Berufstätige, die über 50 Jahre alt sind, möchten sich oft weiterbilden. Sie zählen sich selbst bei Weitem nicht zum sprichwörtlichen »alten Eisen«. Stattdessen wollen sie ihre Kompetenzen vertiefen und im Beruf auf stabilen Säulen stehen. Doch die finanzielle Seite bereitet häufig Schwierigkeiten. Wann unterstützt das Arbeitsamt die Qualifizierung für über 50-jährige? Das erklärt dieser Artikel.
Weiterbildung über 50 – Basics zum Arbeitsamt!
Ältere Generationen im Beruf meinen teilweise, sie kennen schon alles im Berufsalltag und es gebe nichts Neues zu erlernen. Dabei bietet das berühmte »lebenslange Lernen« zahllose Chancen. Arbeitskräfte über 50 können sich auf dem Arbeitsmarkt völlig neue Perspektiven eröffnen, wenn gezielte Weiter- und Fortbildungskurse wahrgenommen werden.
Viele verbinden das Jobcenter oft mit Erwerbslosigkeit. Dabei kann die Agentur für Arbeit ebenso für Erwerbstätige eine hilfreiche Anlaufstelle sein. Bei Weiterbildungsmaßnahmen zählt dies noch mehr als sonst. Denn das Arbeitsamt finanziert unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen Bildungsmaßnahmen für Personen, die über 50 Jahre alt sind. Worauf kommt es an?
Arbeitsamt und Bildung – Sinn und Zweck
Die Arbeitsagentur ist der wesentliche Ansprechpartner für Angelegenheiten rund ums Berufsleben. Dabei kann es generell hilfreich sein, ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, um die individuelle Sachlage zu besprechen und Möglichkeiten auszuloten. Über 50-jährige müssen sich im Übrigen keinerlei Gedanken über das Alter bei Aufnahme einer Weiterbildung machen. Das Arbeitsamt darf prinzipiell niemanden aufgrund des Alters von einer Bildungsmöglichkeit ausschließen. Insofern unterscheidet sich die finanzielle Komponente bei über 50-jährigen nicht von denen der jüngeren Generationen. Dennoch gibt es bei der Arbeitsagentur gewisse Spielregeln, die zu beachten sind.
Das Jobcenter dient hauptsächlich dem Zweck, eine Erwerbslosigkeit zu vermeiden. Für dieses Ziel können bestimmte Bildungsmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Die Maßnahmen müssen vorrangig einem beruflichen Ziel dienen. Das bedeutet, es können keine Umschulungen finanziert werden, die ausschließlich der sog. Liebhaberei nützen. Es muss sich deswegen um Maßnahmen handeln, die eine aktuelle Arbeitslosigkeit stoppen oder den drohenden Jobverlust verhindern. Der nachträglich erworbene Berufsabschluss dient oftmals ebenso den Zielen des Arbeitsamtes und kann deshalb bezuschusst werden.
Wann die Agentur für Arbeit Weiterbildungen fördert – das Prinzip
Eine Umschulung oder Fortbildung kann in unterschiedlicher Art förderfähig sein. Dabei bietet das Arbeitsamt normalerweise verschiedene Programme zur individuellen Förderung an. Der Bildungsgutschein ist hierbei die bekannteste Option für die Weiterbildungsfinanzierung. Im Grundsatz orientiert sich das Jobcenter daran, ob die Kostenübernahme im Einklang mit der geplanten Weiterbildung steht. Denn die Unterstützung muss eng an die Bildungsmaßnahme gekoppelt sein. Was heißt das?
Das Arbeitsamt fördert die Weiterbildung bspw., indem gewisse Kosten übernommen werden (Bsp.: Anfahrt und Übernachtungen (d. h. Reisekosten), Lernmaterialien). Es ist ebenfalls denkbar einen Bildungsgutschein zu nutzen, um den Lebensunterhalt für den Zeitraum der Qualifizierungsmaßnahme abzusichern. Das kann bspw. im Rahmen eines Studiums notwendig sein.
Besonderheit Ü50 – wann das Arbeitsamt Maßnahmen finanziert
Da das Jobcenter vorrangig darauf achtet, ob die Arbeitslosigkeit vermieden werden kann, sind Personen über 50 unmittelbar betroffen. Es ist wesentlich, dass die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt auch in dieser Altersgruppe gesichert ist. Zusätzlich ist eine Erstausbildung als Voraussetzung zur Förderung relevant. Wer eine Ausbildung vorweisen kann, kommt für die Finanzierung einer Weiterbildung eher infrage.
Ein Beispiel wäre eine Umschulung zum Fliesenleger. Wer über 50 Jahre alt ist und Rücken- oder Knieprobleme hat, muss in diesem Fall eher auf eine Förderung verzichten. Das Gleiche gilt für Weiterbildungen zum/zur Postboten/-botin oder Paketlieferanten, wenn es gesundheitliche Einschränkungen in puncto laufen gibt. Deswegen gilt als wichtigster Tipp für eine durch das Arbeitsamt unterstützte Fortbildung: Es lohnt sich, darauf zu achten, dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit der anvisierten Bildungsmaßnahme steigen. Die Einstellungschancen sollten damit auf längere Sicht vorteilhaft erscheinen. Das untermauert die Gründe für eine Weiterbildung und lässt das Jobcenter eher finanzielle Unterstützung gewähren.
Arbeitsamt bezahlt Weiterbildung nicht? Tipps für Generation Ü50
Die Agentur für Arbeit ist in erster Linie eine Bundesbehörde, die der Wirtschaft dienlich ist. Tritt der Fall ein, dass das Arbeitsamt den Antrag auf Kostenübernahme der Weiterbildung ablehnt, sitzt das Unverständnis oft tief. Wann kann es zu einer solchen Absage kommen? Die Agentur für Arbeit hat im Regelfall solide Gründe, um eine Bildungsmaßnahme nicht zu finanzieren. Das liegt üblicherweise nicht am Alter. Wer über 50 Jahre alt ist, braucht vor allem starke Argumente. Die Erklärungen sprechen dann im Idealfall ausreichend für die gewünschte Qualifizierungsmaßnahme.
Tipp Nr. 1: Selbstkritik in puncto Weiterbildung
Damit die Finanzspritze gewährt werden kann, gilt es zusätzlich, sich selbstkritisch zu betrachten: Verbessert die Weiterbildung gezielt die eigenen Arbeitsmarktchancen? Ist die Fortbildung eng an dem vorhandenen Beruf gekoppelt? Die Ursachen für die Ablehnung zu hinterfragen hilft oft, um passendere Argumente für eine Förderung zu finden.
Bei einem persönlichen Gespräch mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in können geeignete Vorschläge besprochen werden. Diese Anregungen können die Erfolgschancen mit 50+ erhöhen. Speziell im fortgeschrittenen Arbeitsalter gilt es, die Zeit bis zum Renteneintritt sinnvoll und gezielt im Beruf zu nutzen. Eine Qualifizierung, um die eigenen Kompetenzen auszubauen und zugleich die Neuerungen der Berufswelt kennenzulernen, lohnt sich generell.
Tipp Nr. 2: Kompetenzen gezielt vertiefen und ausbauen
Eine weitere Anregung, damit die Antragstellung Ü50 gelingt, widmet sich dem Thema der gewünschten Weiterbildung. Eine Bürokraft, die neue Methoden erlernen oder sich mit aktueller Computersoftware auseinandersetzen will, lässt sich eher finanziell unterstützen. Im Gegensatz dazu kann es bspw. ein/e VerkäuferIn schwerer haben, eine Qualifizierung im journalistischen Bereich finanziert zu bekommen.
Das lebenslange Lernen macht im Job keine Pause. Wer bis zum Rentenalter auf professioneller Ebene fit bleiben will, benötigt den gezielten Ausbau der vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnisse. Ein Studium ist z. B. eine langwierigere Form der Qualifizierung mit dem Ziel des Aufstiegs. Beim Arbeitsamt können die zuständigen Sachbearbeitenden im Einzelfall individuell prüfen, ob sich die geldliche Unterstützung einer solchen Bildungsmaßnahme lohnt.
Fazit – Weiterbildung mit über 50 vom Arbeitsamt finanzieren lassen
Damit eine geldliche Unterstützung durch das Jobcenter für eine Qualifizierungsmaßnahme gewährt wird, müssen gewisse Vorgaben erfüllt sein. Das gilt für ältere und jüngere Berufstätige oder Arbeitsuchende gleichermaßen. Ein bedeutsames Argument dient dem Arbeitsmarkt: Nur wer mit einer Weiterbildung die eigenen Chancen in der Berufswelt verbessert, kann auf eine Finanzierung durch das Amt hoffen. Daneben zählen vorhandene Ausbildungen ebenso wie die individuellen Gründe für eine Maßnahme.
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