werden. Die Arbeitszeit ändert sich bei sog. kurzfristigen Jobs. Hier variiert das Monatsentgelt ggf., während innerhalb eines Kalenderjahres max. 70 Tage (3 Monate) die Tätigkeit erlaubt ist.

 

3. Finanzielle Fragen: Wer bezahlt die Bildung?

Damit die Weiterbildung im Einklang mit der geringfügigen Beschäftigung stattfinden kann, müssen die Finanzfragen geklärt sein. Normalerweise fehlt es im klassischen 450-Euro-Job an ausreichendem Einkommen, um die Fortbildungsmaßnahme zu finanzieren. In dem Fall kann das Arbeitsamt ein geeigneter Ansprechpartner sein. Die Arbeitsagentur bietet 3 Optionen zur Unterstützung an:

  • Bildungsprämie
  • Bildungsgutschein
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

 

Die Bildungsprämie richtet sich speziell an Geringverdienende. Die Form eines Bonus gewährt das Arbeitsamt vorrangig, wenn das Einkommen bei max. 20k Euro jährlich brutto liegt. Zusätzlich dürfen die wöchentlichen Arbeitsstunden nicht unter 15 liegen. Erfüllen Interessierte die Vorgaben, zahlt das Arbeitsamt im Höchstfall 500 Euro. Dabei beschränkt sich diese Summe gleichzeitig auf 50 Prozent der gesamten Bildungskosten. Das bedeutet, die Bildungsprämie gewährt höchstens 500 Euro bzw. 50 Prozent der Kosten.

Im Vergleich zur Bildungsprämie richtet sich der Bildungsgutschein vorwiegend an Erwerbslose. Minijobber können gleichfalls profitieren. Denn der Gutschein dient vor allem dem Zweck, eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder einen beruflichen Abschluss nachzuholen. In jedem Fall lassen sich damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Zuletzt eignet sich der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur für die individuelleren Bedürfnisse. Diese lassen sich hierbei besser berücksichtigen. Zugleich lässt sich ein Bildungsziel anstreben, um einer evtl. Arbeitslosigkeit zu entgehen (bspw. wenn eine Beförderung anvisiert wird, neue Aufgaben und Kompetenzen absehbar sind). Minijobber können ggf. mit einem derartigen Gutschein die Fähigkeiten leichter ausbauen, da die finanziellen Fragen besser geklärt werden können.

 

4. Was ist erlaubt?

Die gesetzlichen Vorgaben sind essenziell, damit der Minijob der Weiterbildung nicht im Wege steht. Daher lohnt es sich, den Arbeitgeber über die Bildungspläne zu informieren. Das verhindert mitunter Schwierigkeiten im Berufsalltag. Denn es ist ebenfalls wichtig, dass die Weiterbildungsmaßnahme den beruflichen Alltag nicht stört.

Ein Hindernis für die Vereinbarkeit kann außerdem eine sog. Hauptbeschäftigung darstellen. Das gilt umso mehr, je mehr Minijobs durchgeführt werden. Eine Weiterbildung ist in diesem Fall eine sog. „versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung„. Das gilt insbesondere, wenn es sich um eine betriebliche Maßnahme zur Berufsbildung oder Berufsausbildung ist (innerbetrieblich und außerhalb des Unternehmens).

Solche Bildungskurse überragen das Maß der Geringfügigkeit. Daher darf neben einer derartigen Weiterbildung lediglich ein einzelner 450-Euro-Minijob ausgeübt werden. Andernfalls (d. h. bei der Ausübung mehrerer Jobs, die zusammen die 450-Euro-Grenze übersteigen) gilt die vollständige Sozialversicherungspflicht. Das sollte bei sämtlichen Plänen berücksichtigt werden.

 

5. Zeitliche Fragen: Wann findet Weiterbildung statt?

Um einen Minijob mit der Qualifizierungsmaßnahme zu vereinen, spielt die Zeit ebenfalls eine Rolle. Wann finden die Lehrgänge statt? Lassen sich die Lernzeiten mit dem Job in Einklang bringen? In einigen Fällen können flexible Arbeitszeiten als ideale Modelle erscheinen. Sicherheit bringt hierbei ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Dieser kann ggf. eine Freistellung bewirken, um die Bildung zu ermöglichen. Dabei helfen Argumente, die untermauern, dass der Betrieb von den Kursen profitieren kann. Rechtlich ist von einem sog. Bildungsurlaub die Rede.

 

6. Familiäre Fragen: Verpflichtungen im Alltag mit Minijob und Weiterbildung bewältigen?

Neben der Zeitfrage und dem Geld sind die eigene Familie bzw. die Mitbewohnenden nicht zu unterschätzen. Welche Alltagsaufgaben erwarten Sie? Worauf müssen Sie täglich achten? Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen kosten Kraft und Zeit. Es bietet sich daher die Frage nach den Ressourcen an: Lässt sich der Minijob mit der Weiterbildung und dem Alltag kombinieren?

Geschlechtsunterschiede sind dabei längst bekannt. Oft betreuen Frauen die Kinder oder bewältigen die Hausarbeit, während Männer überwiegend die Karriere ausbauen. Solche klassischen Rollenstrukturen befinden sich im Umbruch, sind aber noch kein Alltag in den meisten Familien. Viele familiäre Termine und Notwendigkeiten können einen zusätzlichen Stressfaktor darstellen, der eine gute Organisation erfordert und die Vereinbarkeit erschwert.

 

7. Karriereleiter im Blick behalten?

Eine Qualifizierungsmaßnahme kann helfen, um die Kompetenzen im Job zu verbessern. Langfristig besteht die Option, den Minijob zu verlassen, die eigenen Berufschancen zu optimieren und den Verdienst zu steigern. Um die Fortbildung optimal mit dem 450-Euro-Job zu vereinen, lohnt sich die Überlegung, wohin der Karrierepfad führen soll.

 

Fazit: Darauf kommt’s bei Minijobs und Fortbildungen an!

Wer organisiert vorgeht und die Möglichkeiten kennt, kann einen Minijob als Sprungbrett nutzen und gleichzeitig an einer Qualifizierung teilnehmen. Dazu bedarf es jedoch einiger Absprachen mit dem Arbeitgeber im Joballtag und den Mitbewohnern im Familienalltag. Die Arbeitsagentur bietet letztlich solide Angebote, um auch finanziell alles zu bewältigen.