Weiterbildung abbrechen wegen neuen Job? So gehen Sie vor!

Es können etliche Gründe infrage kommen, die für den Abbruch einer Umschulungsmaßnahme sprechen. Dabei sollte grundsätzlich wohl überlegt sein, wann es sich lohnt, die Weiterbildung abzubrechen – und wann nicht. Eine neue Arbeitsaufnahme kann hierbei ein gewichtiges Argument sein. Wie Sie vorgehen, damit das vorzeitige Beenden der Maßnahme reibungslos klappt, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Umschulung abbrechen wegen Arbeitsaufnahme – was das für Sie bedeutet

Das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung u. a. mit einem sog. Bildungsgutschein. Einen solchen Gutschein können erwerbslose Menschen und/oder interessierte Berufstätige beantragen. Was passiert, wenn zum Zeitpunkt der Umschulung ein neuer Job losgeht? Der Abbruch der Bildungsmaßnahme wegen neuer Arbeit zählt zu den triftigen Beweggründen beim Jobcenter. Dadurch entstehen im Regelfall keine Probleme durch den vorzeitigen Stopp der Weiterbildung. Aber was ist ein glaubwürdiger Grund? Der folgende Abschnitt informiert über die Hintergründe.

 

Allgemeine Gründe für einen Abbruch der Weiterbildung

Die Agentur für Arbeit unterscheidet in puncto Qualifizierung mit Bildungsgutschein vorrangig zwischen zwei möglichen Beweggründen: triftige und freiwillige. Wer demzufolge aus einem zwingenden Anlass heraus eine Maßnahme vorzeitig abbricht, hat einen verständlichen und bedeutsamen Grund vorzubringen. Solche Begründungen beeinträchtigen regulär nicht die Finanzierung des Bildungsgutscheins. Anders gestaltet sich die Sachlage jedoch bei freiwilligen Ursachen.

Als triftige Begründung gelten vorrangig die nachstehenden Optionen:

  • Krankheit bzw. eine Änderung des Gesundheitszustands
  • erste oder weitere Schwangerschaft
  • neue Arbeitsaufnahme
  • Überlastung/Überforderung aufgrund eines nicht leistbaren Belastungsniveaus
  • qualitative Gründe (Bsp.: inhaltliche oder formale Mängel)
  • Nichtbestehen der Prüfungen (einmaliges Wiederholen ist im Regelfall zulässig)

 

Ein herausragendes Gewicht fällt den Punkten Krankheit, Schwangerschaft und neuer Arbeit zu. Gesundheitsprobleme sowie Schwangerschaften sind keineswegs zu unterschätzen. Lässt der gesundheitliche Zustand die Fortführung der Umschulung nicht zu, gehört dieser Umstand unbedingt berücksichtigt. Außerdem sollten Betroffene in jedem Fall bedenken, dass eine zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgebrochene Weiterbildungsmaßnahme kein endgültiges Ende darstellen muss. Sie können ggf. zu einem späteren Datum zurückkehren – auch nach der Aufnahme der neuen Arbeitsstelle.

Weiterbildungsmaßnahmen können im Gegensatz dazu aus einer Freiwilligkeit heraus abgebrochen werden. Diese Beweggründe lässt das Arbeitsamt allerdings lediglich im Einzelfall aus finanzieller Sicht gelten. Was gilt als freiwilliges Motiv? Begründungen, die mangelndes Interesse implizieren, fallen bspw. in den Bereich. Wer keine Lust auf eine Maßnahme hat, kann demnach kaum damit rechnen, sie mit geldlichen Mitteln unterstützt zu bekommen.

 

Umschulungsabbruch wegen neuer Arbeit – diese Konsequenzen ergeben sich!

Die Ursachen für den Abbruch sind wesentlich für das weitere Vorgehen. Die Gründe spielen insbesondere eine Rolle, wenn das Arbeitsamt in der Qualifizierungsmaßnahme involviert ist – z. B. mit einem Bildungsgutschein. Ein vorzeitiges Beenden einer Weiterbildungsmaßnahme wegen Arbeitsaufnahme ist hierbei das harmloseste Szenario. Denn dann erfolgt regelrecht ein nahtloser Übergang in die neue Tätigkeit.

Wichtig: Informationspflicht
Es ist jedoch darauf zu achten, das Arbeitsamt bzw. Jobcenter rechtzeitig zu informieren. Was bedeutet frühzeitig? Im Kern heißt es, das Gespräch zu suchen, sobald Ihnen bewusst ist, die Weiterbildung vor dem regulären Ende abzubrechen. Denn dann können sich z. B. neue Umstände ergeben, die mit der individuellen finanziellen Situation einhergehen.

Ein Beispiel betrifft die Zahlung von Geldern: Sie erhielten bspw. Arbeitslosengeld und in dem Zusammenhang einen Bildungsgutschein für die geplante Umschulungsmaßnahme. Fangen Sie einen neuen Job an, verfällt der Gutschein und die Arbeitslosenunterstützung wird bloß noch bis zur neuen Berufstätigkeit bezahlt.

In einigen Fällen kann das eine Hürde beim vorzeitigen Abbruch darstellen. Berücksichtigen Sie daher die finanzielle Lage und die zukünftigen Perspektiven, um optimal in dem neuen Job durchstarten zu können.

 

Wann Sie einen Bildungsgutschein zurückzahlen müssen

Das Arbeitsamt macht normalerweise keine Schwierigkeiten, wenn Sie die veränderten Umstände rechtzeitig mitteilen. Das Ziel des Jobcenters besteht hauptsächlich darin, Arbeitssuchende für den Arbeitsmarkt »fit« zu machen und eine mögliche Erwerbslosigkeit zu beenden. Demzufolge wirkt es sich kaum negativ aus, ein Maßnahme wegen neuer Arbeit zu stoppen.

 

Bedeutung der ordnungsgemäßen Abmeldung von der Weiterbildung

Abgesehen von der materiellen Seite, sorgt die ordnungsgemäße Abmeldung außerdem für mehr Verständnis für Ihre Situation. Dabei ist nicht ausschließlich das Arbeitsamt zu informieren (sofern finanzielle Mittel zur Unterstützung gezahlt worden sind). Die betreffende Kursleitung sollte ebenfalls in Kenntnis gesetzt werden. Die Stätte der Weiterbildung kann mit einer vernünftig durchgeführten Abmeldung organisatorisch besser verfahren als mit einem/einer plötzlich abwesenden Teilnehmenden.

 

Nach der Abmeldung: Ergebnisse dokumentieren, soziale Fragen klären

Sobald klar ist, warum und wann Sie die Umschulung beenden, gilt es, den bisherigen Kommilitonen und BildungspartnerInnen Bescheid zu geben. Das ist vor allem bei gemeinsamen Arbeiten bedeutsam. Es zeugt von Anstand, die Projektpartner/innen zu informieren. Dabei spielt es geringfügig eine Rolle, ob Sie Ihren Arbeitsanteil einhalten können oder nicht. Was hier zählt, ist die soziale Komponente. Daneben kann ein kurzes Gespräch bzw. eine E-Mail beitragen, Sie in angenehmer Erinnerung zu behalten. Das beeinflusst ggf. eine spätere Wiederaufnahme der Maßnahme positiv.

Ein weiterer, kritischer Punkt bei einem Abbruch betrifft die bis dato erzielten Lernergebnisse. Ob Sie einen Lehrgang, ein Seminar oder ein Fernstudium absolvieren wollten – sie alle setzen sich aus diversen Prüfungsleistungen zusammen. Es lohnt sich für die Zukunft, die bisher erreichten Meilensteine, Creditpoints und bestandene Prüfungen zu dokumentieren. Sollten sich später neue Perspektiven für die Weiterbildung eröffnen, können Sie ohne Verzögerung fortsetzen, was Sie einst begonnen haben.

 

Fazit – Weiterbildung abbrechen wegen neuen Job

Wer eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, freut sich für gewöhnlich über diesen Umstand. Denn das erhöht die finanzielle Sicherheit, Struktur und die Sinnhaftigkeit im Alltag. Eine bisherige Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme vom Arbeitsamt kann unter den Gesichtspunkten vorzeitig abgebrochen werden. Denn die aktuellere Arbeitsaufnahme gilt als triftiger Grund für einen Abbruch.

Das beinhaltet ebenfalls, dass ein Bildungsgutschein unter diesen Umständen nicht zurückgezahlt werden muss. Auf die Art steht der veränderten Erwerbstätigkeit kaum mehr was im Weg. Eine wesentliche Vorgabe ist allerdings, das Arbeitsamt frühzeitig zu informieren – idealerweise, sobald die neue Arbeit sicher feststeht.